Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung verzichtet auf den 2. Durchgang,
sofern die Bezirksvertretung der Vorlage ohne Änderung zustimmt. Andernfalls
können die Termine der weiteren Beratungsfolge nicht mehr gehalten werden.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt
Köln, wie folgt zu beschließen:
„Der Rat beschließt die Errichtung von Erweiterungsbauten für das Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und das Schillergymnasium, Nikolausstr. 51-55, 50937 Köln, um das Raumprogramm für ein Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II (Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium) bzw. für das zweite Gymnasium mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II (Schillergymnasium) zu erfüllen. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und Kostenermittlung nach gesicherter Finanzierung aufzunehmen und im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I mit Priorität voranzutreiben.
Der Planung ist das in beigefügter Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Gleichzeitig beschließt der Rat gemäß § 81 Schulgesetz die Erhöhung der Zügigkeiten für das Schillergymnasium in der Sekundarstufe I von 3 auf 4 Züge und in der Sekundarstufe II von 5 auf 6 Züge ab Fertigstellung der Erweiterungsbauten.
Die Zügigkeiten des Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasiums bleiben unverändert.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Zu diesem Zeitpunkt war kein Vertreter der Fraktion ProKöln mehr anwesend.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Errichtung von Erweiterungsbauten für das Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und das Schillergymnasium, Nikolausstr. 51-55, 50937 Köln, um das Raumprogramm für ein Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II (Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium) bzw. für das zweite Gymnasium mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II (Schillergymnasium) zu erfüllen. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und Kostenermittlung nach gesicherter Finanzierung aufzunehmen und im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I mit Priorität voranzutreiben.
Der Planung ist das in beigefügter Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Gleichzeitig beschließt der Rat gemäß § 81 Schulgesetz die Erhöhung der Zügigkeiten für das Schillergymnasium in der Sekundarstufe I von 3 auf 4 Züge und in der Sekundarstufe II von 5 auf 6 Züge ab Fertigstellung der Erweiterungsbauten.
Die Zügigkeiten des Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasiums bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Frau Steinmann, Frau Wolff, Herr Wolters
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des
folgenden Beschlusses:
Der Rat beschließt die Errichtung von Erweiterungsbauten für das Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und das Schillergymnasium, Nikolausstr. 51-55, 50937 Köln, um das Raumprogramm für ein Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II (Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium) bzw. für das zweite Gymnasium mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II (Schillergymnasium) zu erfüllen. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und Kostenermittlung nach gesicherter Finanzierung aufzunehmen und im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I mit Priorität voranzutreiben.
Der Planung ist das in beigefügter Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Gleichzeitig beschließt der Rat gemäß § 81 Schulgesetz die Erhöhung der Zügigkeiten für das Schillergymnasium in der Sekundarstufe I von 3 auf 4 Züge und in der Sekundarstufe II von 5 auf 6 Züge ab Fertigstellung der Erweiterungsbauten.
Die Zügigkeiten des Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasiums bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt die Errichtung von Erweiterungsbauten für das Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und das Schillergymnasium, Nikolausstr. 51-55, 50937 Köln, um das Raumprogramm für ein Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II (Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium) bzw. für das zweite Gymnasium mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II (Schillergymnasium) zu erfüllen. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und Kostenermittlung nach gesicherter Finanzierung aufzunehmen und im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I mit Priorität voranzutreiben.
Der Planung ist das in beigefügter Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Gleichzeitig beschließt der Rat gemäß § 81 Schulgesetz die Erhöhung der Zügigkeiten für das Schillergymnasium in der Sekundarstufe I von 3 auf 4 Züge und in der Sekundarstufe II von 5 auf 6 Züge ab Fertigstellung der Erweiterungsbauten.
Die Zügigkeiten des Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasiums bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.