Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70430/04 für das Gebiet zwischen der östlichen Zubringerstraße L 124, der Rolshover Straße, der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes und den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes —Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Poll— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       den Bebauungsplan 70430/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Der Beschluss wird nicht in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.

 

Alternative: keine



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70430/04 für das Gebiet zwischen der östlichen Zubringerstraße L 124, der Rolshover Straße, der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes und den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes —Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Poll— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       den Bebauungsplan 70430/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Der Beschluss wird nicht in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von pro Köln.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70430/04 für das Gebiet zwischen der östlichen Zubringerstraße L 124, der Rolshover Straße, der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes und den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes —Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Poll— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       den Bebauungsplan 70430/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Der Beschluss wird nicht in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70430/04 für das Gebiet zwischen der östlichen Zubringerstraße L 124, der Rolshover Straße, der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes und den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes —Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Poll— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       den Bebauungsplan 70430/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70430/04 für das Gebiet zwischen der östlichen Zubringerstraße L 124, der Rolshover Straße, der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes und den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes —Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Poll— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

 

2.       den Bebauungsplan 70430/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Der Beschluss wird nicht in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.