Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Ergänzter Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Ehrenfeld und in den Rahmenplanungsbeirat.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 03.06.2003 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße zwischen Gleistrasse und Maarweg, Bereich der Flurstücke 295, 1006, 11459 sowie Teilflächen der Flurstücke 1733, 385 und 384, alle Flur 77 der Gemarkung Müngersdorf, –Arbeitstitel: Nördlich Stolberger Straße in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld– aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

 

 

Alternative: keine



Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stellt die Beschlussvorlage einstimmig bis zur Sitzung im Februar 2013 zurück.

Beschluss: zurückgestellt


 

Die Beratung und Beschlussfassung wird bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 11.03.2013 vertagt.

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

 

1.      Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 03.06.2003 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße zwischen Gleistrasse und Maarweg, Bereich der Flurstücke 295, 1006, 11459 sowie Teilflächen der Flurstücke 1733, 385 und 384, alle Flur 77 der Gemarkung Müngersdorf, –Arbeitstitel: Nördlich Stolberger Straße in Köln-Ehren-feld/-Braunsfeld– aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

2.      Der Beirat zur Rahmenplanung empfiehlt den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld, das Gebiet des VEP nördlich Stolberger Straße, der jetzt aufgehoben werden soll, sowie den südlich davon gelegenen Bereich Richtung Stolberger Straße in die geplante 184. Änderung des FNP mit einzubeziehen. Dabei sollen die ausreichenden Abstände zur industriellen Nutzung und die bisher im VEP vorgesehenen und gesicherten Durchwegungen berücksichtigt werden. Insbesondere soll dabei den Anforderungen des Strukturwandels sowie dem wachsenden Bedarf an innenstadtnahen Wohnflächen und entsprechenden (sozialen) Infrastruktureinrichtungen Rechnung getragen werden. Mit einer entsprechenden Änderung des FNP sollen die Vorgaben der Rahmenplanung, die für Teilbereiche bereits Wohnnutzungen vorsieht, im FNP umgesetzt und möglichst noch um weitere Wohn- bzw. Mischnutzungen erweitert werden.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss den Empfehlungen des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld zu folgen und folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 03.06.2003 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße zwischen Gleistrasse und Maarweg, Bereich der Flurstücke 295, 1006, 11459 sowie Teilflächen der Flurstücke 1733, 385 und 384, alle Flur 77 der Gemarkung Müngersdorf, –Arbeitstitel: Nördlich Stolberger Straße in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld– aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

 

2. Das Gebiet des VEP nördlich Stolberger Straße, der jetzt aufgehoben werden soll, sowie der südlich davon gelegenen Bereich Richtung Stolberger Straße, sollen in die geplante 184. Änderung des FNP mit einbezogen werden. Dabei sollen die ausreichenden Abstände zur industriellen Nutzung und die bisher im VEP vor-gesehenen und gesicherten Durchwegungen berücksichtigt werden. Insbesondere soll dabei den Anforderungen des Strukturwandels sowie dem wachsenden Bedarf an innenstadtnahen Wohnflächen und entsprechenden (sozialen) Infrastrukturein-richtungen Rechnung getragen werden. Mit einer entsprechenden Änderung des FNP sollen die Vorgaben der Rahmenplanung, die für Teilbereiche bereits Wohn-nutzungen vorsieht, im FNP umgesetzt und möglichst noch um weitere Wohn- bzw. Mischnutzungen erweitert werden.

 




Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig zu.

Beschluss: ungeändert beschlossen



Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 03.06.2003 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße zwischen Gleistrasse und Maarweg, Bereich der Flurstücke 295, 1006, 11459 sowie Teilflächen der Flurstücke 1733, 385 und 384, alle Flur 77 der Gemarkung Müngersdorf, –Arbeitstitel: Nördlich Stolberger Straße in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld– aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

 

 

Alternative: keine

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Herr Schüler, Frau Sturch, Herr Wolters

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 03.06.2003 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße zwischen Gleistrasse und Maarweg, Bereich der Flurstücke 295, 1006, 11459 sowie Teilflächen der Flurstücke 1733, 385 und 384, alle Flur 77 der Gemarkung Müngersdorf, –Arbeitstitel: Nördlich Stolberger Straße in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld– aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.