Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat stimmt dem Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrags Gas (Gas-Konzessionsvertrag) mit der Gasversorgungsgesellschaft Rhein-Erft mbH (GVG) gemäß der als Anlage I beigefügten Fassung zu.

Der Vertrag soll um folgende Klausel ergänzt werden:

„Sobald und soweit dies konzessionsabgabenrechtlich ausdrücklich zulässig ist, werden die Vertragsparteien Verhandlungen über einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich für Erschwerungen der Straßenunterhaltung durch Rücksichtnahme auf die verlegten Leitungen (Erschwernisentgelt für Folgwirkungen von Straßenaufbrüchen) aufnehmen.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie der Rechnungsprüfungsausschuss zu beschließen:

 

Der Rat stimmt dem Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrags Gas (Gas-Konzessionsvertrag) mit der Gasversorgungsgesellschaft Rhein-Erft mbH (GVG) gemäß der als Anlage I beigefügten Fassung zu.

Der Vertrag soll um folgende Klausel ergänzt werden:

„Sobald und soweit dies konzessionsabgabenrechtlich ausdrücklich zulässig ist, werden die Vertragsparteien Verhandlungen über einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich für Erschwerungen der Straßenunterhaltung durch Rücksichtnahme auf die verlegten Leitungen (Erschwernisentgelt für Folgwirkungen von Straßenaufbrüchen) aufnehmen.“

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses aus seiner Sitzung am 06.06.2013:

Der Rat stimmt dem Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrags Gas (Gas-Konzessionsvertrag) mit der Gasversorgungsgesellschaft Rhein-Erft mbH (GVG) gemäß der als Anlage I beigefügten Fassung zu.

Der Vertrag soll um folgende Klausel ergänzt werden:

„Sobald und soweit dies konzessionsabgabenrechtlich ausdrücklich zulässig ist, werden die Vertragsparteien Verhandlungen über einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich für Erschwerungen der Straßenunterhaltung durch Rücksichtnahme auf die verlegten Leitungen (Erschwernisentgelt für Folgewirkungen von Straßenaufbrüchen) aufnehmen.“

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln – zugestimmt.