Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Ergänzter Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Ehrenfeld und in den Rahmenplanungsbeirat.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 03.06.2003 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße zwischen Gleistrasse und Maarweg, Bereich der Flurstücke 295, 1006, 11459 sowie Teilflächen der Flurstücke 1733, 385 und 384, alle Flur 77 der Gemarkung Müngersdorf, –Arbeitstitel: Nördlich Stolberger Straße in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld– aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.
Alternative: keine
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stellt die Beschlussvorlage einstimmig bis zur Sitzung im Februar 2013 zurück.
Beschluss: zurückgestellt
Die Beratung und Beschlussfassung wird bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 11.03.2013 vertagt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
1.
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) am 03.06.2003 gefassten Einleitungsbeschluss für das
Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Gebiet
nördlich der Stolberger Straße zwischen Gleistrasse und Maarweg, Bereich der
Flurstücke 295, 1006, 11459 sowie Teilflächen der Flurstücke 1733, 385 und 384,
alle Flur 77 der Gemarkung Müngersdorf, –Arbeitstitel: Nördlich Stolberger
Straße in Köln-Ehren-feld/-Braunsfeld– aufzuheben und das
Bebauungsplanverfahren einzustellen.
2. Der Beirat zur Rahmenplanung empfiehlt den
Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld, das Gebiet des VEP nördlich
Stolberger Straße, der jetzt aufgehoben werden soll, sowie den südlich davon
gelegenen Bereich Richtung Stolberger Straße in die geplante 184. Änderung des
FNP mit einzubeziehen. Dabei sollen die ausreichenden Abstände zur
industriellen Nutzung und die bisher im VEP vorgesehenen
und gesicherten Durchwegungen berücksichtigt werden. Insbesondere soll dabei
den Anforderungen des Strukturwandels sowie dem wachsenden Bedarf an
innenstadtnahen Wohnflächen und entsprechenden (sozialen)
Infrastruktureinrichtungen Rechnung getragen werden. Mit einer entsprechenden
Änderung des FNP sollen die Vorgaben der Rahmenplanung, die für Teilbereiche
bereits Wohnnutzungen vorsieht, im FNP umgesetzt und möglichst noch um weitere
Wohn- bzw. Mischnutzungen erweitert werden.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss den Empfehlungen des
Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld zu folgen und folgenden
geänderten Beschluss zu fassen:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 03.06.2003 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße zwischen Gleistrasse und Maarweg, Bereich der Flurstücke 295, 1006, 11459 sowie Teilflächen der Flurstücke 1733, 385 und 384, alle Flur 77 der Gemarkung Müngersdorf, –Arbeitstitel: Nördlich Stolberger Straße in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld– aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.
2. Das Gebiet des VEP nördlich Stolberger Straße, der jetzt aufgehoben werden soll, sowie der südlich davon gelegenen Bereich Richtung Stolberger Straße, sollen in die geplante 184. Änderung des FNP mit einbezogen werden. Dabei sollen die ausreichenden Abstände zur industriellen Nutzung und die bisher im VEP vor-gesehenen und gesicherten Durchwegungen berücksichtigt werden. Insbesondere soll dabei den Anforderungen des Strukturwandels sowie dem wachsenden Bedarf an innenstadtnahen Wohnflächen und entsprechenden (sozialen) Infrastrukturein-richtungen Rechnung getragen werden. Mit einer entsprechenden Änderung des FNP sollen die Vorgaben der Rahmenplanung, die für Teilbereiche bereits Wohn-nutzungen vorsieht, im FNP umgesetzt und möglichst noch um weitere Wohn- bzw. Mischnutzungen erweitert werden.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig zu.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung Lindenthal
empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 03.06.2003 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße zwischen Gleistrasse und Maarweg, Bereich der Flurstücke 295, 1006, 11459 sowie Teilflächen der Flurstücke 1733, 385 und 384, alle Flur 77 der Gemarkung Müngersdorf, –Arbeitstitel: Nördlich Stolberger Straße in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld– aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.
Alternative: keine
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Herr Schüler, Frau Sturch, Herr Wolters
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 03.06.2003 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße zwischen Gleistrasse und Maarweg, Bereich der Flurstücke 295, 1006, 11459 sowie Teilflächen der Flurstücke 1733, 385 und 384, alle Flur 77 der Gemarkung Müngersdorf, –Arbeitstitel: Nördlich Stolberger Straße in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld– aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.