Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk genehmigt die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung vom 17.09.2012:

„Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für die Generalsanierung und Ertüchtigung des Tunnels Grenzstraße mit voraussichtlichen Kosten in Höhe ca. 30 Mio. € (brutto) fest und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Planung und mit der Baudurchführung. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten zur Beschleunigung der Verfahren und der Bauausführung auszuschöpfen.

 

Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans.“



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.