Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.      Der Rat genehmigt die Kostenberechnung zur Generalsanierung und Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale und dem Neubau eines Gerätehauses für den Fernmeldedienst der Freiwilligen Feuerwehr Köln, Scheibenstr. 13, 50737 Köln-Weidenpesch mit Gesamtkosten von 39,38 Mio Euro und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterplanung, Submission und Baudurchführung

 

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob das Projekt „Nutzung Wärme aus Abwasser“ im Rahmen dieses Bauprojektes Anwendung finden kann. Unter der Voraussetzung einer positiven Standortanalyse (Ergebnis des Gutachtens) wird die RheinEnergie Köln die gesamten Investitionskosten sowie weiteren Betriebskosten zum Betreiben der Energiegewinnung „Wärme aus Abwasser“ übernehmen. Die Stadt Köln (Feuerwehr) wird weiterhin den verbrauchsabhängigen Vergleichsgaspreis entrichten, so dass bei der EU-subventionierten Nutzung der regenerativen Energie „Wärme aus Abwasser“ keine Mehrkosten (Investitions- und Betriebskosten) aber auch keine wirtschaftlichen Vorteile entstehen.

 

3.      Die RheinEnergie hat Interesse, Teile der Dachflächen für eine Photovoltaikanlage zu nutzen. Für die Feuerwehr entstehen bei der Umsetzung dieser Maßnahme keine Kosten, allerdings auch keine wirtschaftlichen Vorteile. Für die RheinEnergie dient dieses Projekt auf dem Dach der Feuerwehrhauptzentrale neben dem Aspekt der Stromgewinnung als Leuchtturmprojekt. Insgesamt kann diese Maßnahme das Image der Stadt Köln als zukunftsorientierte und auf Nachhaltigkeit bedachte Stadt nur positiv unterstützen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dieses Projekt gemeinsam mit der RheinEnergie zu realisieren.

 

4.      Der Rat beschließt die erste Freigabe der zur Baudurchführung notwendigen Mittel in Höhe von 9.050.000 Euro im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, bei Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-5-5400 „Generalsanierung FW5 (7.650.000€) und 3701-0212-0-5700 „Gerätehaus Fernmeldedienst“ (1.400.000€), Haushaltsjahr 2013.

 

     Die Abschreibungen sind im Teilergebnisplan 0212 bei Zeile 14 veranschlagt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Votum an den Rat verwiesen.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Bauausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.

 




Abstimmungsergebnis:

Bei Enthaltung der SPD einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

1.      Der Rat genehmigt die Kostenberechnung zur Generalsanierung und Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale und dem Neubau eines Gerätehauses für den Fernmeldedienst der Freiwilligen Feuerwehr Köln, Scheibenstr. 13, 50737 Köln-Weidenpesch mit Gesamtkosten von 39,38 Mio Euro und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterplanung, Submission und Baudurchführung

 

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob das Projekt „Nutzung Wärme aus Abwasser“ im Rahmen dieses Bauprojektes Anwendung finden kann. Unter der Vorraussetzung einer positiven Standortanalyse (Ergebnis des Gutachtens) wird die RheinEnergie Köln die gesamten Investitionskosten sowie weiteren Betriebskosten zum Betreiben der Energiegewinnung „Wärme aus Abwasser“ übernehmen. Die Stadt Köln (Feuerwehr) wird weiterhin den verbrauchsabhängigen Vergleichsgaspreis entrichten, so dass bei der EU-subventionierten Nutzung der regenerativen Energie „Wärme aus Abwasser“ keine Mehrkosten (Investitions- und Betriebskosten) aber auch keine wirtschaftlichen Vorteile entstehen.

 

3.      Die RheinEnergie hat Interesse, Teile der Dachflächen für eine Photovoltaikanlage zu nutzen. Für die Feuerwehr entstehen bei der Umsetzung dieser Maßnahme keine Kosten, allerdings auch keine wirtschaftlichen Vorteile. Für die RheinEnergie dient dieses Projekt auf dem Dach der Feuerwehrhauptzentrale neben dem Aspekt der Stromgewinnung als Leuchtturmprojekt. Insgesamt kann diese Maßnahme das Image der Stadt Köln als zukunftsorientierte und auf Nachhaltigkeit bedachte Stadt nur positiv unterstützen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dieses Projekt gemeinsam mit der RheinEnergie zu realisieren.

 

4.      Der Rat beschließt die erste Freigabe der zur Baudurchführung notwendigen Mittel in Höhe von 9.050.000 Euro im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, bei Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-5-5400 „Generalsanierung FW5 (7.650.000€) und 3701-0212-0-5700 „Gerätehaus Fernmeldedienst“ (1.400.000€), Haushaltsjahr 2013.

 

     Die Abschreibungen sind im Teilergebnisplan 0212 bei Zeile 14 veranschlagt.

 

Sofern die Bezirksvertretung keine gegenteilige Stellungnahme abgibt, verzichtet der Bauausschuss und der Gesundheitsausschuss auf eine erneute Vorlage. Die Bezirksvertretung 5 ist nicht entscheidungsbefugt, da sich für den Standort einer Feuer- und Rettungswache die im Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Ziele nicht am Stadtbezirk orientieren, sondern die flächendeckende Versorgung des Stadtgebietes im Vordergrund steht.

 

Alternative:

 

1.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf die Generalsanierung und Erweiterung der Hauptfeuerwache zu verzichten. Stattdessen sollen die betroffenen Gebäude aufgrund des baulichen Zustandes abgerissen und ein Neubau an gleicher Stelle errichtet werden. Der Bau der jetzigen 1978 bezogenen Wache hat 35 Mio. DM gekostet. Bei einem Abriss und Neubau muss ein unter einsatztaktischen Gesichtspunkten geeigneter Ausweichstandort gefunden, über mehrere Jahre angemietet und mit der erforderlichen komplexen Technik ausgestattet  werden. Ein Neubau wurde in der Planungsphase mit bedacht. Die Kosten für die Generalsanierung betragen 39,38 Mio € brutto. Die Kostenannahme für einen Neubau an gleicher Stelle beträgt ohne Abrisskosten und ohne Anmietungen mindestens 44 Mio €, mit allen zu berücksichtigen Maßnahmen (Interimslösungen Feuer- und Rettungswache, Branddirektion, Werkstattbetriebe insbesondere Werkstätten der Fachabteilung Informationssysteme, Sozialbereich der Leitstelle) 61 Mio €.

 

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf den Neubau einer Unterkunft für die Freiwillige Feuerwehr, Fernmeldedienst zu verzichten. Falls keine alternative Unterbringungsmöglichkeit im Kölner Norden gefunden wird, ist der Fortbestand dieser wichtigen Sondereinheit der Freiwilligen Feuerwehr akut in Frage gestellt.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Votum an den Rat verwiesen.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

ohne Votum in den Rat verwiesen


Beschluss: geändert beschlossen


I. Beschluss gemäß mündlichen Änderungsanträgen der Ratsmitglieder Gordes und Frank:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt modifiziert:

 

Die Gesamtinvestition für die Generalsanierung und Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale und dem Neubau eines Gerätehauses wird auf 40,6 Mio. € limitiert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Ziffer 6 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um folgenden Punkt ergänzt:

 

6)    Das gesamte Vorhaben ist durch ein externes Baukosten-Controlling mit periodischer Berichterstattung an den Bauausschuss und den Finanzausschuss begleiten zu lassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln - abgelehnt.

 

 

 

III. Beschluss über die Vorlage in geänderter Fassung:

 

1.      Der Rat genehmigt die Kostenberechnung zur Generalsanierung und Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale und dem Neubau eines Gerätehauses für den Fernmeldedienst der Freiwilligen Feuerwehr Köln, Scheibenstr. 13, 50737 Köln-Weidenpesch mit Gesamtkosten von 39,38 Mio. Euro und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterplanung, Submission und Baudurchführung

 

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob das Projekt „Nutzung Wärme aus Abwasser“ im Rahmen dieses Bauprojektes Anwendung finden kann. Unter der Voraussetzung einer positiven Standortanalyse (Ergebnis des Gutachtens) wird die RheinEnergie Köln die gesamten Investitionskosten sowie weiteren Betriebskosten zum Betreiben der Energiegewinnung „Wärme aus Abwasser“ übernehmen. Die Stadt Köln (Feuerwehr) wird weiterhin den verbrauchsabhängigen Vergleichsgaspreis entrichten, so dass bei der EU-subventionierten Nutzung der regenerativen Energie „Wärme aus Abwasser“ keine Mehrkosten (Investitions- und Betriebskosten) aber auch keine wirtschaftlichen Vorteile entstehen.

 

3.      Die RheinEnergie hat Interesse, Teile der Dachflächen für eine Photovoltaikanlage zu nutzen. Für die Feuerwehr entstehen bei der Umsetzung dieser Maßnahme keine Kosten, allerdings auch keine wirtschaftlichen Vorteile. Für die RheinEnergie dient dieses Projekt auf dem Dach der Feuerwehrhauptzentrale neben dem Aspekt der Stromgewinnung als Leuchtturmprojekt. Insgesamt kann diese Maßnahme das Image der Stadt Köln als zukunftsorientierte und auf Nachhaltigkeit bedachte Stadt nur positiv unterstützen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dieses Projekt gemeinsam mit der RheinEnergie zu realisieren.

 

4.      Der Rat beschließt die erste Freigabe der zur Baudurchführung notwendigen Mittel in Höhe von 9.050.000 Euro im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, bei Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-5-5400 „Generalsanierung FW5 (7.650.000€) und 3701-0212-0-5700 „Gerätehaus Fernmeldedienst“ (1.400.000€), Haushaltsjahr 2013.

 

          Die Abschreibungen sind im Teilergebnisplan 0212 bei Zeile 14 veranschlagt.

 

5.       Die Gesamtinvestition für die Generalsanierung und Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale und dem Neubau eines Gerätehauses wird auf 40,6 Mio. € limitiert.

 

6.       Es erfolgt eine Baukostencontrolling mit periodischer Berichterstattung an den Bauausschuss und den Finanzausschuss.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

__________

Anmerkung:

 

Die weitere Ergänzung der Vorlage – neue Ziffer 6 – beruht auf einem mündlichen Änderungsantrag von Ratsmitglied Frank, der in die Gesamtabstimmung aufgenommen wurde.