Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 65362/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Wegeverbindungen zwischen der Pfarrer-Heinrich-Fuchs-Straße und Südstraße/Im Rheintal in Köln-Meschenich —Arbeitstitel: Südstraße in Köln-Meschenich, 1. Änderung— zu ändern;
2. die vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Nummer 65362/02 nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 65362/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Wegeverbindungen zwischen der Pfarrer-Heinrich-Fuchs-Straße und Südstraße/Im Rheintal in Köln-Meschenich —Arbeitstitel: Südstraße in Köln-Meschenich, 1. Änderung— zu ändern;
2. die vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Nummer 65362/02 nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung von Herrn
Schöppe zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Balint und Petschel)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 65362/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Wegeverbindungen zwischen der Pfarrer-Heinrich-Fuchs-Straße und Südstraße/Im Rheintal in Köln-Meschenich —Arbeitstitel: Südstraße in Köln-Meschenich, 1. Änderung— zu ändern;
2. die vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Nummer 65362/02 nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.