Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze mit Priorität voranzutreiben.

 

Nach Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten für den erforderlichen Erweiterungsbau auf 26,8 Mio. EUR statt wie bisher auf 9,4 Mio. EUR. Die Gründe für die Kostenerhöhung liegen im Wesentlichen in der Erweiterung der Zügigkeit, sowie in der Umsetzung einer 3-fach Turnhalle anstelle einer 2-fach Turnhalle.

 

Die Planung erfolgt unter Zugrundelegung des wirtschaftlichsten Energiestandards, d.h. dem Schulerweiterungsbau und der integrierten Sporthalle liegt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zugrunde.

 

            EnEV 2014 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 28,3 Mio. EUR

davon

 

Kosten Unterrichtsbereiche                                        12.601.748 EUR

3-fach Turnhalle                                                          12.349.909 EUR

Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag                1.875.777 EUR

Einrichtungskosten                                                       1.500.000 EUR

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,54 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.

 

Günstigste Alternative ist die Anwendung der EnEV 2014 auf alle Bauteile.

 

Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019

vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte  Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

 

 

Alternativ erfolgt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze nach dem

 

Passivhausstandard mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 29,5 Mio. EUR, davon

 

Kosten Unterrichtsbereiche                                        13.239.828 EUR

3fach Turnhalle                                                           12.871.736 EUR

Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag                1.875.777 EUR

Einrichtungskosten                                                       1.500.000 EUR

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,66 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.

 

Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019

vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte  Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

 

Eine abschließende Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Rat im Rahmen des Weiterplanungsbeschlusses erfolgen.

 

 

Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

„Der Rat beschließt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze mit Priorität voranzutreiben.

Nach Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten für den erforderlichen Erweiterungsbau auf 26,8 Mio. EUR statt wie bisher auf 9,4 Mio. EUR. Die Gründe für die Kostenerhöhung liegen im Wesentlichen in der Erweiterung der Zügigkeit, sowie in der Umsetzung einer 3-fach Turnhalle anstelle einer 2-fach Turnhalle.

Die Planung erfolgt unter Zugrundelegung des wirtschaftlichsten Energiestandards, d.h. dem Schulerweiterungsbau und der integrierten Sporthalle liegt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zugrunde.

EnEV 2014 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 28,3 Mio. €

davon

Kosten Unterrichtsbereiche                                     12.601.748 EUR

3-fach Turnhalle                                                         12.349.909 EUR

Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag                          1.875.777 EUR

Einrichtungskosten                                                     1.500.000 EUR

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,54 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.

Günstigste Alternative ist die Anwendung der EnEV 2014 auf alle Bauteile.

Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019

vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte  Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Alternativ erfolgt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze nach dem

Passivhausstandard mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 29,5 Mio. €,

davon

Kosten Unterrichtsbereiche                                     13.239.828 EUR

3fach Turnhalle                                                          12.871.736 EUR

Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag                          1.875.777 EUR

Einrichtungskosten                                                     1.500.000 EUR

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,66 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.

Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019

vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Eine abschließende Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Rat im Rahmen des Weiterplanungsbeschlusses erfolgen.

Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze mit Priorität voranzutreiben.

 

Nach Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten für den erforderlichen Erweiterungsbau auf 26,8 Mio. EUR statt wie bisher auf 9,4 Mio. EUR. Die Gründe für die Kostenerhöhung liegen im Wesentlichen in der Erweiterung der Zügigkeit, sowie in der Umsetzung einer 3-fach Turnhalle anstelle einer 2-fach Turnhalle.

 

Die Planung erfolgt unter Zugrundelegung des wirtschaftlichsten Energiestandards, d.h. dem Schulerweiterungsbau und der integrierten Sporthalle liegt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zugrunde.

 

            EnEV 2014 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 28,3 Mio. EUR

davon

 

Kosten Unterrichtsbereiche                                        12.601.748 EUR

3-fach Turnhalle                                                          12.349.909 EUR

Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag                1.875.777 EUR

Einrichtungskosten                                                       1.500.000 EUR

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,54 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.

 

Günstigste Alternative ist die Anwendung der EnEV 2014 auf alle Bauteile.

 

Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019

vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte  Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

Alternativ erfolgt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze nach dem

 

Passivhausstandard mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 29,5 Mio. EUR, davon

 

Kosten Unterrichtsbereiche                                        13.239.828 EUR

3fach Turnhalle                                                           12.871.736 EUR

Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag                1.875.777 EUR

Einrichtungskosten                                                       1.500.000 EUR

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,66 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.

 

Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019

vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte  Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

Eine abschließende Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Rat im Rahmen des Weiterplanungsbeschlusses erfolgen.

 

Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.

 




Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze mit Priorität voranzutreiben.

 

Nach Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten für den erforderlichen Erweiterungsbau auf 26,8 Mio. EUR statt wie bisher auf 9,4 Mio. EUR. Die Gründe für die Kostenerhöhung liegen im Wesentlichen in der Erweiterung der Zügigkeit, sowie in der Umsetzung einer 3-fach Turnhalle anstelle einer 2-fach Turnhalle.

 

Die Planung erfolgt unter Zugrundelegung des wirtschaftlichsten Energiestandards, d.h. dem Schulerweiterungsbau und der integrierten Sporthalle liegt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zugrunde.

 

            EnEV 2014 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 28,3 Mio. EUR

davon

 

Kosten Unterrichtsbereiche                                        12.601.748 EUR

3-fach Turnhalle                                                          12.349.909 EUR

Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag                1.875.777 EUR

Einrichtungskosten                                                       1.500.000 EUR

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,54 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.

 

Günstigste Alternative ist die Anwendung der EnEV 2014 auf alle Bauteile.

 

Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019

vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte  Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

 

 

Alternativ erfolgt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze nach dem

 

Passivhausstandard mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 29,5 Mio. EUR, davon

 

Kosten Unterrichtsbereiche                                        13.239.828 EUR

3fach Turnhalle                                                           12.871.736 EUR

Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag                1.875.777 EUR

Einrichtungskosten                                                       1.500.000 EUR

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,66 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.

 

Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019

vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte  Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

 

Eine abschließende Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Rat im Rahmen des Weiterplanungsbeschlusses erfolgen.

 

 

Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Frau Sturch, Frau Wolff

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze mit Priorität voranzutreiben.

 

Nach Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten für den erforderlichen Erweiterungsbau auf 26,8 Mio. EUR statt wie bisher auf 9,4 Mio. EUR. Die Gründe für die Kostenerhöhung liegen im Wesentlichen in der Erweiterung der Zügigkeit, sowie in der Umsetzung einer 3-fach Turnhalle anstelle einer 2-fach Turnhalle.

 

Die Planung erfolgt unter Zugrundelegung des wirtschaftlichsten Energiestandards, d.h. dem Schulerweiterungsbau und der integrierten Sporthalle liegt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zugrunde.

 

            EnEV 2014 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 28,3 Mio. EUR

davon

 

Kosten Unterrichtsbereiche                                        12.601.748 EUR

3-fach Turnhalle                                                          12.349.909 EUR

Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag                1.875.777 EUR

Einrichtungskosten                                                       1.500.000 EUR

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,54 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.

 

Günstigste Alternative ist die Anwendung der EnEV 2014 auf alle Bauteile.

 

Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019

vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte  Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

 

Alternativ erfolgt die Fortführung der Planung des Erweiterungsbaus und der 3-fach Turnhalle für das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium und die Umsetzung im Rahmen der Ganztagsoffensive Sekundarstufe I und zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze nach dem

 

Passivhausstandard mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von rund 29,5 Mio. EUR, davon

 

Kosten Unterrichtsbereiche                                        13.239.828 EUR

3fach Turnhalle                                                           12.871.736 EUR

Umnutzung ehm. TH zur Mensa + Ganztag                1.875.777 EUR

Einrichtungskosten                                                       1.500.000 EUR

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i.H. v. rund 3,66 Mio. EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.

 

Die Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019

vorzusehen. Der Planung ist das in der Raumliste (Anlage 1) aufgeführte abgestimmte  Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

Eine abschließende Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Rat im Rahmen des Weiterplanungsbeschlusses erfolgen.

 

Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.