Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Geänderter Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt, den Liegenschaftsausschuss und in den Verkehrsausschuss.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 453, Flur 10, (ehemaliges Zollkriminalamt) und für die städtischen Grundstücke zwischen Mengelbergstraße, Tel-Aviv-Straße und Perlengraben (Flurstücke 436, 438 und 441, Flur 10) in Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Tel-Aviv-Straße in Köln-Altstadt/Süd— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Bürgerversammlung als Abendveranstaltung).

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Geänderter Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 453, Flur 10, (ehemaliges Zollkriminalamt) und für die städtischen Grundstücke zwischen Mengelbergstraße, Tel-Aviv-Straße und Perlengraben (Flurstücke 436, 438 und 441, Flur 10) in Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Tel-Aviv-Straße in Köln-Altstadt/Süd— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Bürgerversammlung als Abendveranstaltung).

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Frage der Anbindung für Fußgänger und Radfahrer in die umliegenden Viertel in dem noch zu erstellenden Gutachten mit zu untersuchen.

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme des folgenden gemäß Anlage 5 ergänzten Beschlussvorschlages:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 453, Flur 10, (ehemaliges Zollkriminalamt) und für die städtischen Grundstücke zwischen Mengelbergstraße, Tel-Aviv-Straße und Perlengraben (Flurstücke 436, 438 und 441, Flur 10) in Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Tel-Aviv-Straße in Köln-Altstadt/Süd— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Bürgerversammlung als Abendveranstaltung).

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Frage der Anbindung für Fußgänger und Radfahrer in die umliegenden Viertel in dem noch zu erstellenden Gutachten mit zu untersuchen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig empfohlen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 453, Flur 10, (ehemaliges Zollkriminalamt) und für die städtischen Grundstücke zwischen Mengelbergstraße, Tel-Aviv-Straße und Perlengraben (Flurstücke 436, 438 und 441, Flur 10) in Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Tel-Aviv-Straße in Köln-Altstadt/Süd— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Bürgerversammlung als Abendveranstaltung).

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.