Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion und Enthaltung der Fraktion pro Köln.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur Aufhebung des Durchführungsplanes 70479/07 (7046 Na/07) für das Gebiet zwischen der Buchheimer Straße, der Straße Clevischer Ring, der Mülheimer Brücke und der Biegerstraße in Köln-Mülheim —Arbeitstitel: Biegerstraße in Köln-Mülheim— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen.

 

Der Beschluss wird in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur Aufhebung des Durchführungsplanes 70479/07 (7046 Na/07) für das Gebiet zwischen der Buchheimer Straße, der Straße Clevischer Ring, der Mülheimer Brücke und der Biegerstraße in Köln-Mülheim —Arbeitstitel: Biegerstraße in Köln-Mülheim— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen.

 

Der Beschluss wird in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion und Enthaltung der Fraktion pro Köln.