Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Köln stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Bezirksregierung Köln - der Gründung der gemeinnützigen Gesellschaft für urbane Jugendarbeit Köln mbH durch die Jugendzentren Köln gGmbH, den Soziales Zentrum Lino-Club e.V., Köln und den Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Köln und der damit verbundenen Übernahme eines Geschäftsanteils von 8.334 Euro (33,3%) durch die Jugendzentren Köln gGmbH zu.

 

Die Gesellschaftsgründung erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung (Anlage 1).

 

Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des Gesellschaftsvertrags als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrags nicht verändert wird.

 

Anmerkung: Die Anlage 1 liegt der Niederschrift nicht nochmals bei.

 




Abstimmungsergebnis:

Bei Enthaltung der AWO Köln und Der Paritätische einstimmig zugestimmt.

Anmerkungen zur Abstimmung:
Der SKF Köln und die SJD Die Falken waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend. 

Der SKM Köln hat weder an der Beratung, noch an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen. 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Bezirksregierung Köln - der Gründung der gemeinnützigen Gesellschaft für urbane Jugendarbeit Köln mbH durch die Jugendzentren Köln gGmbH, den Soziales Zentrum Lino-Club e.V., Köln und den Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Köln und der damit verbundenen Übernahme eines Geschäftsanteils von 8.334 € (33,3%) durch die Jugendzentren Köln gGmbH zu.

 

Die Gesellschaftsgründung erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung (Anlage 1).

 

Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des Gesellschaftsvertrags als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrags nicht verändert wird.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Bezirksregierung Köln - der Gründung der gemeinnützigen Gesellschaft für urbane Jugendarbeit Köln mbH durch die Jugendzentren Köln gGmbH, den Soziales Zentrum Lino-Club e.V., Köln und den Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Köln und der damit verbundenen Übernahme eines Geschäftsanteils von 8.334 € (33,3%) durch die Jugendzentren Köln gGmbH zu.

 

Die Gesellschaftsgründung erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung (Anlage 1).

 

Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des Gesellschaftsvertrags als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrags nicht verändert wird.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln – zugestimmt.