Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:

 

Wir beschließen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 896.107,- € im Teilfinanzplan 0104 (IT- und Kommunikationsdienste) bei der neuen Finanzstelle 1200-0104-0-0002 Umbau RZ Chorweiler (Teilplanzeile 08: 890.487,- € / Teilplanzeile 09: 5.620,- €) im Haushaltsjahr 2011.

Die Deckung wird durch entsprechende Mehreinzahlungen bei der Investitionspauschale im Teilfinanzplan 1601 (Allgemeine Finanzwirtschaft) bei der Teilplanzeile 18 (Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen) sichergestellt.

 

 

Köln, den 25.11.2011

 

gez. Jürgen Roters                                                                 gez. Katharina Welcker

Oberbürgermeister                                                                 Ratsmitglied



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.