Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat stimmt dem Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrags Gas (Gas-Konzessionsvertrag) mit der Gasversorgungsgesellschaft Rhein-Erft mbH (GVG) gemäß der als Anlage I beigefügten Fassung zu.
Der Vertrag soll um folgende Klausel ergänzt werden:
„Sobald und soweit dies konzessionsabgabenrechtlich
ausdrücklich zulässig ist, werden die Vertragsparteien Verhandlungen über einen
zusätzlichen finanziellen Ausgleich für Erschwerungen der Straßenunterhaltung
durch Rücksichtnahme auf die verlegten Leitungen (Erschwernisentgelt für
Folgwirkungen von Straßenaufbrüchen) aufnehmen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie der Rechnungsprüfungsausschuss zu
beschließen:
Der Rat stimmt dem Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrags Gas (Gas-Konzessionsvertrag) mit der Gasversorgungsgesellschaft Rhein-Erft mbH (GVG) gemäß der als Anlage I beigefügten Fassung zu.
Der Vertrag soll um folgende Klausel ergänzt werden:
„Sobald und soweit dies konzessionsabgabenrechtlich ausdrücklich zulässig ist, werden die Vertragsparteien Verhandlungen über einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich für Erschwerungen der Straßenunterhaltung durch Rücksichtnahme auf die verlegten Leitungen (Erschwernisentgelt für Folgwirkungen von Straßenaufbrüchen) aufnehmen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung der Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses aus seiner Sitzung am 06.06.2013:
Der Rat stimmt dem Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrags Gas (Gas-Konzessionsvertrag) mit der Gasversorgungsgesellschaft Rhein-Erft mbH (GVG) gemäß der als Anlage I beigefügten Fassung zu.
Der Vertrag soll um folgende Klausel ergänzt werden:
„Sobald und soweit dies konzessionsabgabenrechtlich ausdrücklich zulässig ist, werden die Vertragsparteien Verhandlungen über einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich für Erschwerungen der Straßenunterhaltung durch Rücksichtnahme auf die verlegten Leitungen (Erschwernisentgelt für Folgewirkungen von Straßenaufbrüchen) aufnehmen.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln – zugestimmt.