Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Von-Quadt-Straße,
Wiesenstraße, östlicher Grenze der Flurstücke 502, 1999, 1223 bis 1226, 962,
964, Kemperbach bis östlicher Grenze des Flurstücks 980 und südlicher
Grundstücksgrenze Von-Quadt-Straße 120 bis 132 a –Arbeitstitel:
Von-Quadt-Straße in Köln-Dellbrück– einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen und eine
Kindertagesstätte festzusetzen;
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur
Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB nach Modell 2
(Abendveranstaltung).
Die Bezirksvertretung Mülheim beantragt, 30% der Geschosswohnungen in Form von gefördertem Wohnraum zu realisieren, wobei hiervon mindestens die Hälfte in Form von Mietwohnungen für die Einkommensgruppe A umgesetzt werden müssen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde zurückgestellt.
Beschluss: geändert beschlossen
Ergänzter Beschluss: (gemäß Anlage 7, incl. der neuen Anlagen 3 und 5)
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Von-Quadt-Straße,
Wiesenstraße, östlicher Grenze der Flurstücke 502, 1999, 1223 bis 1226, 962,
964, Kemperbach bis östlicher Grenze des Flurstücks 980 und südlicher
Grundstücksgrenze Von-Quadt-Straße 120 bis 132 a –Arbeitstitel:
Von-Quadt-Straße in Köln-Dellbrück– einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen und eine
Kindertagesstätte festzusetzen;
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur
Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB nach Modell 2
(Abendveranstaltung).
Förderfähige besondere Wohnformen wie
altengerechtes oder generationsübergreifendes Wohnen sind mit einem
Wohnungsanteil von circa 20 % des Geschosswohnungsbaus im Fördermodell für
die Einkommensgruppe B zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.