Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Beschlussvorlage und den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Anhörung in die Bezirksvertretungen Innenstadt und Rodenkirchen sowie in den Jugendhilfeausschuss, den Liegenschaftsausschuss, den Ausschuss Schule und Weiterbildung, den Ausschuss Soziales und Senioren, den Ausschuss für Umwelt und Grün, den Verkehrsausschuss, den Wirtschaftsausschuss und in den Sportausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
- Vertagungsantrag der SPD-Fraktion
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Vorlage mit den Maßgaben, sich in einem Arbeitskreis gemeinsam mit der BV 1 das Konzept von der Verwaltung vorstellen zu lassen und dem Auftrag an die Verwaltung, die geplante frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell II durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung aus der
Fraktion Die Grünen zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Bronisz und Schöppe)
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
1. Der Rat nimmt die vorbereitende (Sanierungs-)Untersuchung (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung in Bayenthal, Raderberg, Zollstock zur Kenntnis und
2. beschließt das Entwicklungskonzept südliche Innenstadt-Erweiterung unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 zur vorbereitenden Untersuchung gem. § 137 BauGB als Entwicklungsplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das als Ergebnis der VU vorgeschlagene Sanierungsgebiet (Karte 8 der VU) eine Beschlussvorlage zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 3 BauGB vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird vertagt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
1. Der Rat nimmt die vorbereitende (Sanierungs-)Untersuchung (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung in Bayenthal, Raderberg, Zollstock zur Kenntnis und
2. beschließt das Entwicklungskonzept südliche Innenstadt-Erweiterung unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 zur vorbereitenden Untersuchung gem. § 137 BauGB als Entwicklungsplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das als Ergebnis der VU vorgeschlagene Sanierungsgebiet (Karte 8 der VU) eine Beschlussvorlage zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 3 BauGB vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird vertagt, um die Ergebnisse der Bürgerversammlung am 19.03.2012 berücksichtigen zu können.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung
zurückgezogen
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung zurückgezogen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt die vorbereitende (Sanierungs-)Untersuchung (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung in Bayenthal, Raderberg, Zollstock zur Kenntnis und
2. beschließt das Entwicklungskonzept südliche Innenstadt-Erweiterung unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 zur vorbereitenden Untersuchung gem. § 137 BauGB als Entwicklungsplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das als Ergebnis der VU vorgeschlagene Sanierungsgebiet (Karte 8 der VU) eine Beschlussvorlage zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 3 BauGB vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
- Ergänzungsantrag der Fraktion die Grünen
Herr Bezirksbürgermeister Homann lässt zunächst auf Antrag von Herrn Schöppe über die Punkte des Ergänzungsantrages der Grünen einzeln abstimmen.
1. Beschluss:
Die Ansiedlung eines Justiz-Zentrums im Bereich des ESIE
widerspricht den Zielen des Konzeptes und wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion bei
Enthaltung von Herrn Schöppe zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Giesen,
Deitert und Petschel)
2. Beschluss:
Das ESIE muss einen Grundschulstandort als Ersatz für die derzeitige Schulerweiterungsfläche
am Matthiaskirchplatz vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend:
Herren Giesen, Deitert und Petschel)
3. Beschluss:
Das Tierheim Zollstock wird am jetzigen Standort festgeschrieben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltungen der CDU-Fraktion und 1 Stimme der SPD-Fraktion
zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Giesen, Deitert und Petschel)
4. Beschluss:
Für die Großmarkthalle wird eine öffentliche Nutzung zum Beispiel als
Sozio-kulturelles Zentrum vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltungen der
FDP-Fraktion und Herrn Schöppe zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Giesen,
Deitert und Petschel)
5. Beschluss:
Es ist eine Fläche für einen Wochenmarkt vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Giesen, Deitert und Petschel)
6. Beschluss:
Für den Kreuzungsbereich Bonner Str. / Schönhauser Str. / Marktstr ist ein
Städtebaulicher Wettbewerb durchzuführen, der alle Funktionen dieses Ortes
berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung von Herrn Schöppe zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren
Giesen, Deitert und Petschel)
7. Beschluss:
Der Anteil der Wohnbebauung wird auf Kosten des Gewerbeanteils erhöht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltungen der CDU-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend:
Herren Giesen, Deitert und Petschel)
8. Beschluss:
Es ist bei der Planung des Gebietes auf einen ausgewogenen Bevölkerungsmix zu
achten. Der Anteil an gefördertem Wohnungsbau muss mindestens 35% der
Wohneinheiten betragen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend:
Herren Giesen, Deitert und Petschel)
9. Beschluss:
Es ist darauf zu achten, dass der Planbereich des ESIE barrierefrei gestaltet
wird. Dies betrifft sowohl die Wohneinheiten als auch die Verkehrs- und
Freiflächen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen 1 Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend:
Herren Giesen, Deitert und Petschel)
10. Beschluss:
Alternative Seniorenwohnprojekte wie Mehrgenerationenwohnen und
selbstverwaltetes, betreutes Wohnen sind zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Giesen, Deitert und Petschel)
11. Beschluss:
Bei der Veräußerung der Flächen sollten besonders genossenschaftliche
Baugruppen bevorzugt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen 4 Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltungen 1 Stimme der
CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und Herrn Schöppe zugestimmt. (Nicht anwesend:
Herren Giesen, Deitert und Petschel)
12. Beschluss:
Für die weitere Entwicklung des Gebietes sind Bürgerwerkstätten abzuhalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Giesen, Deitert und Petschel)
Herr Bezirksbürgermeister
Homann lässt nun über den so ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten
Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat nimmt die
vorbereitende (Sanierungs-)Untersuchung (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB)
für den Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung in Bayenthal,
Raderberg, Zollstock zur Kenntnis und
2.
beschließt das
Entwicklungskonzept südliche Innenstadt-Erweiterung unter Berücksichtigung und
Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell
2 zur vorbereitenden Untersuchung gem. § 137 BauGB als Entwicklungsplanung nach
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Hierbei sind folgende Punkte u. a als Ergebnis der
Bürgerbeteiligung zu berücksichtigen:
a) Die Ansiedlung eines Justiz-Zentrums im Bereich des ESIE
widerspricht den Zielen des Konzeptes und wird abgelehnt.
b) Das ESIE muss einen Grundschulstandort als Ersatz für die derzeitige
Schulerweiterungsfläche am Matthiaskirchplatz
vorsehen.
c) Das Tierheim Zollstock wird am jetzigen Standort festgeschrieben.
d) Für die Großmarkthalle wird eine öffentliche Nutzung zum Beispiel als
Sozio-kulturelles Zentrum vorgesehen.
e) Es ist eine Fläche für einen Wochenmarkt vorzusehen.
f) Für den Kreuzungsbereich Bonner Str. / Schönhauser Str. / Marktstr ist ein
Städtebaulicher Wettbewerb durchzuführen, der alle Funktionen dieses Ortes
berücksichtigt.
g) Der Anteil der Wohnbebauung wird auf Kosten des Gewerbeanteils erhöht.
h) Es ist bei der Planung des Gebietes auf einen ausgewogenen Bevölkerungsmix
zu achten. Der Anteil an gefördertem Wohnungsbau muss mindestens 35% der
Wohneinheiten betragen.
i) Es ist darauf zu achten, dass der Planbereich des ESIE barrierefrei
gestaltet wird. Dies betrifft sowohl die Wohneinheiten als auch die Verkehrs-
und Freiflächen.
j) Alternative Seniorenwohnprojekte wie Mehrgenerationenwohnen und
selbstverwaltetes, betreutes Wohnen sind zu berücksichtigen.
k) Bei der Veräußerung der Flächen sollten besonders genossenschaftliche
Baugruppen bevorzugt werden.
l) Für die weitere Entwicklung des Gebietes sind Bürgerwerkstätten abzuhalten.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, für das als Ergebnis der VU vorgeschlagene
Sanierungsgebiet (Karte 8 der VU) eine Beschlussvorlage zur förmlichen
Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 3 BauGB vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(Nicht anwesend: Herren Giesen, Deitert und Petschel)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat nimmt die vorbereitende (Sanierungs-)Untersuchung (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung in Bayenthal, Raderberg, Zollstock zur Kenntnis und
2. beschließt das Entwicklungskonzept südliche Innenstadt-Erweiterung unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 zur vorbereitenden Untersuchung gem. § 137 BauGB als Entwicklungsplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das als Ergebnis der VU vorgeschlagene Sanierungsgebiet (Karte 8 der VU) eine Beschlussvorlage zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 3 BauGB vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat nimmt die vorbereitende (Sanierungs-)Untersuchung (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung in Bayenthal, Raderberg, Zollstock zur Kenntnis und
2. beschließt das Entwicklungskonzept südliche Innenstadt-Erweiterung unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 zur vorbereitenden Untersuchung gem. § 137 BauGB als Entwicklungsplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das als Ergebnis der VU vorgeschlagene Sanierungsgebiet (Karte 8 der VU) eine Beschlussvorlage zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 3 BauGB vorzulegen.
Beschluss:
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, den Beschlussvorschlag ohne Votum in die weiteren Ausschüsse zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
„
1. Der Rat nimmt die vorbereitende (Sanierungs-)Untersuchung (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung in Bayenthal, Raderberg, Zollstock zur Kenntnis und
2. beschließt das Entwicklungskonzept südliche Innenstadt-Erweiterung unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 zur vorbereitenden Untersuchung gem. § 137 BauGB als Entwicklungsplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das als Ergebnis der VU vorgeschlagene Sanierungsgebiet (Karte 8 der VU) eine Beschlussvorlage zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 3 BauGB vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis:
Die
Vorlage wird einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat nimmt die vorbereitende (Sanierungs-)Untersuchung (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung in Bayenthal, Raderberg, Zollstock zur Kenntnis und
2. beschließt das Entwicklungskonzept südliche Innenstadt-Erweiterung unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 zur vorbereitenden Untersuchung gem. § 137 BauGB als Entwicklungsplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das als Ergebnis der VU vorgeschlagene Sanierungsgebiet (Karte 8 der VU) eine Beschlussvorlage zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 3 BauGB vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt
und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat nimmt die vorbereitende (Sanierungs-)Untersuchung (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung in Bayenthal, Raderberg, Zollstock zur Kenntnis und
2. beschließt das Entwicklungskonzept südliche Innenstadt-Erweiterung unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 zur vorbereitenden Untersuchung gem. § 137 BauGB als Entwicklungsplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das als Ergebnis der VU vorgeschlagene Sanierungsgebiet (Karte 8 der VU) eine Beschlussvorlage zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 3 BauGB vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
1. Der Rat nimmt die vorbereitende (Sanierungs-)Untersuchung (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung in Bayenthal, Raderberg, Zollstock zur Kenntnis und
2. beschließt das Entwicklungskonzept südliche Innenstadt-Erweiterung unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 zur vorbereitenden Untersuchung gem. § 137 BauGB als Entwicklungsplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das als Ergebnis der VU vorgeschlagene Sanierungsgebiet (Karte 8 der VU) eine Beschlussvorlage zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 3 BauGB vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
1. Der Rat nimmt die vorbereitende (Sanierungs-)Untersuchung (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung in Bayenthal, Raderberg, Zollstock zur Kenntnis und
2. beschließt das Entwicklungskonzept südliche Innenstadt-Erweiterung unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 zur vorbereitenden Untersuchung gem. § 137 BauGB als Entwicklungsplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das als Ergebnis der VU vorgeschlagene Sanierungsgebiet (Karte 8 der VU) eine Beschlussvorlage zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 3 BauGB vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt die vorbereitende (Sanierungs-)Untersuchung (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung in Bayenthal, Raderberg, Zollstock zur Kenntnis und
2. beschließt das Entwicklungskonzept südliche Innenstadt-Erweiterung unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 zur vorbereitenden Untersuchung gem. § 137 BauGB als Entwicklungsplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das als Ergebnis der VU vorgeschlagene Sanierungsgebiet (Karte 8 der VU) eine Beschlussvorlage zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 3 BauGB vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anmerkung: Die Sportjugend Köln
war weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt anwesend.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1. Der Rat nimmt die vorbereitende (Sanierungs-)Untersuchung (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung in Bayenthal, Raderberg, Zollstock zur Kenntnis und
2. beschließt das Entwicklungskonzept südliche Innenstadt-Erweiterung unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 zur vorbereitenden Untersuchung gem. § 137 BauGB als Entwicklungsplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das als Ergebnis der VU vorgeschlagene Sanierungsgebiet (Karte 8 der VU) eine Beschlussvorlage zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 3 BauGB vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat nimmt die vorbereitende (Sanierungs-)Untersuchung (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung in Bayenthal, Raderberg, Zollstock zur Kenntnis und
2. beschließt das Entwicklungskonzept südliche Innenstadt-Erweiterung unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 zur vorbereitenden Untersuchung gem. § 137 BauGB als Entwicklungsplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das als Ergebnis der VU vorgeschlagene Sanierungsgebiet (Karte 8 der VU) eine Beschlussvorlage zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 3 BauGB vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Ratsmitglied Schöppe verlässt nach der Behandlung diesen Punktes die Sitzung endgültig.