Beschluss: Kenntnis genommen
„Die
Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, zur Schulwegsicherung die
Sichtbarkeit der Querungshilfe in der Salmstraße in Höhe der Hausnummer 69
durchzuführen, sodass ihre Erkennbarkeit für Autofahrer erhöht und der Schutz
der Fußgänger verbessert wird.
Hierbei ist zu
prüfen, welche Maßnahmen der Verwaltung geeignet erscheinen, um das „Zuparken“
der Querungshilfe durch Fahrzeuge zu verhindern. Insbesondere soll die
Einrichtung eines Zebrastreifens geprüft werden.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Salmstraße
(Köln-Poll) ist eine Einbahnstraße zwischen Siegburger Straße und Poller
Hauptstraße. Auf der gesamten Länge ist die Geschwindigkeit mittels
Beschilderung auf 30 km/h gesenkt. Im Einmündungsbereich Salmstraße/Kleinstraße
befindet sich ein Fußgängerüberweg, den Schulkinder nutzen können, um die
Schule im Schulpfad zu erreichen.
Der Straßenverlauf,
im Bereich der angesprochenen baulichen Einengung, ist geradlinig. Unmittelbar
vor der beidseitigen Einengung ist auf beiden Fahrbahnseiten eine Sperrfläche
markiert (Länge circa 6 m). In diesem Bereich ist das Parken unzulässig.
Rechtsseitig befindet sich vor der Sperrfläche eine Einmündung, sodass hier das
Parken ebenfalls unzulässig ist. Der Kraftfahrzeugführer und der wartende
Fußgänger haben ausreichende Sichtbeziehungen untereinander. Eine gesteigerte
Gefahrenlage bei der Querung kann nicht erkannt werden. Weitere
verkehrstechnische Maßnahmen werden daher nicht veranlasst. Um zu
verhindern, dass die Einengung zugeparkt wird, wird von Seiten der
Verkehrsüberwachung der Bereich täglich kontrolliert.
Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.