Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Köln stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch
die Bezirksregierung Köln - der Gründung der gemeinnützigen Gesellschaft für
urbane Jugendarbeit Köln mbH durch die Jugendzentren Köln gGmbH, den Soziales
Zentrum Lino-Club e.V., Köln und den Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Köln
und der damit verbundenen Übernahme eines Geschäftsanteils von 8.334 Euro
(33,3%) durch die Jugendzentren Köln gGmbH zu.
Die
Gesellschaftsgründung erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in der zu
diesem Beschluss beigefügten Fassung (Anlage 1).
Falls sich aufgrund
rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder
das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des
Gesellschaftsvertrags als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt
Köln mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche
Inhalt des Gesellschaftsvertrags nicht verändert wird.
Anmerkung: Die Anlage 1 liegt der Niederschrift nicht nochmals bei.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der AWO Köln und Der Paritätische einstimmig zugestimmt.
Anmerkungen zur Abstimmung:
Der SKF Köln und die SJD Die Falken waren weder bei der Beratung, noch bei der
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.
Der SKM Köln hat weder an der Beratung, noch an der Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat der Stadt Köln stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Bezirksregierung Köln - der Gründung der gemeinnützigen Gesellschaft für urbane Jugendarbeit Köln mbH durch die Jugendzentren Köln gGmbH, den Soziales Zentrum Lino-Club e.V., Köln und den Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Köln und der damit verbundenen Übernahme eines Geschäftsanteils von 8.334 € (33,3%) durch die Jugendzentren Köln gGmbH zu.
Die
Gesellschaftsgründung erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in der zu
diesem Beschluss beigefügten Fassung (Anlage 1).
Falls sich aufgrund
rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder
das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des
Gesellschaftsvertrags als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt
Köln mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche
Inhalt des Gesellschaftsvertrags nicht verändert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Bezirksregierung Köln - der Gründung der gemeinnützigen Gesellschaft für urbane Jugendarbeit Köln mbH durch die Jugendzentren Köln gGmbH, den Soziales Zentrum Lino-Club e.V., Köln und den Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Köln und der damit verbundenen Übernahme eines Geschäftsanteils von 8.334 € (33,3%) durch die Jugendzentren Köln gGmbH zu.
Die
Gesellschaftsgründung erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in der zu
diesem Beschluss beigefügten Fassung (Anlage 1).
Falls sich aufgrund
rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder
das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des
Gesellschaftsvertrags als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt
Köln mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche
Inhalt des Gesellschaftsvertrags nicht verändert wird.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln – zugestimmt.