Beschluss: endgültig abgelehnt


Beschluss:

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der Fraktion pro Köln:

 

1.) Die Verwaltung wird beauftragt, für den Brüsseler Platz ein Nutzungskonzept beziehungsweise eine öffentlich-rechtliche Nutzungsverordnung zu erlassen, die zu den allgemein anerkannten Ruhezeiten wie etwa der Nachtruhe öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen ausschließt.

 

2.) Die vom Rat beschlossene Maßnahme soll durch eine Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters umgehend in Kraft gesetzt werden.

 

3.) Zur Umsetzung der vom Rat beschlossenen Verordnung sollen im Amt für öffentliche Ordnung die erforderlichen Personalstellen bereitgestellt werden. Gegebenenfalls soll geprüft werden, ob die Verordnung mit Hilfe eines anerkannten privaten Wachdienstes durchgesetzt werden kann (analog zum Böll-Platz).

 

4.) Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat Vorschläge zu machen, welche Möglichkeiten bestehen, im innenstadtnahen Bereich attraktive Platzflächen zu schaffen, auf denen insbesondere im Sommer eine gastronomische Freiluftnutzung beziehungsweise Versammlungen unter freiem Himmel stattfinden können, ohne permanente Ruhestörung für die Anwohner.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Antrag der CDU-Fraktion:

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, ein Symposium zum geänderten Freizeitverhalten junger Erwachsener in Großstädten und der damit einhergehenden Inanspruchnahme öffentlicher Räume zu veranstalten, bei dem Wissenschaftler aus diversen Fachdisziplinen, Fachleute aus deutschen Großstädten und andere beteiligte Gruppen (Künstler, Medienfachleute etc.) über die Thematik sowie deren Folgen und mögliche Lösungsansätze diskutieren sollen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Klaus Hoffmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

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Anmerkung:

Der Änderungsantrag der Fraktion pro Köln wurde in der Sitzung vorgelegt.