Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
1.
Der Rat genehmigt die
Kostenberechnung zur Generalsanierung und Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale und dem Neubau eines Gerätehauses
für den Fernmeldedienst der Freiwilligen Feuerwehr Köln, Scheibenstr. 13, 50737
Köln-Weidenpesch mit Gesamtkosten von 39,38 Mio Euro und beauftragt die
Verwaltung mit der Weiterplanung, Submission und
Baudurchführung
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung
mit der Prüfung, ob das Projekt „Nutzung Wärme aus Abwasser“ im Rahmen dieses
Bauprojektes Anwendung finden kann. Unter der Voraussetzung einer positiven
Standortanalyse (Ergebnis des Gutachtens) wird die RheinEnergie Köln die
gesamten Investitionskosten sowie weiteren Betriebskosten zum Betreiben der
Energiegewinnung „Wärme aus Abwasser“ übernehmen. Die Stadt Köln (Feuerwehr)
wird weiterhin den verbrauchsabhängigen Vergleichsgaspreis entrichten, so dass
bei der EU-subventionierten Nutzung der regenerativen Energie „Wärme aus
Abwasser“ keine Mehrkosten (Investitions- und Betriebskosten) aber auch keine
wirtschaftlichen Vorteile entstehen.
3.
Die RheinEnergie hat Interesse, Teile
der Dachflächen für eine Photovoltaikanlage zu nutzen. Für die Feuerwehr
entstehen bei der Umsetzung dieser Maßnahme keine Kosten, allerdings auch keine
wirtschaftlichen Vorteile. Für die RheinEnergie dient dieses Projekt auf dem
Dach der Feuerwehrhauptzentrale neben dem Aspekt der Stromgewinnung als
Leuchtturmprojekt. Insgesamt kann diese Maßnahme das Image der Stadt Köln als
zukunftsorientierte und auf Nachhaltigkeit bedachte Stadt nur positiv
unterstützen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dieses Projekt gemeinsam mit
der RheinEnergie zu realisieren.
4. Der Rat beschließt die erste Freigabe der
zur Baudurchführung notwendigen Mittel in Höhe von 9.050.000 Euro im
Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, bei Zeile
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-5-5400 „Generalsanierung
FW5 (7.650.000€) und 3701-0212-0-5700 „Gerätehaus Fernmeldedienst“
(1.400.000€), Haushaltsjahr 2013.
Die Abschreibungen sind im Teilergebnisplan
0212 bei Zeile 14 veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne Votum an den Rat verwiesen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Bauausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der SPD einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
1.
Der Rat genehmigt die
Kostenberechnung zur Generalsanierung und Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale und dem Neubau eines Gerätehauses
für den Fernmeldedienst der Freiwilligen Feuerwehr Köln, Scheibenstr. 13, 50737
Köln-Weidenpesch mit Gesamtkosten von 39,38 Mio Euro und beauftragt die
Verwaltung mit der Weiterplanung, Submission und
Baudurchführung
2. Der Rat beauftragt die
Verwaltung mit der Prüfung, ob das Projekt „Nutzung Wärme aus Abwasser“ im
Rahmen dieses Bauprojektes Anwendung finden kann. Unter der Vorraussetzung
einer positiven Standortanalyse (Ergebnis des Gutachtens) wird die RheinEnergie
Köln die gesamten Investitionskosten sowie weiteren Betriebskosten zum
Betreiben der Energiegewinnung „Wärme aus Abwasser“ übernehmen. Die Stadt Köln
(Feuerwehr) wird weiterhin den verbrauchsabhängigen Vergleichsgaspreis
entrichten, so dass bei der EU-subventionierten Nutzung der regenerativen
Energie „Wärme aus Abwasser“ keine Mehrkosten (Investitions- und
Betriebskosten) aber auch keine wirtschaftlichen Vorteile entstehen.
3.
Die RheinEnergie hat Interesse, Teile
der Dachflächen für eine Photovoltaikanlage zu nutzen. Für die Feuerwehr
entstehen bei der Umsetzung dieser Maßnahme keine Kosten, allerdings auch keine
wirtschaftlichen Vorteile. Für die RheinEnergie dient dieses Projekt auf dem
Dach der Feuerwehrhauptzentrale neben dem Aspekt der Stromgewinnung als
Leuchtturmprojekt. Insgesamt kann diese Maßnahme das Image der Stadt Köln als
zukunftsorientierte und auf Nachhaltigkeit bedachte Stadt nur positiv
unterstützen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dieses Projekt gemeinsam mit der
RheinEnergie zu realisieren.
4. Der Rat beschließt die erste Freigabe der
zur Baudurchführung notwendigen Mittel in Höhe von 9.050.000 Euro im
Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, bei Zeile
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-5-5400
„Generalsanierung FW5 (7.650.000€) und 3701-0212-0-5700 „Gerätehaus
Fernmeldedienst“ (1.400.000€), Haushaltsjahr 2013.
Die Abschreibungen sind im Teilergebnisplan
0212 bei Zeile 14 veranschlagt.
Sofern die
Bezirksvertretung keine gegenteilige Stellungnahme abgibt, verzichtet der
Bauausschuss und der Gesundheitsausschuss auf eine erneute Vorlage. Die
Bezirksvertretung 5 ist nicht entscheidungsbefugt, da sich für den Standort
einer Feuer- und Rettungswache die im Brandschutz- und
Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Ziele nicht am Stadtbezirk orientieren,
sondern die flächendeckende Versorgung des Stadtgebietes im Vordergrund steht.
Alternative:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf die
Generalsanierung und Erweiterung der Hauptfeuerwache zu verzichten. Stattdessen
sollen die betroffenen Gebäude aufgrund des baulichen Zustandes abgerissen und
ein Neubau an gleicher Stelle errichtet werden. Der Bau der jetzigen 1978
bezogenen Wache hat 35 Mio. DM gekostet. Bei einem Abriss und Neubau muss ein
unter einsatztaktischen Gesichtspunkten geeigneter Ausweichstandort gefunden,
über mehrere Jahre angemietet und mit der erforderlichen komplexen Technik
ausgestattet werden. Ein Neubau wurde in
der Planungsphase mit bedacht. Die Kosten für die Generalsanierung betragen 39,38
Mio € brutto. Die Kostenannahme für einen Neubau an gleicher Stelle beträgt ohne
Abrisskosten und ohne Anmietungen mindestens 44 Mio €, mit allen
zu berücksichtigen Maßnahmen (Interimslösungen Feuer- und Rettungswache,
Branddirektion, Werkstattbetriebe insbesondere Werkstätten der Fachabteilung
Informationssysteme, Sozialbereich der Leitstelle) 61 Mio €.
2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf
den Neubau einer Unterkunft für die Freiwillige Feuerwehr, Fernmeldedienst zu
verzichten. Falls keine alternative Unterbringungsmöglichkeit im Kölner Norden
gefunden wird, ist der Fortbestand dieser wichtigen Sondereinheit der
Freiwilligen Feuerwehr akut in Frage gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne Votum an den Rat verwiesen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
ohne Votum in den Rat verwiesen
Beschluss: geändert beschlossen
I. Beschluss gemäß mündlichen Änderungsanträgen der Ratsmitglieder Gordes und Frank:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt modifiziert:
Die Gesamtinvestition für die Generalsanierung und Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale und dem Neubau eines Gerätehauses wird auf 40,6 Mio. € limitiert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II. Beschluss gemäß
Ziffer 6 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um folgenden Punkt ergänzt:
6) Das gesamte Vorhaben ist durch ein externes
Baukosten-Controlling mit periodischer Berichterstattung an den Bauausschuss
und den Finanzausschuss begleiten zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln - abgelehnt.
III. Beschluss über die Vorlage in geänderter Fassung:
1.
Der Rat genehmigt die
Kostenberechnung zur Generalsanierung und Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale und dem Neubau eines Gerätehauses
für den Fernmeldedienst der Freiwilligen Feuerwehr Köln, Scheibenstr. 13, 50737
Köln-Weidenpesch mit Gesamtkosten von 39,38 Mio. Euro und beauftragt die
Verwaltung mit der Weiterplanung, Submission und
Baudurchführung
2. Der Rat beauftragt die
Verwaltung mit der Prüfung, ob das Projekt „Nutzung Wärme aus Abwasser“ im
Rahmen dieses Bauprojektes Anwendung finden kann. Unter der Voraussetzung einer
positiven Standortanalyse (Ergebnis des Gutachtens) wird die RheinEnergie Köln
die gesamten Investitionskosten sowie weiteren Betriebskosten zum Betreiben der
Energiegewinnung „Wärme aus Abwasser“ übernehmen. Die Stadt Köln (Feuerwehr)
wird weiterhin den verbrauchsabhängigen Vergleichsgaspreis entrichten, so dass
bei der EU-subventionierten Nutzung der regenerativen Energie „Wärme aus
Abwasser“ keine Mehrkosten (Investitions- und Betriebskosten) aber auch keine
wirtschaftlichen Vorteile entstehen.
3.
Die RheinEnergie hat Interesse, Teile
der Dachflächen für eine Photovoltaikanlage zu nutzen. Für die Feuerwehr
entstehen bei der Umsetzung dieser Maßnahme keine Kosten, allerdings auch keine
wirtschaftlichen Vorteile. Für die RheinEnergie dient dieses Projekt auf dem
Dach der Feuerwehrhauptzentrale neben dem Aspekt der Stromgewinnung als
Leuchtturmprojekt. Insgesamt kann diese Maßnahme das Image der Stadt Köln als
zukunftsorientierte und auf Nachhaltigkeit bedachte Stadt nur positiv
unterstützen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dieses Projekt gemeinsam mit
der RheinEnergie zu realisieren.
4. Der Rat beschließt die erste Freigabe der
zur Baudurchführung notwendigen Mittel in Höhe von 9.050.000 Euro im
Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, bei Zeile
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-5-5400
„Generalsanierung FW5 (7.650.000€) und 3701-0212-0-5700 „Gerätehaus
Fernmeldedienst“ (1.400.000€), Haushaltsjahr 2013.
Die Abschreibungen sind im
Teilergebnisplan 0212 bei Zeile 14 veranschlagt.
5. Die Gesamtinvestition für die Generalsanierung und Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale und dem Neubau eines Gerätehauses wird auf 40,6 Mio. € limitiert.
6. Es erfolgt eine Baukostencontrolling mit
periodischer Berichterstattung an den Bauausschuss und den Finanzausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Die weitere
Ergänzung der Vorlage – neue Ziffer 6 – beruht auf einem mündlichen Änderungsantrag
von Ratsmitglied Frank, der in die Gesamtabstimmung aufgenommen wurde.