Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Severinsviertel.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Severinsviertel.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Punkten
16.1 Kommunalaufsichtliche
Beanstandung/Ratsbeschluss 14.09.2010 " Verzicht auf die Erhebung von
Straßenbaubeiträgen (Südlicher Abschnitt Severinstraße)"
0454/2013
Änderungsantrag der
FDP-Fraktion
AN/0289/2013
Änderungsantrag der
CDU-Fraktion
AN/0372/2013
(zugesetzt)
Änderungsantrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
AN/0377/2013
(zugesetzt)
und
16.2 228. Satzung über die
Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche
Maßnahmen
3766/2012
behandelt.