Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage mit Wortbeiträgen zur Anhörung in den Liegenschaftsausschuss und den Ausschuss für Soziales und Senioren.




Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Der Ausschuss Soziales und Senioren verschiebt den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung.


Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


In der Tagesordnungsdebatte hatte der Ausschuss Soziales und Senioren bereits beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben.


Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Liegenschaftsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien



Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Beschluss: geändert beschlossen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss: (gem. Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2013)

Der Rat

1. beschließt das als Anlage 3 beigefügte "Kooperative Baulandmodell" für Köln mit einer stadtweiten Quote von mindestens 30 % für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau. Je Maßnahme müssen davon mindestens 2/3 im Mietwohnungsbau Förderweg A, bis zu 1/3 können wahlweise in öffentlich gefördertem selbstgenutzten Wohneigentum oder im Mietwohnungsbau Förderweg B umgesetzt werden. Diese Vorgaben gelten vorbehaltlich der Förderfähigkeit.

2. beauftragt die Verwaltung, die Wirkungen des Modells nachzuhalten und dem Rat alle zwei Jahre einen Erfahrungsbericht durch die Verwaltung vorzulegen;

3. beauftragt die Verwaltung, bei der Durchführung der Planverfahren alle Möglichkeiten zur Beschleunigung der Verfahren bis zur Rechtskraft des Planes auszuschöpfen. Hierzu wird die Verwaltung zeitnah eine gesonderte Vorlage erarbeiten.

Es wird eine Untergrenze von 25 Wohneinheiten festgelegt.

Anlage 3, Punkt 9.6, S. 16, wird wie folgt ergänzt:

Bei Grundstückskaufen, die nachweislich nach dem Ratsbeschluss vom 14.12.2006 (Auftrag an die Verwaltung, einen Baulandbeschluss herbeizuführen) und vor dem 30.06.2014 erfolgten, werden die öffentlichen Lasten dieses Modells reduziert:

-          (wie Beschlussvorlage)

-          (wie Beschlussvorlage)

Die Übergangsregelung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn diese Grundstücke bis zum 31.12.2015 einer Bauleitplanung zugeführt werden (Einleitungsbeschluss)




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion und die Fraktion pro Köln.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschlüsse:

I.      Beschluss über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.:

1)      In der Regel soll mindestens 40 % geförderter Wohnraum bei allen Neubauprojekten ab einer Größenordnung von 20 WE entstehen.

2)      In den Stadtbezirken Innenstadt, Lindenthal und in Rodenkirchen, in denen sozialer Wohnungsbau kaum vorhanden ist, sind höhere Quoten anzusetzen.

a.      Bei neuen Bauvorhaben zwischen 20 und 100 Wohneinheiten in diesen Stadtbezirken soll 100 % geförderter Wohnraum entstehen, zu 50 % nach Förderweg A, und zu 50 % nach Förderweg B.

b.      Bei neuen Großwohnanlagen über 100 WE, die in diesen Stadtbezirken realisiert werden, sollen bis zur 100 Wohnung 100 % geförderte Wohnungen entstehen, jeweils zur Hälfte Förderweg A und B.
Alle Wohnungen ab der 101. sollen zu mindestens 50 % als geförderte Wohnungen entstehen, jeweils zur Hälfte Förderweg A und B.

3)      Werden planungsrelevante Umwandlungen, z.B. von Büro oder Gewerbe in Wohnraum, vorgenommen, dann finden die Kriterien des Kooperativen Baulandmodells Anwendung.

4)      Der Satz „Für Verfahren, bei denen die Stadt ausschließlich Eigentümer ist, werden die Verpflichtungen des Modells analog angewandt.“ (Anlage 3, Seite 5) ist zu streichen.
Beim Bau auf eigenen Flächen und bei der Veräußerung stadteigener Flächen hat die Stadt größere Freiheiten bei Festlegungen hinsichtlich günstiger Mietwohnungen bzw. hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaus. Der Beschluss zum Kooperativen Baulandmanagement sollte daher hierzu keine Selbstbeschränkungen enthalten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und gegen die Stimme von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde) bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

II. Beschluss gemäß Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung vom 12.12.2013:

Der Rat

1. beschließt das als Anlage 3 beigefügte "Kooperative Baulandmodell" für Köln mit einer stadtweiten Quote von mindestens 30 % für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau. Je Maßnahme müssen davon mindestens 2/3 im Mietwohnungsbau Förderweg A, bis zu 1/3 können wahlweise in öffentlich gefördertem selbstgenutzten Wohneigentum oder im Mietwohnungsbau Förderweg B umgesetzt werden. Diese Vorgaben gelten vorbehaltlich der Förderfähigkeit.

2. beauftragt die Verwaltung, die Wirkungen des Modells nachzuhalten und dem Rat alle zwei Jahre einen Erfahrungsbericht durch die Verwaltung vorzulegen;

3. beauftragt die Verwaltung, bei der Durchführung der Planverfahren alle Möglichkeiten zur Beschleunigung der Verfahren bis zur Rechtskraft des Planes auszuschöpfen. Hierzu wird die Verwaltung zeitnah eine gesonderte Vorlage erarbeiten.

Es wird eine Untergrenze von 25 Wohneinheiten festgelegt.

Anlage 3, Punkt 9.6, S. 16, wird wie folgt ergänzt:

Bei Grundstückskaufen, die nachweislich nach dem Ratsbeschluss vom 14.12.2006 (Auftrag an die Verwaltung, einen Baulandbeschluss herbeizuführen) und vor dem 30.06.2014 erfolgten, werden die öffentlichen Lasten dieses Modells reduziert:

-          (wie Beschlussvorlage)

-          (wie Beschlussvorlage)

Die Übergangsregelung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn diese Grundstücke bis zum 31.12.2015 einer Bauleitplanung zugeführt werden (Einleitungsbeschluss)

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einiger Stimmen aus der Fraktion Die Linke. sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde), bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Ludwig (Fraktion Die Linke.) – zugestimmt.

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Anmerkung:

Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Punkten

3.1.2      Antrag der CDU-Fraktion betreffend "Studentendorf aus modernen Wohncontainern"

AN/1495/2013

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

AN/1531/2013

3.1.3      Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Erweiterung des Mediaparks zum Zwecke des studentischen Wohnungsbaus"

AN/1485/2013

10.3       Bezahlbaren Wohnraum sichern - Investoren motivieren - Sonderprogramm auflegen

2829/2013

Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

AN/1523/2013

behandelt