Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2012 in der zu diesem Beschluss beigefügten paraphierten Fassung (Anlage).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, FDP und pro Köln beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 09.01.2012:
Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2012 in der zu diesem Beschluss beigefügten paraphierten Fassung (Anlage).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie mit der Stimme des Oberbürgermeisters zugestimmt.