Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze mit Priorität voranzutreiben.
Nach Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten für den erforderlichen Erweiterungsbau auf 26,8 Mio. EUR statt wie bisher auf 9,4 Mio. EUR. Die Gründe für die Kostenerhöhung liegen im Wesentlichen in der Erweiterung der Zügigkeit, sowie in der Umsetzung einer 3-fach Turnhalle anstelle einer 2-fach Turnhalle.
Die Planung erfolgt unter Zugrundelegung des wirtschaftlichsten Energiestandards, d.h. dem Schulerweiterungsbau und der integrierten Sporthalle liegt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zugrunde.
EnEV 2014 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 28,3 Mio. EUR
davon
Kosten Unterrichtsbereiche 12.601.748 EUR
3-fach Turnhalle 12.349.909 EUR
Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag 1.875.777 EUR
Einrichtungskosten 1.500.000 EUR
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,54 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.
Günstigste Alternative ist die Anwendung der EnEV 2014 auf alle Bauteile.
Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019
vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Alternativ erfolgt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze nach dem
Passivhausstandard mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 29,5 Mio. EUR, davon
Kosten Unterrichtsbereiche 13.239.828 EUR
3fach Turnhalle 12.871.736 EUR
Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag 1.875.777 EUR
Einrichtungskosten 1.500.000 EUR
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,66 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.
Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019
vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Eine abschließende Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Rat im Rahmen des Weiterplanungsbeschlusses erfolgen.
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
„Der Rat beschließt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze mit Priorität voranzutreiben.
Nach Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten für den erforderlichen Erweiterungsbau auf 26,8 Mio. EUR statt wie bisher auf 9,4 Mio. EUR. Die Gründe für die Kostenerhöhung liegen im Wesentlichen in der Erweiterung der Zügigkeit, sowie in der Umsetzung einer 3-fach Turnhalle anstelle einer 2-fach Turnhalle.
Die Planung erfolgt unter Zugrundelegung des wirtschaftlichsten Energiestandards, d.h. dem Schulerweiterungsbau und der integrierten Sporthalle liegt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zugrunde.
EnEV 2014 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 28,3 Mio. €
davon
Kosten Unterrichtsbereiche 12.601.748 EUR
3-fach Turnhalle 12.349.909 EUR
Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag 1.875.777 EUR
Einrichtungskosten 1.500.000 EUR
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,54 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.
Günstigste Alternative ist die Anwendung der EnEV 2014 auf alle Bauteile.
Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019
vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Alternativ erfolgt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze nach dem
Passivhausstandard mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 29,5 Mio. €,
davon
Kosten Unterrichtsbereiche 13.239.828 EUR
3fach Turnhalle 12.871.736 EUR
Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag 1.875.777 EUR
Einrichtungskosten 1.500.000 EUR
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,66 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.
Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019
vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Eine abschließende
Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen
der Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden
Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Rat im Rahmen des
Weiterplanungsbeschlusses erfolgen.
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der
Schulträger verpflichtet, die für einen
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und
Lehrmittel bereit zu stellen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze mit Priorität voranzutreiben.
Nach Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten für den erforderlichen Erweiterungsbau auf 26,8 Mio. EUR statt wie bisher auf 9,4 Mio. EUR. Die Gründe für die Kostenerhöhung liegen im Wesentlichen in der Erweiterung der Zügigkeit, sowie in der Umsetzung einer 3-fach Turnhalle anstelle einer 2-fach Turnhalle.
Die Planung erfolgt unter Zugrundelegung des wirtschaftlichsten Energiestandards, d.h. dem Schulerweiterungsbau und der integrierten Sporthalle liegt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zugrunde.
EnEV 2014 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 28,3 Mio. EUR
davon
Kosten Unterrichtsbereiche 12.601.748 EUR
3-fach Turnhalle 12.349.909 EUR
Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag 1.875.777 EUR
Einrichtungskosten 1.500.000 EUR
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,54 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.
Günstigste Alternative ist die Anwendung der EnEV 2014 auf alle Bauteile.
Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019
vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Alternativ erfolgt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze nach dem
Passivhausstandard mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 29,5 Mio. EUR, davon
Kosten Unterrichtsbereiche 13.239.828 EUR
3fach Turnhalle 12.871.736 EUR
Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag 1.875.777 EUR
Einrichtungskosten 1.500.000 EUR
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,66 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.
Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019
vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Eine abschließende Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Rat im Rahmen des Weiterplanungsbeschlusses erfolgen.
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze mit Priorität voranzutreiben.
Nach Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten für den erforderlichen Erweiterungsbau auf 26,8 Mio. EUR statt wie bisher auf 9,4 Mio. EUR. Die Gründe für die Kostenerhöhung liegen im Wesentlichen in der Erweiterung der Zügigkeit, sowie in der Umsetzung einer 3-fach Turnhalle anstelle einer 2-fach Turnhalle.
Die Planung erfolgt unter Zugrundelegung des wirtschaftlichsten Energiestandards, d.h. dem Schulerweiterungsbau und der integrierten Sporthalle liegt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zugrunde.
EnEV 2014 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 28,3 Mio. EUR
davon
Kosten Unterrichtsbereiche 12.601.748 EUR
3-fach Turnhalle 12.349.909 EUR
Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag 1.875.777 EUR
Einrichtungskosten 1.500.000 EUR
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,54 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.
Günstigste Alternative ist die Anwendung der EnEV 2014 auf alle Bauteile.
Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019
vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Alternativ erfolgt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze nach dem
Passivhausstandard mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 29,5 Mio. EUR, davon
Kosten Unterrichtsbereiche 13.239.828 EUR
3fach Turnhalle 12.871.736 EUR
Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag 1.875.777 EUR
Einrichtungskosten 1.500.000 EUR
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,66 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.
Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019
vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Eine abschließende Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Rat im Rahmen des Weiterplanungsbeschlusses erfolgen.
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Sturch, Frau Wolff
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze mit Priorität voranzutreiben.
Nach Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten für den erforderlichen Erweiterungsbau auf 26,8 Mio. EUR statt wie bisher auf 9,4 Mio. EUR. Die Gründe für die Kostenerhöhung liegen im Wesentlichen in der Erweiterung der Zügigkeit, sowie in der Umsetzung einer 3-fach Turnhalle anstelle einer 2-fach Turnhalle.
Die Planung erfolgt unter Zugrundelegung des wirtschaftlichsten Energiestandards, d.h. dem Schulerweiterungsbau und der integrierten Sporthalle liegt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zugrunde.
EnEV 2014 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 28,3 Mio. EUR
davon
Kosten Unterrichtsbereiche 12.601.748 EUR
3-fach Turnhalle 12.349.909 EUR
Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag 1.875.777 EUR
Einrichtungskosten 1.500.000 EUR
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,54 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.
Günstigste Alternative ist die Anwendung der EnEV 2014 auf alle Bauteile.
Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019
vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Alternativ erfolgt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze nach dem
Passivhausstandard mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 29,5 Mio. EUR, davon
Kosten Unterrichtsbereiche 13.239.828 EUR
3fach Turnhalle 12.871.736 EUR
Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag 1.875.777 EUR
Einrichtungskosten 1.500.000 EUR
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,66 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.
Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019
vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Eine abschließende Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Rat im Rahmen des Weiterplanungsbeschlusses erfolgen.
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.