Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Am 24.11.2011 hat der Rat einen Beschluss
zur Übernahme und Entwicklung militärischer Konversionsflächen infolge
der Reduzierung der Bundeswehrstandorte in Köln gefasst. Am 21.03.2012 hat der
Haushaltsausschuss des Bundestags gebilligt, dass die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) Grundstücke, die unmittelbar aus militärischer
Vornutzung stammen, zum gutachterlichen Verkehrswert ohne Bieterverfahren an
die jeweilige Kommune veräußert werden dürfen. Damit wird den Gebietkörperschaften
ein „Erstzugriff“ eingeräumt, während Kaufgebote Dritter zunächst unberücksichtigt
bleiben. Näheres hat der Städtetag NRW in seinem Schreiben vom 28.03.2012 an
die Mitgliedsstädte dazu ausgeführt (Anlage).
1) In welchem Umfang konnten inzwischen die
Liegenschaften, die seitens der Bundeswehr im Kölner Stadtgebiet infolge der
Reduzierung von Bundeswehrstandorten aufgegeben werden, näher identifiziert
werden?
2) Inwieweit hat die Verwaltung – insbesondere mit
Bezug auf den o. a. Beschluss des Haushaltsausschuss und das Schreiben des
Städtetages NRW – ihr Interesse gegenüber der BimA inzwischen bekundet?
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen