Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70430/04 für das Gebiet zwischen der östlichen Zubringerstraße L 124, der Rolshover Straße, der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes und den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes —Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Poll— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan 70430/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Der Beschluss wird nicht in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.
Alternative: keine
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70430/04 für das Gebiet zwischen der östlichen Zubringerstraße L 124, der Rolshover Straße, der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes und den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes —Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Poll— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan 70430/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Der Beschluss wird nicht in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von pro Köln.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70430/04 für das Gebiet zwischen der östlichen Zubringerstraße L 124, der Rolshover Straße, der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes und den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes —Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Poll— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan 70430/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Der Beschluss wird nicht in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70430/04 für das Gebiet zwischen der östlichen Zubringerstraße L 124, der Rolshover Straße, der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes und den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes —Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Poll— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan 70430/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70430/04 für das Gebiet zwischen der östlichen Zubringerstraße L 124, der Rolshover Straße, der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes und den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes —Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Poll— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan 70430/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Der Beschluss wird nicht in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.