Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage mit Anmerkungen zur Anhörung in die Bezirksvertretung Lindenthal und in den Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/ Müngersdorf/ Ehrenfeld.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: zurückgestellt



Der Tagesordnungspunkt wurde von der Verwaltung zurückgezogen, da zunächst der Rahmenplanungsbeirat angehört werden muss. Die Beschlussvorlage ist nun für die Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 09.12.2013 vorgesehen.

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss: geändert beschlossen



1. Beschluss:

(Mündlicher Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgende Ergänzungen aufzunehmen:

1. Die Erschließung für den Autoverkehr in das neue Wohngebiet „Vitalis Gärten“ erfolgt über „Planstraße 2“ und „Planstraße 4“ von der Josef-Lammerting-Allee und nicht über die Vitalisstraße.
2. Im gesamten Gebiet ist eine Durchwegung für den Rad- und Fußverkehr einerseits in Ostwest- und andererseits in Nordsüd-Richtung zu erstellen.
3. Die vorgesehenen Baufelder sind im Bebauungsplan festzulegen.
4. Die erste Häuserzeile an der Vitalisstraße wird in reduzierter Höhenstaffelung gebaut.
5. Der soziale Wohnungsbau ist in angemessenem Umfang zu berücksichtigen.
6. Die Abwicklung des Baustellenverkehrs hat über die Planstraßen, also von hinten, zu erfolgen, und nicht über die Vitalisstraße. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

Abstimmungsgebnis:

Mehrheitlich zugestimmt.

16 Ja-Stimmen (6 CDU, 5 Grüne, 4 SPD, 1 Die Linke)
2 Nein-Stimmen (2 FDP)

Nicht anwesend: Herr Wolters


2. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 62459/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet zwischen Josef-Lammerting-Allee, Stolberger Straße und Vitalisstraße betreffend die Flurstücke 188/9, 188/10, 188/11, 188/17, 188/18, 657, 807, 1508, 1509, 1510, 1544, 1545, 1799, 1800, 1802, 1807, 1971 und 3897/188 der Gemarkung Müngersdorf, Flur 77 –Arbeitstitel: Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf, 2. Änderung– einzuleiten mit dem Ziel, eine drei- bis fünfgeschossige Bebauung für Gewerbe, Wohnen und gemischte Nutzung zu ermöglichen.

 

Dies erfolgt mit folgender Maßgabe:

1. Die Erschließung für den Autoverkehr in das neue Wohngebiet „Vitalis Gärten“ erfolgt über „Planstraße 2“ und „Planstraße 4“ von der Josef-Lammerting-Allee und nicht über die Vitalisstraße.
2. Im gesamten Gebiet ist eine Durchwegung für den Rad- und Fußverkehr einerseits in Ostwest- und andererseits in Nordsüd-Richtung zu erstellen.
3. Die vorgesehenen Baufelder sind im Bebauungsplan festzulegen.
4. Die erste Häuserzeile an der Vitalisstraße wird in reduzierter Höhenstaffelung gebaut.
5. Der soziale Wohnungsbau ist in angemessenem Umfang zu berücksichtigen.
6. Die Abwicklung des Baustellenverkehrs hat über die Planstraßen, also von hinten, zu erfolgen, und nicht über die Vitalisstraße. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Herr Wolters


Beschluss: geändert beschlossen


Ergänzter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Lindenthal)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 62459/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet zwischen Josef-Lammerting-Allee, Stolberger Straße und Vitalisstraße betreffend die Flurstücke 188/9, 188/10, 188/11, 188/17, 188/18, 657, 807, 1508, 1509, 1510, 1544, 1545, 1799, 1800, 1802, 1807, 1971 und 3897/188 der Gemarkung Müngersdorf, Flur 77 –Arbeitstitel: Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf, 2. Änderung– einzuleiten mit dem Ziel, eine drei- bis fünfgeschossige Bebauung für Gewerbe, Wohnen und gemischte Nutzung zu ermöglichen.

 

Dies erfolgt mit folgender Maßgabe:

1. Die Erschließung für den Autoverkehr in das neue Wohngebiet „Vitalis Gärten“ erfolgt über „Planstraße 2“ und „Planstraße 4“ von der Josef-Lammerting-Allee und nicht über die Vitalisstraße.
2. Im gesamten Gebiet ist eine Durchwegung für den Rad- und Fußverkehr einerseits in Ostwest- und andererseits in Nordsüd-Richtung zu erstellen.
3. Die vorgesehenen Baufelder sind im Bebauungsplan festzulegen.
4. Die erste Häuserzeile an der Vitalisstraße wird in reduzierter Höhenstaffelung gebaut.
5. Der soziale Wohnungsbau ist in angemessenem Umfang zu berücksichtigen.
6. Die Abwicklung des Baustellenverkehrs hat über die Planstraßen, also von hinten, zu erfolgen, und nicht über die Vitalisstraße. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.


 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.