Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage mit Anmerkungen zur Anhörung in die Bezirksvertretung Rodenkirchen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem STEA, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes 67419/08 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1
Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB für das Gebiet zwischen dem Leichweg, dem Marienhof und
entlang des Raderthalgürtels in einer Tiefe von circa 40 m —Arbeitstitel:
Raderthalgürtel (neu) in Köln-Zollstock, 1. Änderung— einzuleiten mit dem
Ziel,
1. im
derzeit festgesetzten Gewerbegebiet 1 (GE 1) ein allgemeines Wohngebiet mit der
Maßgabe, dass mindestens 30 % der Wohnflächen im neuen Wohngebiet als
öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden, festzusetzen. Dies ist vor
dem Satzungsbeschluss vertraglich abzusichern;
2. im
derzeit festgesetzten Gewerbegebiet 2 (GE 2) unter dem Vorbehalt eines gleich lautenden
Beschlusses zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept den Ausschluss von
Einzelhandel aufzuheben und eine straßenbegleitende Gebäudehöhe von mindestens
vier Vollgeschoßen oder 12 m
festzusetzen.
3. Im Plangebiet soll ein Lebensmittelvollsortimenter angesiedelt werden.
Durch die Ansiedlung kann die Versorgungssituation für die Stadtteile Zollstock
und Raderberg erheblich verbessert werden. Abweichend von der Beschlussvorlage
wird vorgeschlagen, dass ein Lebensmittelvollversorger auch bis zu einer Größe
von 1.200 m² Verkaufsfläche zulässig sein soll, soweit der Nachweis vom
Betreiber erbracht wird, dass negative Auswirkungen auf die Infrastruktur, den
Verkehr und Versorgung der Bevölkerung nicht zu befürchten sind. Dies ist im
Einzelfall entsprechend nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde zurückgestellt.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes
67419/08 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB für das Gebiet zwischen dem Leichweg, dem Marienhof und
entlang des Raderthalgürtels in einer Tiefe von circa 40 m —Arbeitstitel:
Raderthalgürtel (neu) in Köln-Zollstock, 1. Änderung— einzuleiten mit dem
Ziel,
1. im
derzeit festgesetzten Gewerbegebiet 1 (GE 1) ein allgemeines Wohngebiet mit der
Maßgabe, dass mindestens 30 % der Wohnflächen im neuen Wohngebiet als
öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden, festzusetzen. Dies ist vor
dem Satzungsbeschluss vertraglich abzusichern;
Punkt
2 des Beschlussvorschlages wird bis zur Verabschiedung des Einzelhan-
dels-
und Zentrenkonzeptes zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.