Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2. Halbjahr 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen Herrn Bronisz bei 1 Enthaltung der
Grünen zugestimmt. (Nicht anwesend: HerrSchöppe und Theilen-von Wrochem)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2. Halbjahr 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2. Halbjahr 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2. Halbjahr 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Die Bezirksvertretung Porz spricht sich mit Stimmen der SPD und Grünen gegen die Punkte 19, 21 und 22 (Sonntagsöffnungen Poll, Porz- Eil und Porz- Lind/ Wahn/ Wahnheide/ Urbach) aus.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich in geänderter Form zugestimmt.
Ja: 6 Stimmen SPD
Nein: 3 Stimmen Grüne
Enthaltung: 7 Stimmen CDU, FDP
Frau Wilden (pro köln) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2. Halbjahr 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
10 Ja-Stimmen (6 CDU, 3 SPD, 1
FDP)
5 Nein-Stimmen (4 Grüne, 1 Die Linke)
Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Frau Steinmann, Frau Wolff, Herr Wolters
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im 2. Halbjahr 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2. Halbjahr 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2. Halbjahr 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung von Herrn Jorris beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt
zu entscheiden:
„Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2. Halbjahr 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2. Halbjahr 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Schöppe (pro Köln) und Herrn Wernig (Die Linke)
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stellt fest, dass die
traditionell jährlich im zweiten Quartal stattfindenden Straßenfeste auf der
Landmannstraße am 01.07.2012 und der Venloer Straße am 12.08.2012 versehentlich
nicht in der ordnungsbehördlichen Verordnung enthalten sind.
2. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt deshalb dem
Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
„Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit dem derzeit geltenden § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2.
Quartal 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten mit folgender
Ergänzung:
§ 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung wird um folgende
Punkte 29 und 30 ergänzt
(29) Im Stadtteil Ehrenfeld in der Landmannstr. dürfen die
Verkaufsstellen am Sonntag, den 01.07.2012, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein.
Die
genauen Grenzlinien werden von der Verwaltung festgelegt und in der Verordnung
ergänzt.
(30) Im Stadtteil Ehrenfeld, Venloer Str. dürfen die
Verkaufsstellen am Sonntag, den 12.08.2012, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein.
Die
genauen Grenzlinien werden von der Verwaltung festgelegt und in der Verordnung
ergänzt. „
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig zu.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss gemäß neuem Verwaltungsvorschlag:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage B1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2. Halbjahr 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.
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Anmerkung:
Die neuen Anlagen (Mitteilung an den Rat sowie die Anlagen B1; B2 und B3) wurden als Anlage 6 für die Ratssitzung bereitgestellt.