Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, falls
die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt und empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:.
Beschluss:
Der
Rat
1. hat in seiner Sitzung am 07.04.2011 für
das Gebiet zwischen Venloer Straße, Schönsteinstraße,
Bartholomäus-Schink-Straße, nordwestliche Grenze des Grundstücks Ehrenfeldgürtel
125 (Post) in Verlängerung bis zur Subbelrather Straße (Stadtteilbibliothek),
Subbelrather Straße, Gravenreuthstraße, Hüttenstraße und Ehrenfeldgürtel in
Köln-Ehrenfeld eine Veränderungssperre mit dem Arbeitstitel
"Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld"
beschlossen;
2. beschließt, den Geltungsbereich der
Veränderungssperre um das Gebiet der Grundstücke Hüttenstraße Nummern 28 und 26
sowie Gravenreuthstraße Nummern 1 bis 11 und 23 zu verkleinern;
3. beschließt die Satzung über eine
Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Ehrenfeld
–Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld–
für das Gebiet zwischen Venloer Straße, Schönsteinstraße,
Bartholomäus-Schink-Straße, nordwestliche Grenze des Grundstücks
Ehrenfeldgürtel 125 (Post) in Verlängerung bis zur Subbelrather Straße
(Stadtteilbibliothek), Subbelrather Straße, Gravenreuthstraße, nordöstliche
Grundstücksgrenze Gravenreuthstraße Nummer 23, rückwärtige Grundstücksgrenzen
Gravenreuthstraße Nummer 23 sowie 11 bis 5, nordwestliche Grundstücksgrenze
Hüttenstaße Nummer 28, Hüttenstraße und Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld in
der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat
1. hat in seiner Sitzung am 07.04.2011 für
das Gebiet zwischen Venloer Straße, Schönsteinstraße,
Bartholomäus-Schink-Straße, nordwestliche Grenze des Grundstücks Ehrenfeldgürtel
125 (Post) in Verlängerung bis zur Subbelrather Straße (Stadtteilbibliothek),
Subbelrather Straße, Gravenreuthstraße, Hüttenstraße und Ehrenfeldgürtel in
Köln-Ehrenfeld eine Veränderungssperre mit dem Arbeitstitel
"Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld"
beschlossen;
2. beschließt, den Geltungsbereich der
Veränderungssperre um das Gebiet der Grundstücke Hüttenstraße Nummern 28 und 26
sowie Gravenreuthstraße Nummern 1 bis 11 und 23 zu verkleinern;
3. beschließt die Satzung über eine
Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Ehrenfeld
–Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld–
für das Gebiet zwischen Venloer Straße, Schönsteinstraße,
Bartholomäus-Schink-Straße, nordwestliche Grenze des Grundstücks
Ehrenfeldgürtel 125 (Post) in Verlängerung bis zur Subbelrather Straße
(Stadtteilbibliothek), Subbelrather Straße, Gravenreuthstraße, nordöstliche
Grundstücksgrenze Gravenreuthstraße Nummer 23, rückwärtige Grundstücksgrenzen
Gravenreuthstraße Nummer 23 sowie 11 bis 5, nordwestliche Grundstücksgrenze
Hüttenstaße Nummer 28, Hüttenstraße und Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld in
der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig zu.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat
1. hat in seiner Sitzung am 07.04.2011 für
das Gebiet zwischen Venloer Straße, Schönsteinstraße,
Bartholomäus-Schink-Straße, nordwestliche Grenze des Grundstücks Ehrenfeldgürtel
125 (Post) in Verlängerung bis zur Subbelrather Straße (Stadtteilbibliothek),
Subbelrather Straße, Gravenreuthstraße, Hüttenstraße und Ehrenfeldgürtel in
Köln-Ehrenfeld eine Veränderungssperre mit dem Arbeitstitel
"Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld"
beschlossen;
2. beschließt, den Geltungsbereich der
Veränderungssperre um das Gebiet der Grundstücke Hüttenstraße Nummern 28 und 26
sowie Gravenreuthstraße Nummern 1 bis 11 und 23 zu verkleinern;
3. beschließt die Satzung über eine
Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Ehrenfeld
–Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld–
für das Gebiet zwischen Venloer Straße, Schönsteinstraße,
Bartholomäus-Schink-Straße, nordwestliche Grenze des Grundstücks
Ehrenfeldgürtel 125 (Post) in Verlängerung bis zur Subbelrather Straße
(Stadtteilbibliothek), Subbelrather Straße, Gravenreuthstraße, nordöstliche
Grundstücksgrenze Gravenreuthstraße Nummer 23, rückwärtige Grundstücksgrenzen
Gravenreuthstraße Nummer 23 sowie 11 bis 5, nordwestliche Grundstücksgrenze
Hüttenstaße Nummer 28, Hüttenstraße und Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld in
der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.