Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde
zurückgestellt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 75395/02 für das Gebiet zwischen der Siemensstraße, der Ohmstraße, der Wattstraße und einem Bereich östlich der Planckstraße in Köln-Porz —Arbeitstitel: Hertzstraße in Köln-Porz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 75395/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan 75395/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Alternative: keine
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 75395/02 für das Gebiet zwischen der Siemensstraße, der Ohmstraße, der Wattstraße und einem Bereich östlich der Planckstraße in Köln-Porz —Arbeitstitel: Hertzstraße in Köln-Porz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 75395/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan 75395/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 75395/02 für das Gebiet zwischen der Siemensstraße, der Ohmstraße, der Wattstraße und einem Bereich östlich der Planckstraße in Köln-Porz —Arbeitstitel: Hertzstraße in Köln-Porz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 75395/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan 75395/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.