Beschluss: ungeändert beschlossen
RM Köhler dankt
der Verwaltung ausdrücklich für diese Vorlage und die rasche Bearbeitung. Herr
Sanden beantwortet eine ergänzende Fragestellung von RM Kretschmer (günstige
Kosten).
Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 316.000,00 € im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung, Zeile 11, Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen
(Sportpauschale), Hj. 2012 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den CfB
Ford Niehl 09/52 e. V. zur Umwandlung des vereinseigenen Tennenplatzes in einen
Kunstrasenplatz an der Sportanlage Pastor-Wolff-Str., Köln-Niehl. Die Freigabe erfolgt unter Wahrung der
Regelungen des § 82 GO NRW, da es sich um die Verwendung vollständig
refinanzierter Mittel aus der Sportpauschale handelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
„Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer
investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 316.000,00 € im Teilfinanzplan
0801, Sportförderung, Zeile 11, Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen
(Sportpauschale), Hj. 2012 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den CfB
Ford Niehl 09/52 e. V. zur Umwandlung des vereinseigenen Tennenplatzes in einen
Kunstrasenplatz an der Sportanlage Pastor-Wolff-Str., Köln-Niehl. Die Freigabe erfolgt unter Wahrung der
Regelungen des § 82 GO NRW, da es sich um die Verwendung vollständig
refinanzierter Mittel aus der Sportpauschale handelt.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss
beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 316.000,00
€ im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 11, Auszahlung von
aktivierbaren Zuwendungen (Sportpauschale), Hj. 2012 zur Gewährung eines
städtischen Zuschusses an den CfB Ford Niehl 09/52 e. V. zur Umwandlung des
vereinseigenen Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz an der Sportanlage
Pastor-Wolff-Str., Köln-Niehl. Die Freigabe erfolgt unter Wahrung der
Regelungen des § 82 GO NRW, da es sich um die Verwendung vollständig
refinanzierter Mittel aus der Sportpauschale handelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt