Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld und in die Bezirksvertretung Lindenthal.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

 

1.      Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Wohnbaugrundstücke Maarweg 60 und Wegbergstraße 2 sowie 1 bis 21 und 42, westlich des Betriebsbahnhofes der Kölner Verkehrs-Betriebe, nördlich der Scheidtweilerstraße und östlich des Maarweges in Köln-Braunsfeld —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße/Maarweg in Köln-Braunsfeld— aufzustellen mit dem Ziel, eine Blockrandbebauung entlang des Maarweges und der Scheidtweilerstraße sowie eine ergänzende Bebauung im Blockinnenbereich für Wohnnutzung festzusetzen.

2.      Der Beirat gibt folgende Empfehlungen für das weitere Verfahren:
- die Realisierung einer möglichst hohen Stellplatzanzahl,
- einen Ausgleich für die abgängigen Bäume zu schaffen,
- die Realisierung einer öffentlichen Wegeverbindung zu dem Nachbarquartier
  'Pauli-Höfe'.

 

 

Beschluss: geändert beschlossen



Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Wohnbaugrundstücke Maarweg 60 und Wegbergstraße 2 sowie 1 bis 21 und 42, westlich des Betriebsbahnhofes der Kölner Verkehrs-Betriebe, nördlich der Scheidtweilerstraße und östlich des Maarweges in Köln-Braunsfeld —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße/Maarweg in Köln-Brauns­feld— aufzustellen mit dem Ziel, eine Blockrandbebauung entlang des Maarweges und der Scheidtweilerstraße sowie eine ergänzende Bebauung im Blockinnenbereich für Wohnnutzung festzusetzen.


Dabei soll der öffentlich geförderte Wohnraum 25 % betragen und eine Stellplatzquote von mindestens 1,5 realisiert werden. Dazu ist der Bau einer Kindertagesstätte einzubringen und eine Wegeverbindung zu den Nachbarquartieren sowie ein Ausgleich für abgängige Bäume zu schaffen.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Herr Schüler, Frau Sturch, Herr Wolters

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Wohnbaugrundstücke Maarweg 60 und Wegbergstraße 2 sowie 1 bis 21 und 42, westlich des Betriebsbahnhofes der Kölner Verkehrs-Betriebe, nördlich der Scheidtweilerstraße und östlich des Maarweges in Köln-Braunsfeld —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße/Maarweg in Köln-Brauns­feld— aufzustellen mit dem Ziel, eine Blockrandbebauung entlang des Maarweges und der Scheidtweilerstraße sowie eine ergänzende Bebauung im Blockinnenbereich für Wohnnutzung festzusetzen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.