Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über die
zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 70493/03 für
das Gebiet zwischen der westlichen Straßenbegrenzungslinie Am Faulbach, entlang
der südwestlichen Grenze der öffentlichen Grünfläche, der südlichen Grenze des
Stammheimer Ufers, dann der Knödellinie des Mischgebietes folgend bis zur
Straße Am Faulbach —Arbeitstitel: Düsseldorfer Straße in Köln-Mülheim,
2. Änderung— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den
Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 70493/03 mit
gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9
Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Alternative: keine
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 70493/03 für das Gebiet zwischen der westlichen Straßenbegrenzungslinie Am Faulbach, entlang der südwestlichen Grenze der öffentlichen Grünfläche, der südlichen Grenze des Stammheimer Ufers, dann der Knödellinie des Mischgebietes folgend bis zur Straße Am Faulbach —Arbeitstitel: Düsseldorfer Straße in Köln-Mülheim, 2. Änderung— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 70493/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 70493/03 für das Gebiet zwischen der westlichen Straßenbegrenzungslinie Am Faulbach, entlang der südwestlichen Grenze der öffentlichen Grünfläche, der südlichen Grenze des Stammheimer Ufers, dann der Knödellinie des Mischgebietes folgend bis zur Straße Am Faulbach —Arbeitstitel: Düsseldorfer Straße in Köln-Mülheim, 2. Änderung— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 70493/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.