Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird ohne Votum in den weiteren Beratungslauf verwiesen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) in Verbindung mit § 17a SchulG NRW die Errichtung der dreizügigen, in allen Jahrgängen integrativen Sekundarschule Rochusstraße 147, 50827 Köln-Bickendorf, zum 01.08.2013, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5.
Die Sekundarschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt.
2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt ausdrücklich, dass das pädagogische Konzept der zu errichtenden Sekundarschule ein inklusives Bildungsangebot vorsieht.
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Sekundarschule einzureichen.
4. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Sekundarschule Rochusstraße ab dem Schuljahr 2013/14 an den beiden Teilstandorten Rochusstraße 147 und Borsigstraße 13 (ehem. Hauptschultrakt) geführt wird.
5. Der Rat beschließt unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Errichtung der Sekundarschule Rochusstraße die Schießung der Montessori-Hauptschule Rochusstraße 147, 50827 Köln-Bickendorf gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW zum 31.07.2013. Die Montessori-Hauptschule Rochusstraße läuft aus.
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Gesprächen mit der Bezirksregierung darauf hinzuwirken, dass die derzeit an der Hauptschule eingesetzte Landesstelle Schulsozialarbeit in vollem Umfang an die Sekundarschule Rochusstraße übertragen wird. Gleichzeitig soll das Auslaufen der Hauptschule durch diese Stelle begleitet werden.
7. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltjahr 2013 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 2.325,20 € plus 5.941,- € für 0,13 Stellenanteil (gesamt 8.266,20 €), Hj. 2014 = 6.178,38 € plus 3.465,58 € für 0,13 Stellenanteil (gesamt 9.643,96 €), Hj. 2015= 7.737,24 €, Hj. 2016= 9.063,48 €, Hj. 2017= 10.169,24 €, Hj. 2018 = 12.199,74 €, Hj. 2019 = 13.741,40 € im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen. Die Deckung erfolgt im Teilergebnisplan 0301 durch entsprechenden Wenigeraufwand bei den Sachmitteln.
8. Der Rat der Stadt
Köln beschließt zum Stellenplan 2013 die Zusetzung der insgesamt 0,27 Stelle
Schulsekretär/in in der VGr.VIb BAT/EG 6TVöD (Anlage 03). Die jeweils für die
Schuljahre anteilig ausgewiesenen Stellenanteile werden verwaltungsintern
jeweils zum Stellenplan bereitgestellt (2013/14: 0,12 Stellenanteil; 2014/15:
0,03 Stellenanteil usw.). Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Köln vor
dem Hintergrund der anstehenden Aufbauarbeiten und der
Umstrukurierungsmaßnahmen ab 01.01.2013 sowie für das Schuljahr 2013/14 (bis
31.07.2014) 0,13 Stelle (5 Wochenstunden)
Schulsekretär/in in der VGr.VIb BAT/EG 6 TVöD zusätzlich für die
Sekundarschule Rochusstr. bereitzustellen.
Sollte
der Stellenplan 2013 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch
nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung mehrheitlich gegen die Stimmen von Frau Pöttgen (FDP) und Herrn Uckermann (pro Köln) zu.
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Die Vorlage wird von der
Verwaltung zurückgezogen.
Beschluss: endgültig zurückgezogen