Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

Der Rat erklärt sein Einverständnis zum Abschluss der Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (vgl. Anlage) zwischen der Gemeinde Nettersheim und der Beihilfekasse der Stadt Köln zur Übernahme von Beihilfeangelegenheiten der Gemeinde Nettersheim durch die Beihilfekasse der Stadt Köln.

 

Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde oder aus sonstigen Gründen Änderungen des in der Anlage beigefügten Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat erklärt sein Einverständnis zum Abschluss der Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (vgl. Anlage) zwischen der Gemeinde Nettersheim und der Beihilfekasse der Stadt Köln zur Übernahme von Beihilfeangelegenheiten der Gemeinde Nettersheim durch die Beihilfekasse der Stadt Köln.

 

Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde oder aus sonstigen Gründen Änderungen des in der Anlage beigefügten Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen pro Köln zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat erklärt sein Einverständnis zum Abschluss der Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (vgl. Anlage) zwischen der Gemeinde Nettersheim und der Beihilfekasse der Stadt Köln zur Übernahme von Beihilfeangelegenheiten der Gemeinde Nettersheim durch die Beihilfekasse der Stadt Köln.

 

Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde oder aus sonstigen Gründen Änderungen des in der Anlage beigefügten Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln – zugestimmt.