Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Severinsviertel.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Severinsviertel.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

__________

Anmerkung:

Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Punkten

 

16.1       Kommunalaufsichtliche Beanstandung/Ratsbeschluss 14.09.2010 " Verzicht auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen (Südlicher Abschnitt Severinstraße)"

0454/2013

 

Änderungsantrag der FDP-Fraktion

AN/0289/2013

 

Änderungsantrag der CDU-Fraktion

AN/0372/2013

(zugesetzt)

 

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

AN/0377/2013

(zugesetzt)

und

 

16.2       228. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen

3766/2012

 

behandelt.