Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NW:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Betreibern der Dualen Systeme (Ausschreibungsführer DSD AG) nach § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ab dem 1.1.2014 zu vereinbaren. Die Organisationsverantwortung (Vergabe und Durchführung der Sammlung, Sortierung und Verwertung) für den kommunalen Anteil muss bei der Stadt liegen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion.