Beschluss: zurückgestellt
Wegen noch
bestehendem Beratungsbedarf der CDU-Fraktion besteht interfraktionell
Einvernehmen, die Entscheidung über die Vorlage auf die Märzsitzung zu
vertagen. RM Köhler signalisiert aber bereits jetzt, dass die CDU-Fraktion die
geplante Erhöhung der Förderung auf bis zu 87,5% positiv sieht. Der Bitte von
RM Köhler, für die weitere Beratung die Begrifflichkeiten „Sanierung“ und
„Erneuerung“ klar zu definieren, wird die Verwaltung nachkommen. Zum Beispiel
wäre zu erläutern, ob eine Komplettsanierung eines Dachstuhls bzw. von Duschen
und Umkleiden unter die 1/3-Förderung oder unter die 87,5-Förderung fällt. Mit
Blick auf den bekannten Sanierungsstau ist diese Einstufung für die
Entscheidungsfindung der Vereine, ob eine Maßnahme in Angriff genommen wird,
von großer Bedeutung. Die Verwaltung wird zur Märzsitzung eine ergänzende
Stellungnahme vorlegen. RM Richter erklärt, dass die Vorlage bereits
beschlussreif ist, respektiert aber den bestehenden Beratungsbedarf. Die
Nachfrage von RM Richter, ob die erhöhte Förderung dazu führt, dass weniger
Projekte bezuschusst werden, beantwortet Herr Sanden dahingehend, dass letztendlich
die haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen die Anzahl der Projektumsetzungen
bestimmen. Anschließend erläutert Herr Sanden auf ergänzende Nachfrage von RM
Richter die Hintergründe für die Ausnahmeregelung für die Schützenvereine bzw.
die „Generalklausel“ hierzu unter Ziffer 6 der Richtlinien.
Beschluss:
Der Sportausschuss beschließt die Änderung der „Finanziellen Sportförderung der Stadt Köln – Richtlinie Bauförderung“ in der vorliegenden Version (Anlage 1).
Alternativ:
Der Sportausschuss lehnt die vorliegende Änderung der Richtlinie ab.
Abstimmungsergebnis:
zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Vor dem
Hintergrund des vorliegenden gemeinsamen Änderungsantrages der CDU und
FDP-Fraktion zur Erweiterung der Förderung für Baumaßnahmen von Vereinen im
Bereich der Dachsanierung und der Sanierung von Dusch- und Umkleideräumen auf
87,5 %, bittet RM Kron die Verwaltung um weitergehende Informationen und Erfahrungen
der Verwaltung.
Er bittet um
Mitteilung, ob in der Vergangenheit Anträge der Vereine abgelehnt werden
mussten und ob absehbar ist, ob durch die geänderte Richtlinie zu erwarten
steht, dass wesentlich mehr Anträge durch die Vereine gestellt werden. Außerdem
bittet er um eine Einschätzung der Verwaltung, wie sich der finanzielle Bedarf
entwickeln könnte. Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zur nächsten Sitzung
zu.
Beschluss:
Der Sportausschuss beschließt die Änderung der „Finanziellen Sportförderung der Stadt Köln – Richtlinie Bauförderung“ in der vorliegenden Version (Anlage 1).
Alternativ:
Der Sportausschuss lehnt die vorliegende Änderung der Richtlinie ab.
Abstimmungsergebnis:
Zurückgestellt
Beschluss: geändert beschlossen
Der
Sportausschuss dankt der Verwaltung für die Beschlussvorlage sowie die ergänzende
Mitteilung unter TOP 3.1. Es besteht interfraktionell Einvernehmen, die
vorgelegten Änderungsanträge in die Beschlussfassung mit aufzunehmen. Nach zwei
Jahren soll die Verwaltung einen Erfahrungsbericht über die Entwicklung des
Haushaltsansatzes mit Blick auf die geänderte Förderhöhe vorlegen. RM Kron
stellt noch einmal heraus, dass mit der Änderung der Richtlinie keine Erhöhung
des Haushaltsansatzes einhergeht.
Geänderter Beschluss:
Der Sportausschuss beschließt die Änderung der „Finanziellen Sportförderung der Stadt Köln – Richtlinie Bauförderung“ in der vorliegenden Version (Anlage 1).
Die baulichen
Maßnahmen
- Dachsanierung am Vereinsheim
- Sanierung der Duschen und Umkleiden
sollen künftig mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 87,5 %
der anerkennungsfähigen Gesamtkosten gefördert werden können.
Die Erneuerung des Belages von
Kunstrasenplätzen soll mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 87,5 % der
anerkennungsfähigen Gesamtkosten gefördert werden können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt