Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:
Wir beschließen gemäß § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NW eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 896.107,- € im
Teilfinanzplan 0104 (IT- und Kommunikationsdienste) bei der neuen Finanzstelle
1200-0104-0-0002 Umbau RZ Chorweiler (Teilplanzeile 08: 890.487,- € /
Teilplanzeile 09: 5.620,- €) im Haushaltsjahr 2011.
Die Deckung wird durch entsprechende
Mehreinzahlungen bei der Investitionspauschale im Teilfinanzplan 1601
(Allgemeine Finanzwirtschaft) bei der Teilplanzeile 18 (Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen) sichergestellt.
Köln, den 25.11.2011
gez. Jürgen Roters gez. Katharina Welcker
Oberbürgermeister Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.