Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Rodenkirchen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


-          Vertagungsantrag der FDP-Fraktion

 

1. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Vorlage mit der Maßgabe zunächst die Verfahren ESIE und Nord-Süd-Stadtbahn abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und Herrn Ilg (AfD) abgelehnt. (Nicht anwesend: Herr BBM Homann)

 

2.Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem STEA, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes 66420/06 für den Bereich des Bischofsweges zwischen Vorgebirgstraße und Marktstraße —Arbeitstitel: Bischofsweg in Köln-Rader­berg— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion bei Enthaltung von Herrn Ilg (AfD) zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr BMM Homann)

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes 66420/06 für den Bereich des Bischofsweges zwischen Vorgebirgstraße und Marktstraße —Arbeitstitel: Bischofsweg in Köln-Rader­berg— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.