Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den
Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 65458/02 mit
gestalterischen Festsetzungen für die Flurstücke 1396/85 und Teilfläche aus
1534/85 (beide Gemarkung Köln, Flur 36) sowie Teilflächen der Herwarthstraße in
Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Christuskirche/Herwarthstraße in Köln-Neustadt/Nord—
nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und
den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Der Stadtentwicklungsausschuss
verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Innenstadt ohne Einschränkungen zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt dem Beschlussvorschlag ohne Einschränkungen zu:.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 65458/02 mit gestalterischen Festsetzungen für die Flurstücke 1396/85 und Teilfläche aus 1534/85 (beide Gemarkung Köln, Flur 36) sowie Teilflächen der Herwarthstraße in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Christuskirche/Herwarthstraße in Köln-Neustadt/Nord— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.