Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

Der Rat beschließt;

1.      Die an die KölnMusik GmbH zu zahlenden Betriebskostenzuschüsse werden wie folgt festgesetzt:

2013                            = 4.785.800 €

2014                            = 4.881.500 €

2015                            = 4.979.100 €

Sollten die für die einzelnen Jahre von der KölnMusik GmbH aufzustellenden Wirtschaftspläne geringere Betriebskostenzuschüsse ausweisen, reduzieren sich die vorstehenden Beträge entsprechend, die im Übrigen Höchstbeträge darstellen. Auf der Grundlage der jeweiligen Jahresabschlüsse der Kölnmusik GmbH erfolgt eine Spitzabrechnung. Überschüsse sind an die Stadt abzuführen, Fehlbeträge müssen vom Unternehmen nachgespart werden.


2.      Zur Durchführung des jährlichen Musikfesitivals „AchtBrücken Musik für Köln“ die Musiktriennale Köln GmbH Zuschüssse in Höhe von:

2013                            = 628.800 €

2014                            = 500.000 €

2015                            = 500.000 €


 



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat beschließt;

1.      Die an die KölnMusik GmbH zu zahlenden Betriebskostenzuschüsse werden wie folgt festgesetzt:

2013                            = 4.785.800 €

2014                            = 4.881.500 €

2015                            = 4.979.100 €

Sollten die für die einzelnen Jahre von der KölnMusik GmbH aufzustellenden Wirtschaftspläne geringere Betriebskostenzuschüsse ausweisen, reduzieren sich die vorstehenden Beträge entsprechend, die im Übrigen Höchstbeträge darstellen. Auf der Grundlage der jeweiligen Jahresabschlüsse der Kölnmusik GmbH erfolgt eine Spitzabrechnung. Überschüsse sind an die Stadt abzuführen, Fehlbeträge müssen vom Unternehmen nachgespart werden.

Alternative:

Der Rat beschließt:

Der an die KölnMusik GmbH für die Jahre 2013 – 2015  zu zahlende Betriebskostenzuschuss wird auf  4.692.000 €  festgesetzt.

Absatz 2. des Hauptvorschlags (Sollten die für…) bleibt unverändert.

 

2.      Zur Durchführung des jährlichen Musikfesitivals „AchtBrücken Musik für Köln“ die Musiktriennale Köln GmbH Zuschüssse in Höhe von:

2013                            = 628.800 €

2014                            = 500.000 €

2015                            = 500.000 €






Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt;

1.    Die an die KölnMusik GmbH zu zahlenden Betriebskostenzuschüsse werden wie folgt festgesetzt:

2013                                   = 4.785.800 €

2014                                   = 4.881.500 €

2015                                   = 4.979.100 €

Sollten die für die einzelnen Jahre von der KölnMusik GmbH aufzustellenden Wirtschaftspläne geringere Betriebskostenzuschüsse ausweisen, reduzieren sich die vorstehenden Beträge entsprechend, die im Übrigen Höchstbeträge darstellen. Auf der Grundlage der jeweiligen Jahresabschlüsse der Kölnmusik GmbH erfolgt eine Spitzabrechnung. Überschüsse sind an die Stadt abzuführen, Fehlbeträge müssen vom Unternehmen nachgespart werden.

2.    Zur Durchführung des jährlichen Musikfesitivals „AchtBrücken Musik für Köln“ die Musiktriennale Köln GmbH Zuschüssse in Höhe von:

2013                                   = 628.800 €

2014                                   = 500.000 €

2015                                   = 500.000 €



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.