Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 65362/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Wegeverbindungen zwischen der Pfarrer-Heinrich-Fuchs-Straße und Südstraße/Im Rheintal in Köln-Meschenich —Arbeitstitel: Südstraße in Köln-Meschenich, 1. Änderung— zu ändern;

2.       die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Nummer 65362/02 nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 65362/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Wegeverbindungen zwischen der Pfarrer-Heinrich-Fuchs-Straße und Südstraße/Im Rheintal in Köln-Meschenich —Arbeitstitel: Südstraße in Köln-Meschenich, 1. Änderung— zu ändern;

2.       die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Nummer 65362/02 nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung von Herrn Schöppe zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Balint  und Petschel)

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 65362/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Wegeverbindungen zwischen der Pfarrer-Heinrich-Fuchs-Straße und Südstraße/Im Rheintal in Köln-Meschenich —Arbeitstitel: Südstraße in Köln-Meschenich, 1. Änderung— zu ändern;

 

2.       die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Nummer 65362/02 nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.