Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 für das Gebiet südlich der Grundstücke Grüner Weg 2 und 4, östlich der Flurstücke 294 (Vulkangelände), 290, 289, 2349/58 und 2421/58, nördlich der Weinsbergstraße, nordwestlich des Flurstücks 447 (Baumarkt), nordwestlich der Grundstücke Melatengürtel 117 - 121, westlich des Melatengürtels und südlich der Flurstücke 1985/51, 51/10 und 379 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 64457/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) — jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Der Beschluss wird nicht in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.

 

 

Alternative: keine

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 für das Gebiet südlich der Grundstücke Grüner Weg 2 und 4, östlich der Flurstücke 294 (Vulkangelände), 290, 289, 2349/58 und 2421/58, nördlich der Weinsbergstraße, nordwestlich des Flurstücks 447 (Baumarkt), nordwestlich der Grundstücke Melatengürtel 117 - 121, westlich des Melatengürtels und südlich der Flurstücke 1985/51, 51/10 und 379 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 64457/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) — jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 für das Gebiet südlich der Grundstücke Grüner Weg 2 und 4, östlich der Flurstücke 294 (Vulkangelände), 290, 289, 2349/58 und 2421/58, nördlich der Weinsbergstraße, nordwestlich des Flurstücks 447 (Baumarkt), nordwestlich der Grundstücke Melatengürtel 117 - 121, westlich des Melatengürtels und südlich der Flurstücke 1985/51, 51/10 und 379 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 64457/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) — jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

4.       Die BV Ehrenfeld spricht sich dafür aus, dass beim Bauprojekt Grüner Weg auf den geplanten Flachdächern Photovoltaik-Anlagen zur Energieerzeugung installiert werden. Sie beauftragt die Verwaltung und appelliert an die Mitglieder im Aufsichtsrat der GAG, sich in Gesprächen mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GAG Immobilien AG dafür einzusetzen.

 

Der Beschluss wird nicht in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Abstimmung zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlags:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.

 

Abstimmung zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlags:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.

 

Abstimmung zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlags:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.

 

Abstimmung zur neuen Ziffer 4 des Beschlussvorschlags:

Einstimmig zugestimmt.

 

Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 für das Gebiet südlich der Grundstücke Grüner Weg 2 und 4, östlich der Flurstücke 294 (Vulkangelände), 290, 289, 2349/58 und 2421/58, nördlich der Weinsbergstraße, nordwestlich des Flurstücks 447 (Baumarkt), nordwestlich der Grundstücke Melatengürtel 117 - 121, westlich des Melatengürtels und südlich der Flurstücke 1985/51, 51/10 und 379 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

 

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

 

3.       den Bebauungsplan 64457/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) — jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Der Beschluss wird nicht in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.