Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld und in die
Bezirksvertretung Lindenthal.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Wohnbaugrundstücke Maarweg 60 und Wegbergstraße 2 sowie 1 bis 21 und 42, westlich des Betriebsbahnhofes der Kölner Verkehrs-Betriebe, nördlich der Scheidtweilerstraße und östlich des Maarweges in Köln-Braunsfeld —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße/Maarweg in Köln-Braunsfeld— aufzustellen mit dem Ziel, eine Blockrandbebauung entlang des Maarweges und der Scheidtweilerstraße sowie eine ergänzende Bebauung im Blockinnenbereich für Wohnnutzung festzusetzen.
2.
Der Beirat gibt folgende Empfehlungen für das
weitere Verfahren:
- die Realisierung einer möglichst hohen Stellplatzanzahl,
- einen Ausgleich für die abgängigen Bäume zu schaffen,
- die Realisierung einer öffentlichen Wegeverbindung zu dem Nachbarquartier
'Pauli-Höfe'.
Beschluss: geändert beschlossen
Die Bezirksvertretung Lindenthal
empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ergänzten Beschluss
zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Wohnbaugrundstücke Maarweg 60 und Wegbergstraße 2 sowie 1 bis 21 und 42, westlich des Betriebsbahnhofes der Kölner Verkehrs-Betriebe, nördlich der Scheidtweilerstraße und östlich des Maarweges in Köln-Braunsfeld —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße/Maarweg in Köln-Braunsfeld— aufzustellen mit dem Ziel, eine Blockrandbebauung entlang des Maarweges und der Scheidtweilerstraße sowie eine ergänzende Bebauung im Blockinnenbereich für Wohnnutzung festzusetzen.
Dabei soll der öffentlich geförderte Wohnraum 25 % betragen und eine
Stellplatzquote von mindestens 1,5 realisiert werden. Dazu ist der Bau einer
Kindertagesstätte einzubringen und eine Wegeverbindung zu den Nachbarquartieren
sowie ein Ausgleich für abgängige Bäume zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Herr Schüler, Frau Sturch, Herr Wolters
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Wohnbaugrundstücke Maarweg 60 und Wegbergstraße 2 sowie 1 bis 21 und 42, westlich des Betriebsbahnhofes der Kölner Verkehrs-Betriebe, nördlich der Scheidtweilerstraße und östlich des Maarweges in Köln-Braunsfeld —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße/Maarweg in Köln-Braunsfeld— aufzustellen mit dem Ziel, eine Blockrandbebauung entlang des Maarweges und der Scheidtweilerstraße sowie eine ergänzende Bebauung im Blockinnenbereich für Wohnnutzung festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.