Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage mit Wortbeiträgen zur Anhörung in den Liegenschaftsausschuss und den Ausschuss für Soziales und Senioren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Der Ausschuss Soziales und Senioren verschiebt den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
In der Tagesordnungsdebatte hatte der Ausschuss Soziales und Senioren bereits beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss: geändert beschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss: (gem. Änderungsantrag
der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
12.12.2013)
Der Rat
1. beschließt das als Anlage
3 beigefügte "Kooperative Baulandmodell" für Köln mit einer
stadtweiten Quote von mindestens 30 % für den öffentlich-geförderten
Wohnungsbau. Je Maßnahme müssen davon
mindestens 2/3 im Mietwohnungsbau
Förderweg A, bis zu 1/3 können wahlweise in öffentlich gefördertem
selbstgenutzten Wohneigentum oder im Mietwohnungsbau Förderweg B umgesetzt
werden. Diese
Vorgaben gelten vorbehaltlich der Förderfähigkeit.
2. beauftragt die
Verwaltung, die Wirkungen des Modells nachzuhalten und dem Rat alle zwei Jahre einen Erfahrungsbericht
durch die Verwaltung vorzulegen;
3. beauftragt die Verwaltung, bei der Durchführung
der Planverfahren alle Möglichkeiten zur Beschleunigung der Verfahren bis zur
Rechtskraft des Planes auszuschöpfen. Hierzu wird die Verwaltung zeitnah eine
gesonderte Vorlage erarbeiten.
Es wird eine
Untergrenze von 25 Wohneinheiten
festgelegt.
Anlage 3,
Punkt 9.6, S. 16, wird wie folgt ergänzt:
Bei Grundstückskaufen, die nachweislich nach dem Ratsbeschluss vom
14.12.2006 (Auftrag an die Verwaltung, einen Baulandbeschluss herbeizuführen)
und vor dem 30.06.2014 erfolgten,
werden die öffentlichen Lasten dieses Modells reduziert:
-
(wie
Beschlussvorlage)
-
(wie
Beschlussvorlage)
Die Übergangsregelung kann nur
in Anspruch genommen werden, wenn diese Grundstücke bis zum 31.12.2015 einer
Bauleitplanung zugeführt werden (Einleitungsbeschluss)
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion und die
Fraktion pro Köln.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschlüsse:
I.
Beschluss über den Änderungsantrag der
Fraktion Die Linke.:
1)
In der Regel
soll mindestens 40 % geförderter Wohnraum bei allen Neubauprojekten ab einer
Größenordnung von 20 WE entstehen.
2)
In den
Stadtbezirken Innenstadt, Lindenthal und in Rodenkirchen, in denen sozialer
Wohnungsbau kaum vorhanden ist, sind höhere Quoten anzusetzen.
a. Bei neuen Bauvorhaben zwischen 20 und 100
Wohneinheiten in diesen Stadtbezirken soll 100 % geförderter Wohnraum
entstehen, zu 50 % nach Förderweg A, und zu 50 % nach Förderweg B.
b. Bei neuen Großwohnanlagen über 100 WE, die in diesen
Stadtbezirken realisiert werden, sollen bis zur 100 Wohnung 100 % geförderte
Wohnungen entstehen, jeweils zur Hälfte Förderweg A und B.
Alle Wohnungen ab der 101. sollen zu mindestens 50 % als geförderte Wohnungen
entstehen, jeweils zur Hälfte Förderweg A und B.
3)
Werden
planungsrelevante Umwandlungen, z.B. von Büro oder Gewerbe in Wohnraum,
vorgenommen, dann finden die Kriterien des Kooperativen Baulandmodells
Anwendung.
4)
Der Satz „Für
Verfahren, bei denen die Stadt ausschließlich Eigentümer ist, werden die
Verpflichtungen des Modells analog angewandt.“ (Anlage 3, Seite 5) ist zu
streichen.
Beim Bau auf eigenen Flächen und bei der Veräußerung stadteigener Flächen hat
die Stadt größere Freiheiten bei Festlegungen hinsichtlich günstiger
Mietwohnungen bzw. hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaus. Der Beschluss zum
Kooperativen Baulandmanagement sollte daher hierzu keine Selbstbeschränkungen
enthalten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
Fraktion Die Linke. und gegen die Stimme von Ratsmitglied Zimmermann (Deine
Freunde) bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) abgelehnt.
II.
Beschluss gemäß Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung
vom 12.12.2013:
Der Rat
1. beschließt das als Anlage 3 beigefügte "Kooperative
Baulandmodell" für Köln mit einer stadtweiten Quote von mindestens 30 %
für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau. Je
Maßnahme müssen davon mindestens 2/3 im Mietwohnungsbau Förderweg A, bis zu 1/3
können wahlweise in öffentlich gefördertem selbstgenutzten Wohneigentum oder im
Mietwohnungsbau Förderweg B umgesetzt werden. Diese Vorgaben gelten vorbehaltlich der Förderfähigkeit.
2. beauftragt die
Verwaltung, die Wirkungen des Modells nachzuhalten und dem Rat alle zwei Jahre
einen Erfahrungsbericht durch die Verwaltung vorzulegen;
3. beauftragt die Verwaltung, bei der Durchführung
der Planverfahren alle Möglichkeiten zur Beschleunigung der Verfahren bis zur
Rechtskraft des Planes auszuschöpfen. Hierzu wird die Verwaltung zeitnah eine
gesonderte Vorlage erarbeiten.
Es wird eine
Untergrenze von 25 Wohneinheiten festgelegt.
Anlage 3,
Punkt 9.6, S. 16, wird wie folgt ergänzt:
Bei Grundstückskaufen, die nachweislich nach dem Ratsbeschluss vom
14.12.2006 (Auftrag an die Verwaltung, einen Baulandbeschluss herbeizuführen)
und vor dem 30.06.2014 erfolgten, werden die öffentlichen Lasten dieses Modells
reduziert:
-
(wie
Beschlussvorlage)
-
(wie
Beschlussvorlage)
Die Übergangsregelung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn diese
Grundstücke bis zum 31.12.2015 einer Bauleitplanung zugeführt werden
(Einleitungsbeschluss)
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einiger Stimmen aus der Fraktion Die Linke. sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde), bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Ludwig (Fraktion Die Linke.) – zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Punkten
3.1.2 Antrag der CDU-Fraktion betreffend
"Studentendorf aus modernen Wohncontainern"
AN/1495/2013
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AN/1531/2013
3.1.3 Antrag der FDP-Fraktion betreffend
"Erweiterung des Mediaparks zum Zwecke des studentischen
Wohnungsbaus"
AN/1485/2013
10.3 Bezahlbaren Wohnraum
sichern - Investoren motivieren - Sonderprogramm auflegen
2829/2013
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
AN/1523/2013
behandelt