Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln nimmt die Mehrkosten in Höhe von rund 213.500 EUR für die Verschiebung des Entrauchungsschachtes am Kurt-Hackenberg-Platz zur Kenntnis.

 

Die Mehrkosten in Höhe von rund 213.500 EUR sind nach Abstimmung mit dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) aufgrund der Deckelung der Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nicht zuwendungsfähig.

 

Der Rat beschließt die Finanzierung der nichtzuwendungsfähigen Mehrkosten in Höhe von 213.500 EUR im Rahmen des Schuldendienstes gemäß § 7 des Nord-Süd Stadtbahnvertrages.

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln nimmt die Mehrkosten in Höhe von rund 213.500 EUR für die Verschiebung des Entrauchungsschachtes am Kurt-Hackenberg-Platz zur Kenntnis.

 

Die Mehrkosten in Höhe von rund 213.500 EUR sind nach Abstimmung mit dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) aufgrund der Deckelung der Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nicht zuwendungsfähig.

 

Der Rat beschließt die Finanzierung der nichtzuwendungsfähigen Mehrkosten in Höhe von 213.500 EUR im Rahmen des Schuldendienstes gemäß § 7 des Nord-Süd Stadtbahnvertrages.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln nimmt die Mehrkosten in Höhe von rund 213.500 EUR für die Verschiebung des Entrauchungsschachtes am Kurt-Hackenberg-Platz zur Kenntnis.

 

Die Mehrkosten in Höhe von rund 213.500 EUR sind nach Abstimmung mit dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) aufgrund der Deckelung der Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nicht zuwendungsfähig.

 

Der Rat beschließt die Finanzierung der nichtzuwendungsfähigen Mehrkosten in Höhe von 213.500 EUR im Rahmen des Schuldendienstes gemäß § 7 des Nord-Süd Stadtbahnvertrages.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.