Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden
Beschlusses:
Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester Köln für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester Köln für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester Köln für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.