Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.    Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW der Einführung eines verbundweiten SozialTickets zum 01. März 2012 zu. Er nimmt die Einführung von rabattierten 4er- bzw. MonatsTickets in den Preisstufen 1a bis 5 gemäß Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg zu nachfolgend aufgeführten Preisen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) zur Kenntnis:

Preise 2012

1a

1b

2a

2b

3

4

5

4erTicket MobilPass

4,60 €

5,60 €

5,60 €

7,70 €

9,90 €

15,20 €

22,40 €

MonatsTicket MobilPass

25,70 €

34,50 €

34,50 €

39,50 €

48,20 €

57,20 €

69,10 €


Bezugsberechtigt für dieses Ticketangebot ist die in den Richtlinien Sozialticket 2011 des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 08.08.2011 benannte Zielgruppe (SGB II-Empfänger, SGB XII-Empfänger, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz und Empfänger von Leistungen der Kriegsopferfürsorge). Darüber hinaus sind auch die übrigen Inhaber des KölnPasses (Geringverdiener, Wohngeldberechtigte etc.) berechtigt, das Ticketangebot MobilPass des VRS zu nutzen. Das Angebot von KölnPass-Tickets wird zum 01.03.2012 durch dieses Ticketangebot ersetzt.

2.    In Anlehnung an das bisherige KölnPass-Angebot beschließt der Hauptausschuss einen Preis von 31,80 € für das MonatsTicket MobilPass ausschließlich für das Stadtgebiet Köln (Preisstufe 1b). Die sich hieraus ergebenden nicht realisierten Verkaufserlöse (Differenz zwischen 34,50 € und 31,80 €) der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sind vor dem Hintergrund der steuerrechtlichen und EU-beihilferechtlichen Anforderungen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008 aufzunehmen. Aufgrund der voraussichtlich höheren Zuweisung von Landesmitteln an den VRS wird der Vorstand der Kölner Verkehrs-Betriebe AG aufgefordert, zur Entlastung des gesamtstädtischen Haushalts eine angemessene Beteiligung an den verfügbaren Landesmitteln beim VRS zu erreichen.

3.    Die Stadt Köln überträgt die Abwicklung der Förderung gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011) für den Zeitraum ab 01.03.2012 an den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Die Fördermittel sind zweckgebunden und vollständig tarifmindernd für das unter 1. und 2. genannte Ticketangebot einzusetzen.

4.    Das Tarifangebot des MobilPasses ist gekoppelt und befristet an eine ausreichende Finanzausstattung durch das Land Nordrhein-Westfalen.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion beschlossen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 09.01.2012:

 

1.    Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW der Einführung eines verbundweiten SozialTickets zum 01. März 2012 zu. Er nimmt die Einführung von rabattierten 4er- bzw. MonatsTickets in den Preisstufen 1a bis 5 gemäß Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg zu nachfolgend aufgeführten Preisen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) zur Kenntnis:

Preise 2012

1a

1b

2a

2b

3

4

5

4erTicket MobilPass

4,60 €

5,60 €

5,60 €

7,70 €

9,90 €

15,20 €

22,40 €

MonatsTicket MobilPass

25,70 €

34,50 €

34,50 €

39,50 €

48,20 €

57,20 €

69,10 €


Bezugsberechtigt für dieses Ticketangebot ist die in den Richtlinien Sozialticket 2011 des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 08.08.2011 benannte Zielgruppe (SGB II-Empfänger, SGB XII-Empfänger, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz und Empfänger von Leistungen der Kriegsopferfürsorge). Darüber hinaus sind auch die übrigen Inhaber des KölnPasses (Geringverdiener, Wohngeldberechtigte etc.) berechtigt, das Ticketangebot MobilPass des VRS zu nutzen. Das Angebot von KölnPass-Tickets wird zum 01.03.2012 durch dieses Ticketangebot ersetzt.

2.    In Anlehnung an das bisherige KölnPass-Angebot beschließt der Hauptausschuss einen Preis von 31,80 € für das MonatsTicket MobilPass ausschließlich für das Stadtgebiet Köln (Preisstufe 1b). Die sich hieraus ergebenden nicht realisierten Verkaufserlöse (Differenz zwischen 34,50 € und 31,80 €) der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sind vor dem Hintergrund der steuerrechtlichen und EU-beihilferechtlichen Anforderungen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008 aufzunehmen. Aufgrund der voraussichtlich höheren Zuweisung von Landesmitteln an den VRS wird der Vorstand der Kölner Verkehrs-Betriebe AG aufgefordert, zur Entlastung des gesamtstädtischen Haushalts eine angemessene Beteiligung an den verfügbaren Landesmitteln beim VRS zu erreichen.

3.    Die Stadt Köln überträgt die Abwicklung der Förderung gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011) für den Zeitraum ab 01.03.2012 an den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Die Fördermittel sind zweckgebunden und vollständig tarifmindernd für das unter 1. und 2. genannte Ticketangebot einzusetzen.

4.    Das Tarifangebot des MobilPasses ist gekoppelt und befristet an eine ausreichende Finanzausstattung durch das Land Nordrhein-Westfalen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Ludwig (Fraktion Die Linke.) zugestimmt.