Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien


In der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 17.11.2011 (TOP 15) fragte Frau Dr. Köhler folgendes:

Eine weitere Frage bezieht sich auf die Bescheide der Strassen Reinigungsgebühren wo die Mieter im Genossenschaftsbereich für vier Strassen statt für Frontmeter zahlen sollen. Die Auswirkungen der betreffenden Bescheide beinhalten eine Kostensteigerung von über 600% und steht anscheinend im Gegensatz zu dem was auf der Homepage der Stadt Köln steht.“

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Es trifft zu, dass auch sog. Hinterlieger zu Straßenreinigungsgebühren herangezogen werden. Eine ausführliche rechtliche Stellungnahme, die auf einer Beschwerde von Frau Dr. Köhler basiert, wurde am 29.09.2011 im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und am 10.10.2011 im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden behandelt (Session-Nr. 3541/2011).

Die Verwaltung sieht die praktizierte Veranlagung von Hinterliegern als rechtens an, was vom VG Köln und bisher auch vom OVG NRW bestätigt wurde. Eine Berufung in einem Musterfall ist beim OVG NRW anhängig.

 

Es gab rückwirkende Veranlagungen für maximal 4 Jahre, weil der Tatbestand einer Hinterliegererschließung bei div. Grundstücken übersehen worden war. Eine Kostensteigerung von 600 % (für ein Jahr) kann allerdings nicht bestätigt werden.

 

Der Internetauftritt des Kassen- und Steueramtes beschreibt die Veranlagungspraxis, auch bei Hinterliegern, ausführlich, allerdings können nicht alle denkbaren Varianten dort dargestellt werden. Frau Dr. Köhler ist im Übrigen auch in verschiedenen Schreiben auf die Rechtslage hingewiesen worden.