Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Straße Am Gleisdreieck, Innere Kanalstraße und östliche Grundstücksgrenze der Bebauung an der Herkulesstraße in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Am Gleisdreieck in Köln-Ehrenfeld— aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss von Einzelhandel festzusetzen.
Der Stadtentwicklungsausschuss
verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Straße Am Gleisdreieck, Innere Kanalstraße und östliche Grundstücksgrenze der Bebauung an der Herkulesstraße in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Am Gleisdreieck in Köln-Ehrenfeld— aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss von Einzelhandel festzusetzen.
Das Gebiet soll als
Mischgebiet ausgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig zu.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde zurückgestellt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Straße Am Gleisdreieck, Innere Kanalstraße und östliche Grundstücksgrenze der Bebauung an der Herkulesstraße in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Am Gleisdreieck in Köln-Ehrenfeld— aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss von Einzelhandel festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.