Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Beschlussfassung wird auf Antrag der CDU-Fraktion – vor Eintritt in die Tagesordnung - bis zum 31.01.2012 zurückgestellt.



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: zurückgestellt


Die Beschlussfassung wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.



 

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Der Verkehrsauschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB vom 28.09.2011 über die Umsetzung des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 10 auf der Grundlage der durchgeführten positiven Grundlagenermittlung, vorbehaltlich eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der gesicherten Finanzierung zu.

Als Zielvorgabe für den Betrieb des Notfallpolders wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen knapp unterhalb des 200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) – entsprechend 11,90 m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt. Das Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan festgeschrieben.

Zudem wird beantragt, dass ein Konzept für Rettungs- und Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt wird, und dass ggf. technische Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Notwendigkeit eines solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom Retentionsraum, da die Rettungs- und Fluchtwege bei jedem größerem Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.

Das Konzept soll bis zu den Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung Chorweiler vorgestellt werden.

Die übrigen Punkte des Ergänzungsbeschlusses der Bezirksvertretung 6 verweist der Verkehrsausschuss ohne Votum in den Ausschuss für Umwelt und Grün."




Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion pro Köln

Beschluss: zurückgestellt


Vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.

Beschluss: zurückgestellt


Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt die Vorlage zurück in die nächste Sitzung am 15.03.2012.


Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Die Ausschussvorsitzende stellt den um die Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Chorweiler ergänzten Beschlusstext zur Abstimmung:

Geänderter (ergänzter) Beschluss:[1]

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB vom 28.09.2011 über die Umsetzung des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 10 auf der Grundlage der durchgeführten positiven Grundlagenermittlung, vorbehaltlich eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der gesicherten Finanzierung zu.

Als Zielvorgabe für den Betrieb des Notfallpolders wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen knapp unterhalb des 200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) – entsprechend 11,90m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt. Das Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan festgeschrieben.

Dabei wird unter „knapp“ frühestens 14 Stunden vor Erreichung der auf der Basis der Oberlieger-Rheinpegel errechneten Überschreitung der 11,90 m Kölner Pegel Marke verstanden.

Es soll ein Konzept für Rettungs- und Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt und ggf. technische Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Notwendigkeit eines solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom Retentionsraum, da die Rettungs- und Fluchtwege bei jedem größerem Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.

Das Konzept soll bis zu den Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung Chorweiler vorgestellt werden.

Auch sollen die Altlastenbereiche südlich der Brombeergasse und nördlich des Blumenbergsweges auf Schadstoffe untersucht ggf. beseitigt werden.

Die Schadstoffuntersuchung soll bis zu den Sommerferien 2012 erfolgen.

Die Schadstoffuntersuchung der Altlasten soll unabhängig vom Retentionsraum erfolgen, da auch hier durch steigendes Grundwasser bei jedem größerem Hochwasserereignis eine Gefährdung gegeben ist.

Des Weiteren sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Abpumpleistung bei der Entleerung des Retentionsraums ergriffen werden.

Außerdem soll das FFH-Gutachten, eine Stellungnahme des Düsseldorfer Umweltministeriums und ggf. der EU-Kommission zur FFH-Richtlinie angewendet auf den Retentionsraum bis zu den Sommerferien 2012 vorgelegt werden.

Ferner soll geprüft werden, ob der Deich den Einzelhof „Im Bruch“ in die Ortslage mit einschließen kann.



[1] RM Frau Nesseler-Komp und RM Frau Paffen nehmen wegen Befangenheit an den Beratungen und der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme der Fraktion pro Köln.

Beschluss: zurückgestellt


1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, dass über die Beschlussvorlage erst bei zufriedenstellender Beantwortung der zusätzlich gestellten Fragen beschlossen wird.

2. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Durchführung eines Interfraktionellen Gesprächs zum Retentionsraum Worringer Bruch unter Teilnahme von Vertretern der Kreisbauernschaft (Herr Patzlav) und der Landwirtschaftskammer Rheinland (Herr Schößer).




Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss:

Einstimmig beschlossen

Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB vom 28.09.2011 über die Umsetzung des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 10 auf der Grundlage der durchgeführten positiven Grundlagenermittlung, vorbehaltlich eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der gesicherten Finanzierung zu.

Als Zielvorgabe für den Betrieb des Notfallpolders wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen knapp unterhalb des 200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) – entsprechend 11,90m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt. Das Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan festgeschrieben.

Dabei versteht die Bezirksvertretung Chorweiler unter „knapp“ frühestens 14 Stunden vor Erreichung der auf der Basis der Oberlieger-Rheinpegel errechnete Überschreitung der 11,90 m Kölner Pegel Marke.

Die Bezirksvertretung Chorweiler beantragt, dass ein Konzept für Rettungs- und Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt wird, und dass ggf. technische Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Notwendigkeit eines solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom Retentionsraum, da die Rettungs- und Fluchtwege bei jedem größerem Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.

Das Konzept soll bis zu den Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung vorgestellt werden.

Die Bezirksvertretung Chorweiler beantragt zudem, dass die Altlastenbereiche südlich der Brombeergasse und nördlich des Blumenbergsweges auf Schadstoffe untersucht werden, und dass diese ggf. beseitigt werden.

Die Schadstoffuntersuchung soll bis zu den Sommerferien 2012 erfolgen.

Die Schadstoffuntersuchung der Altlasten soll unabhängig vom Retentionsraum erfolgen, da auch hier durch steigendes Grundwasser bei jedem größerem Hochwasserereignis eine Gefährdung gegeben ist.

Des Weiteren beantragt die Bezirksvertretung Chorweiler Maßnahmen zur Verbesserung der Abpumpleistung bei der Entleerung des Retentionsraums zu ergreifen.

Die Bezirksvertretung Chorweiler beantragt, dass das FFH-Gutachten, eine Stellungnahme des Düsseldorfer Umweltministerium, und ggf. der EU-Kommission zur FFH-Richtlinie angewendet auf den Retentionsraum, bis zu den Sommerferien 2012vorgelegt wird.

Ferner soll geprüft werden, ob der Deich den Einzelhof „Im Bruch“ in die Ortslage mit einschließen kann.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln

Beschluss: zurückgestellt


zurückgestellt

Beschluss: geändert beschlossen


Die Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage in der ergänzten Beschlussfassung des Ausschusses Umwelt und Grün zur Abstimmung:

Geänderter (ergänzter) Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB vom 28.09.2011 über die Umsetzung des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 10 auf der Grundlage der durchgeführten positiven Grundlagenermittlung, vorbehaltlich eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der gesicherten Finanzierung zu.

Als Zielvorgabe für den Betrieb des Notfallpolders wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen knapp unterhalb des 200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) – entsprechend 11,90m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt. Das Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan festgeschrieben.

Dabei wird unter „knapp“ frühestens 14 Stunden vor Erreichung der auf der Basis der Oberlieger-Rheinpegel errechneten Überschreitung der 11,90 m Kölner Pegel Marke verstanden.

Es soll ein Konzept für Rettungs- und Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt und ggf. technische Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Notwendigkeit eines solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom Retentionsraum, da die Rettungs- und Fluchtwege bei jedem größerem Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.

Das Konzept soll bis zu den Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung Chorweiler vorgestellt werden.

Auch sollen die Altlastenbereiche südlich der Brombeergasse und nördlich des Blumenbergsweges auf Schadstoffe untersucht ggf. beseitigt werden.

Die Schadstoffuntersuchung soll bis zu den Sommerferien 2012 erfolgen.

Die Schadstoffuntersuchung der Altlasten soll unabhängig vom Retentionsraum erfolgen, da auch hier durch steigendes Grundwasser bei jedem größerem Hochwasserereignis eine Gefährdung gegeben ist.

Des Weiteren sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Abpumpleistung bei der Entleerung des Retentionsraums ergriffen werden.

Außerdem soll das FFH-Gutachten, eine Stellungnahme des Düsseldorfer Umweltministeriums und ggf. der EU-Kommission zur FFH-Richtlinie angewendet auf den Retentionsraum bis zu den Sommerferien 2012 vorgelegt werden.

Ferner soll geprüft werden, ob der Deich den Einzelhof „Im Bruch“ in die Ortslage mit einschließen kann.



Abstimmungsergebnis:

Dem geänderten Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Umwelt und Grün aus seiner Sitzung am 15.03.2012:

Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB vom 28.09.2011 über die Umsetzung des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 10 auf der Grundlage der durchgeführten positiven Grundlagenermittlung, vorbehaltlich eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der gesicherten Finanzierung zu.

Als Zielvorgabe für den Betrieb des Notfallpolders wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen knapp unterhalb des 200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) – entsprechend 11,90m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt. Das Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan festgeschrieben.

Dabei wird unter „knapp“ frühestens 14 Stunden vor Erreichung der auf der Basis der Oberlieger-Rheinpegel errechneten Überschreitung der 11,90 m Kölner Pegel Marke verstanden.

Es soll ein Konzept für Rettungs- und Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt und ggf. technische Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Notwendigkeit eines solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom Retentionsraum, da die Rettungs- und Fluchtwege bei jedem größerem Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.

Das Konzept soll bis zu den Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung Chorweiler vorgestellt werden.

Auch sollen die Altlastenbereiche südlich der Brombeergasse und nördlich des Blumenbergsweges auf Schadstoffe untersucht ggf. beseitigt werden.

Die Schadstoffuntersuchung soll bis zu den Sommerferien 2012 erfolgen.

Die Schadstoffuntersuchung der Altlasten soll unabhängig vom Retentionsraum erfolgen, da auch hier durch steigendes Grundwasser bei jedem größerem Hochwasserereignis eine Gefährdung gegeben ist.

Des Weiteren sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Abpumpleistung bei der Entleerung des Retentionsraums ergriffen werden.

Außerdem soll das FFH-Gutachten, eine Stellungnahme des Düsseldorfer Umweltministeriums und ggf. der EU-Kommission zur FFH-Richtlinie angewendet auf den Retentionsraum bis zu den Sommerferien 2012 vorgelegt werden.

Ferner soll geprüft werden, ob der Deich den Einzelhof „Im Bruch“ in die Ortslage mit einschließen kann.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.

Anmerkung:

 

Ratsmitglied Paffen nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.