Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Beschlussfassung wird auf Antrag der CDU-Fraktion – vor Eintritt in die Tagesordnung - bis zum 31.01.2012 zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: zurückgestellt
Die Beschlussfassung wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Der Verkehrsauschuss empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB
vom 28.09.2011 über die Umsetzung des Planfeststellungsabschnittes
(PFA) 10 auf der Grundlage der durchgeführten positiven
Grundlagenermittlung, vorbehaltlich eines rechtskräftigen
Planfeststellungsbeschlusses und der gesicherten Finanzierung zu.
Als Zielvorgabe für den Betrieb des Notfallpolders
wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen knapp unterhalb des
200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) – entsprechend
11,90 m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt.
Das Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan festgeschrieben.
Zudem wird beantragt, dass
ein Konzept für Rettungs- und Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt wird,
und dass ggf. technische Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden.
Die Notwendigkeit eines solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom
Retentionsraum, da die Rettungs- und Fluchtwege bei jedem größerem
Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.
Das Konzept soll bis zu den
Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung Chorweiler vorgestellt werden.
Die übrigen Punkte des Ergänzungsbeschlusses der Bezirksvertretung
6 verweist der Verkehrsausschuss ohne Votum in den Ausschuss für Umwelt und
Grün."
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion pro Köln
Beschluss: zurückgestellt
Vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt die Vorlage zurück in
die nächste Sitzung am 15.03.2012.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Die Ausschussvorsitzende stellt den um die Beschlussempfehlung der
Bezirksvertretung Chorweiler ergänzten Beschlusstext zur Abstimmung:
Geänderter (ergänzter)
Beschluss:[1]
Der Ausschuss Umwelt
und Grün empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB
vom 28.09.2011 über die Umsetzung des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 10 auf
der Grundlage der durchgeführten positiven Grundlagenermittlung, vorbehaltlich
eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der gesicherten
Finanzierung zu.
Als Zielvorgabe für den Betrieb des
Notfallpolders wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen
knapp unterhalb des 200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) –
entsprechend 11,90m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt. Das
Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan
festgeschrieben.
Dabei
wird unter „knapp“ frühestens 14 Stunden vor Erreichung der auf der Basis
der Oberlieger-Rheinpegel errechneten Überschreitung der 11,90 m Kölner Pegel
Marke verstanden.
Es soll
ein Konzept für Rettungs- und Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt und
ggf. technische Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Die
Notwendigkeit eines solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom
Retentionsraum, da die Rettungs- und Fluchtwege bei jedem größerem
Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.
Das
Konzept soll bis zu den Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung Chorweiler vorgestellt
werden.
Auch
sollen die Altlastenbereiche südlich der Brombeergasse und nördlich des
Blumenbergsweges auf Schadstoffe untersucht ggf. beseitigt werden.
Die
Schadstoffuntersuchung soll bis zu den Sommerferien 2012 erfolgen.
Die
Schadstoffuntersuchung der Altlasten soll unabhängig vom Retentionsraum
erfolgen, da auch hier durch steigendes Grundwasser bei jedem größerem
Hochwasserereignis eine Gefährdung gegeben ist.
Des
Weiteren sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Abpumpleistung bei der
Entleerung des Retentionsraums ergriffen werden.
Außerdem
soll das FFH-Gutachten, eine Stellungnahme des Düsseldorfer Umweltministeriums
und ggf. der EU-Kommission zur FFH-Richtlinie angewendet auf den Retentionsraum
bis zu den Sommerferien 2012 vorgelegt werden.
Ferner
soll geprüft werden, ob der Deich den Einzelhof „Im Bruch“ in die Ortslage mit
einschließen kann.
[1] RM Frau Nesseler-Komp und RM Frau Paffen nehmen wegen Befangenheit an den Beratungen und der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme der Fraktion pro Köln.
Beschluss: zurückgestellt
1. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, dass über die
Beschlussvorlage erst bei zufriedenstellender Beantwortung der zusätzlich
gestellten Fragen beschlossen wird.
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Durchführung eines
Interfraktionellen Gesprächs zum Retentionsraum Worringer Bruch unter Teilnahme
von Vertretern der Kreisbauernschaft (Herr Patzlav) und der
Landwirtschaftskammer Rheinland (Herr Schößer).
Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss:
Einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: zurückgestellt
Der TOP wurde vertagt.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB
vom 28.09.2011 über die Umsetzung des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 10 auf
der Grundlage der durchgeführten positiven Grundlagenermittlung, vorbehaltlich
eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der gesicherten
Finanzierung zu.
Als Zielvorgabe für den Betrieb des
Notfallpolders wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen
knapp unterhalb des 200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) –
entsprechend 11,90m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt. Das
Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan
festgeschrieben.
Dabei
versteht die Bezirksvertretung Chorweiler unter „knapp“ frühestens 14 Stunden vor
Erreichung der auf der Basis der Oberlieger-Rheinpegel errechnete
Überschreitung der 11,90 m Kölner Pegel Marke.
Die
Bezirksvertretung Chorweiler beantragt, dass ein Konzept für Rettungs- und
Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt wird, und dass ggf. technische
Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Notwendigkeit eines
solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom Retentionsraum, da die Rettungs-
und Fluchtwege bei jedem größerem Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.
Das
Konzept soll bis zu den Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung vorgestellt
werden.
Die
Bezirksvertretung Chorweiler beantragt zudem, dass die Altlastenbereiche
südlich der Brombeergasse und nördlich des Blumenbergsweges auf Schadstoffe untersucht
werden, und dass diese ggf. beseitigt werden.
Die
Schadstoffuntersuchung soll bis zu den Sommerferien 2012 erfolgen.
Die
Schadstoffuntersuchung der Altlasten soll unabhängig vom Retentionsraum
erfolgen, da auch hier durch steigendes Grundwasser bei jedem größerem
Hochwasserereignis eine Gefährdung gegeben ist.
Des
Weiteren beantragt die Bezirksvertretung Chorweiler Maßnahmen zur Verbesserung der
Abpumpleistung bei der Entleerung des Retentionsraums zu ergreifen.
Die
Bezirksvertretung Chorweiler beantragt, dass das FFH-Gutachten, eine
Stellungnahme des Düsseldorfer Umweltministerium, und ggf. der EU-Kommission
zur FFH-Richtlinie angewendet auf den Retentionsraum, bis zu den Sommerferien 2012vorgelegt
wird.
Ferner
soll geprüft werden, ob der Deich den Einzelhof „Im Bruch“ in die Ortslage mit
einschließen kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: geändert beschlossen
Die Ausschussvorsitzende
stellt die Vorlage in der ergänzten Beschlussfassung des Ausschusses Umwelt und
Grün zur Abstimmung:
Geänderter (ergänzter)
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB)
dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB vom 28.09.2011 über die Umsetzung
des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 10 auf der Grundlage der durchgeführten
positiven Grundlagenermittlung, vorbehaltlich eines rechtskräftigen
Planfeststellungsbeschlusses und der gesicherten Finanzierung zu.
Als Zielvorgabe für den Betrieb des Notfallpolders
wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen knapp unterhalb des
200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) – entsprechend 11,90m Kölner
Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt. Das Prozedere der Flutung wird
in einem zu erstellenden Betriebsplan festgeschrieben.
Dabei wird
unter „knapp“ frühestens 14 Stunden vor Erreichung der auf der Basis der
Oberlieger-Rheinpegel errechneten Überschreitung der 11,90 m Kölner Pegel Marke
verstanden.
Es soll ein
Konzept für Rettungs- und Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt und ggf.
technische Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Die
Notwendigkeit eines solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom
Retentionsraum, da die Rettungs- und Fluchtwege bei jedem größerem
Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.
Das Konzept
soll bis zu den Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung Chorweiler vorgestellt
werden.
Auch sollen
die Altlastenbereiche südlich der Brombeergasse und nördlich des
Blumenbergsweges auf Schadstoffe untersucht ggf. beseitigt werden.
Die
Schadstoffuntersuchung soll bis zu den Sommerferien 2012 erfolgen.
Die
Schadstoffuntersuchung der Altlasten soll unabhängig vom Retentionsraum
erfolgen, da auch hier durch steigendes Grundwasser bei jedem größerem
Hochwasserereignis eine Gefährdung gegeben ist.
Des Weiteren
sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Abpumpleistung bei der Entleerung des
Retentionsraums ergriffen werden.
Außerdem soll
das FFH-Gutachten, eine Stellungnahme des Düsseldorfer Umweltministeriums und
ggf. der EU-Kommission zur FFH-Richtlinie angewendet auf den Retentionsraum bis
zu den Sommerferien 2012 vorgelegt werden.
Ferner soll
geprüft werden, ob der Deich den Einzelhof „Im Bruch“ in die Ortslage mit
einschließen kann.
Abstimmungsergebnis:
Dem geänderten Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Umwelt und Grün
aus seiner Sitzung am 15.03.2012:
Der Rat stimmt gemäß
§ 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und
den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der
StEB vom 28.09.2011 über die Umsetzung des Planfeststellungsabschnittes (PFA)
10 auf der Grundlage der durchgeführten positiven Grundlagenermittlung,
vorbehaltlich eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der
gesicherten Finanzierung zu.
Als Zielvorgabe für
den Betrieb des Notfallpolders wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen
knapp unterhalb des 200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) –
entsprechend 11,90m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt. Das
Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan
festgeschrieben.
Dabei wird unter
„knapp“ frühestens 14 Stunden vor Erreichung der auf der Basis der
Oberlieger-Rheinpegel errechneten Überschreitung der 11,90 m Kölner Pegel Marke
verstanden.
Es soll ein Konzept
für Rettungs- und Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt und ggf. technische
Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Notwendigkeit eines
solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom Retentionsraum, da die Rettungs-
und Fluchtwege bei jedem größerem Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.
Das Konzept soll
bis zu den Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung Chorweiler vorgestellt
werden.
Auch sollen die
Altlastenbereiche südlich der Brombeergasse und nördlich des Blumenbergsweges
auf Schadstoffe untersucht ggf. beseitigt werden.
Die
Schadstoffuntersuchung soll bis zu den Sommerferien 2012 erfolgen.
Die
Schadstoffuntersuchung der Altlasten soll unabhängig vom Retentionsraum
erfolgen, da auch hier durch steigendes Grundwasser bei jedem größerem
Hochwasserereignis eine Gefährdung gegeben ist.
Des Weiteren sollen
Maßnahmen zur Verbesserung der Abpumpleistung bei der Entleerung des
Retentionsraums ergriffen werden.
Außerdem soll das
FFH-Gutachten, eine Stellungnahme des Düsseldorfer Umweltministeriums und ggf.
der EU-Kommission zur FFH-Richtlinie angewendet auf den Retentionsraum bis zu
den Sommerferien 2012 vorgelegt werden.
Ferner soll geprüft
werden, ob der Deich den Einzelhof „Im Bruch“ in die Ortslage mit einschließen
kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.
Anmerkung:
Ratsmitglied Paffen nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.