Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)


Beschluss:

Gemäß Anträgen der Ratsmitglieder Helling und Schmerbach, beschließt der Rat, die Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Ausschuss Soziales und Senioren zu verweisen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen.

Am 25. November 2011 engagiert sich der Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen und Kindern“ unter der Federführung des Amtes zur Gleichstellung der Stadt Köln, wie bereits seit vielen Jahren, am internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen. Der Arbeitskreis ist ein breiter Zusammenschluss von Einrichtungen und Projekten aus dem Bereich der Arbeit mit von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern. Frauen helfen Frauen als Träger der Autonomen Frauenhäuser ist seit Gründung des Arbeitskreises aktiv dabei.

Initiiert durch die internationale Frauenbewegung in den 70er Jahren hat es sich die Stadt Köln zur Aufgabe gemacht, Schutz, Unterkunft und Unterstützung für Frauen, die von körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt betroffen sind, zu bieten und zu sichern. Um schnellstmöglich den betroffenen Frauen zu helfen, wurde im Jahre 1976 das erste Kölner Frauenhaus gegründet. Die hohe Auslastung dieser Hilfeeinrichtung und die steigende Anzahl der Betroffenen erforderte 1991 die Einrichtung des zweiten Frauenhauses. Seither ist der Ausbau der Plätze nicht weiter forciert worden, obwohl die Fallzahlen leider weiter gestiegen sind.

Der Rat der Stadt Köln möge daher beschießen:

Die Verwaltung wird beauftragt, in einem ersten Schritt die Finanzierung der bestehenden zwei Frauenhäuser – Zuschüsse für das „Kinderhaus Frauen helfen Frauen e.V.“ und „Frauen helfen Frauen e.V.“ für die Haushaltsjahre 2012 und folgende sicher zu stellen bzw. anzuheben und dem Rat entsprechende Deckungsvorschläge vorzulegen.

Im zweiten Schritt wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat der Stadt Köln in enger Abstimmung mit dem „Verein Frauen helfen Frauen“ ein geeignetes Grundstück oder eine bereits bestehende Immobilie vorzuschlagen, um ein drittes Frauenhaus in Köln schnellst möglich zu errichten. Darüber hinaus muss die Restkostenfinanzierung eines dritten Frauenhauses durch die Stadt Köln gewährleistet werden. Die Landesregierung NRW hat bereits eine Teilfinanzierung zugesagt.

Begründung:

Die Herausforderungen bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sind äußerst komplex. Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich durch alle Schichten und soziale Milieus zieht. Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichen Formen findet alltäglich und mitten unter uns statt. Dies betrifft zum Beispiel Gewalt im häuslichen Bereich, sexuelle Belästigungen, Gewalt in der Prostitution oder in Form von Frauenhandel.

Opfer von Gewalt gegen Frauen sind auch Kinder. Gewalt gegen Mütter wirkt sich auch auf ihre Kinder aus - sie erleiden häufig selbst Gewalt oder beobachten diese. Gewalt trifft auch ältere Frauen und Frauen mit Behinderungen. Gewalt gegen Frauen hat immer gravierende Folgen für die Gesundheit und die gesundheitliche Versorgung der Betroffenen.

Rund 25 Prozent der Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren haben körperliche oder sexuelle Gewalt - oder auch beides - durch Beziehungspartner mindestens ein- oder auch mehrmals erlebt. Es ist davon auszugehen, dass rund 160.000 Kölnerinnen betroffen sind. Mittelbar oder unmittelbar natürlich auch deren Kinder. Allein im Jahr 2009 konnten 491 Frauen und deren Kinder im ersten Frauenhaus und 737 im zweiten Frauenhaus aus Kapazitätsmangel nicht in Kölner Frauenhäuser aufgenommen werden. Im Jahre 2010 waren es bereits 667 Frauen und Kinder und im zweiten Haus 785, die auf Grund von Überbelegung abgewiesen werden mussten.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Begründung der Dringlichkeit:

Am 11.11.2011 wurden die Fraktionen über eine geplante Demonstration für ein dringend benötigtes drittes Frauenhaus in Köln von der Verwaltung informiert. Die Antragsfrist für die Ratssitzung endete bereits am 10.11.2011. Somit war die Einhaltung der Antragsfrist nicht möglich.

Beschluss:

Gemäß Anträgen der Ratsmitglieder Helling und Schmerbach, beschließt der Rat, die Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Ausschuss Soziales und Senioren zu verweisen.

 


Beschluss: zurückgestellt


Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung verschoben.