Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk genehmigt die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung vom 17.09.2012:
„Gemäß
§ 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir
dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für die
Generalsanierung und Ertüchtigung des Tunnels Grenzstraße mit voraussichtlichen
Kosten in Höhe ca. 30 Mio. € (brutto) fest und beauftragt die Verwaltung mit
der Weiterführung der Planung und mit der Baudurchführung. Die Verwaltung wird
beauftragt, alle Möglichkeiten zur Beschleunigung der Verfahren und der
Bauausführung auszuschöpfen.
Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach Maßgabe des
jeweiligen Haushaltsplans.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.