Beschluss: zurückgestellt


Wegen noch bestehendem Beratungsbedarf der CDU-Fraktion besteht interfraktionell Einvernehmen, die Entscheidung über die Vorlage auf die Märzsitzung zu vertagen. RM Köhler signalisiert aber bereits jetzt, dass die CDU-Fraktion die geplante Erhöhung der Förderung auf bis zu 87,5% positiv sieht. Der Bitte von RM Köhler, für die weitere Beratung die Begrifflichkeiten „Sanierung“ und „Erneuerung“ klar zu definieren, wird die Verwaltung nachkommen. Zum Beispiel wäre zu erläutern, ob eine Komplettsanierung eines Dachstuhls bzw. von Duschen und Umkleiden unter die 1/3-Förderung oder unter die 87,5-Förderung fällt. Mit Blick auf den bekannten Sanierungsstau ist diese Einstufung für die Entscheidungsfindung der Vereine, ob eine Maßnahme in Angriff genommen wird, von großer Bedeutung. Die Verwaltung wird zur Märzsitzung eine ergänzende Stellungnahme vorlegen. RM Richter erklärt, dass die Vorlage bereits beschlussreif ist, respektiert aber den bestehenden Beratungsbedarf. Die Nachfrage von RM Richter, ob die erhöhte Förderung dazu führt, dass weniger Projekte bezuschusst werden, beantwortet Herr Sanden dahingehend, dass letztendlich die haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen die Anzahl der Projektumsetzungen bestimmen. Anschließend erläutert Herr Sanden auf ergänzende Nachfrage von RM Richter die Hintergründe für die Ausnahmeregelung für die Schützenvereine bzw. die „Generalklausel“ hierzu unter Ziffer 6 der Richtlinien.

Beschluss:

Der Sportausschuss beschließt die Änderung der „Finanziellen Sportförderung der Stadt Köln – Richtlinie Bauförderung“ in der vorliegenden Version (Anlage 1).

 

 

Alternativ:

 

Der Sportausschuss lehnt die vorliegende Änderung der Richtlinie ab.



Abstimmungsergebnis:

zurückgestellt

Beschluss: zurückgestellt


Vor dem Hintergrund des vorliegenden gemeinsamen Änderungsantrages der CDU und FDP-Fraktion zur Erweiterung der Förderung für Baumaßnahmen von Vereinen im Bereich der Dachsanierung und der Sanierung von Dusch- und Umkleideräumen auf 87,5 %, bittet RM Kron die Verwaltung um weitergehende Informationen und Erfahrungen der Verwaltung.

Er bittet um Mitteilung, ob in der Vergangenheit Anträge der Vereine abgelehnt werden mussten und ob absehbar ist, ob durch die geänderte Richtlinie zu erwarten steht, dass wesentlich mehr Anträge durch die Vereine gestellt werden. Außerdem bittet er um eine Einschätzung der Verwaltung, wie sich der finanzielle Bedarf entwickeln könnte. Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zur nächsten Sitzung zu.

 

Beschluss:

Der Sportausschuss beschließt die Änderung der „Finanziellen Sportförderung der Stadt Köln – Richtlinie Bauförderung“ in der vorliegenden Version (Anlage 1).

 

 

Alternativ:

 

Der Sportausschuss lehnt die vorliegende Änderung der Richtlinie ab.



Abstimmungsergebnis:

Zurückgestellt

Beschluss: geändert beschlossen


Der Sportausschuss dankt der Verwaltung für die Beschlussvorlage sowie die ergänzende Mitteilung unter TOP 3.1. Es besteht interfraktionell Einvernehmen, die vorgelegten Änderungsanträge in die Beschlussfassung mit aufzunehmen. Nach zwei Jahren soll die Verwaltung einen Erfahrungsbericht über die Entwicklung des Haushaltsansatzes mit Blick auf die geänderte Förderhöhe vorlegen. RM Kron stellt noch einmal heraus, dass mit der Änderung der Richtlinie keine Erhöhung des Haushaltsansatzes einhergeht.

Geänderter Beschluss:

 

Der Sportausschuss beschließt die Änderung der „Finanziellen Sportförderung der Stadt Köln – Richtlinie Bauförderung“ in der vorliegenden Version (Anlage 1).

 

Die baulichen Maßnahmen

- Dachsanierung am Vereinsheim

- Sanierung der Duschen und Umkleiden

 

sollen künftig mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 87,5 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten gefördert werden können.

 

Die Erneuerung des Belages von Kunstrasenplätzen soll mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 87,5 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten gefördert werden können.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt