Beschluss: Kenntnis genommen


 

„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, zur Schulwegsicherung die Sichtbarkeit der Querungshilfe in der Salmstraße in Höhe der Hausnummer 69 durchzuführen, sodass ihre Erkennbarkeit für Autofahrer erhöht und der Schutz der Fußgänger verbessert wird.

 

Hierbei ist zu prüfen, welche Maßnahmen der Verwaltung geeignet erscheinen, um das „Zuparken“ der Querungshilfe durch Fahrzeuge zu verhindern. Insbesondere soll die Einrichtung eines Zebrastreifens geprüft werden.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Salmstraße (Köln-Poll) ist eine Einbahnstraße zwischen Siegburger Straße und Poller Hauptstraße. Auf der gesamten Länge ist die Geschwindigkeit mittels Beschilderung auf 30 km/h gesenkt. Im Einmündungsbereich Salmstraße/Kleinstraße befindet sich ein Fußgängerüberweg, den Schulkinder nutzen können, um die Schule im Schulpfad zu erreichen.

 

Der Straßenverlauf, im Bereich der angesprochenen baulichen Einengung, ist geradlinig. Unmittelbar vor der beidseitigen Einengung ist auf beiden Fahrbahnseiten eine Sperrfläche markiert (Länge circa 6 m). In diesem Bereich ist das Parken unzulässig. Rechtsseitig befindet sich vor der Sperrfläche eine Einmündung, sodass hier das Parken ebenfalls unzulässig ist. Der Kraftfahrzeugführer und der wartende Fußgänger haben ausreichende Sichtbeziehungen untereinander. Eine gesteigerte Gefahrenlage bei der Querung kann nicht erkannt werden. Weitere verkehrstechnische Maßnahmen werden daher nicht veranlasst. Um zu verhindern, dass die Einengung zugeparkt wird, wird von Seiten der Verkehrsüberwachung der Bereich täglich kontrolliert.

 

Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.