Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nippes stimmt dem B-Plan-Entwurf 64509/02 Hugo-Junkers-Straße mit der Maßgabe zu, dass die diesem Beschluss beigefügte Verzichtserklärung des Antragstellers durch einen städtebaulichen Vertrag oder auf andere geeignete Weise rechtlich verbindlich abgesichert wird.
Die Verwaltung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die vom Betreiber zugesicherte Verlängerung des Anschlussgleises des EMK um 10 Meter auch tatsächlich verlegt und dieses Gleis auch gesichert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Geänderter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in
der Bezirksvertretung Nippes)
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64509/02 für das Gebiet des ehemaligen Verschiebebahnhofs Köln-Nippes zwischen der Hugo-Junkers-Straße und der DB-Strecke Köln - Neuss sowie nördlich der Bahnunterführung Longericher Straße in einer Tiefe von rund 510 m in Köln-Longerich —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Hugo-Junkers-Straße in Köln-Longerich— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan 64509/02 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Die diesem Beschluss beigefügte Verzichtserklärung des Antragstellers
ist durch einen städtebaulichen Vertrag oder auf andere geeignete Weise
rechtlich verbindlich abzusichern.
Die Verwaltung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die vom
Betreiber zugesicherte Verlängerung des Anschlussgleises des EMK um 10 Meter
auch tatsächlich verlegt und dieses Gleis auch gesichert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß modifizierter Verwaltungsvorlage:
Der Rat beschließt
1. über die zum
Bebauungsplan-Entwurf 64509/02 für das Gebiet des ehemaligen Verschiebebahnhofs
Köln-Nippes zwischen der Hugo-Junkers-Straße und der DB-Strecke Köln - Neuss
sowie nördlich der Bahnunterführung Longericher Straße in einer Tiefe von rund
510 m in Köln-Longerich — Arbeitstitel: Gewerbegebiet Hugo-Junkers-Straße
in Köln-Longerich — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den
Bebauungsplan-Entwurf 64509/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu
ändern;
3. den Bebauungsplan
64509/02 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit
§ 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —
jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.