Beschluss: Kenntnis genommen
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1.
Ausgangslage
1.1
Nach § 79 Schulgesetz NRW ist die Stadt Köln als
Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel
bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige
Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie
orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Die Zielsetzungen und Vorgaben des Landes insbesondere zum Ausbau des
Ganztagsangebotes haben in den letzten Jahren sowie aktuell auch zu den Themen
„Bildung und Teilhabe“ und „Inklusion“ zu einer deutlichen Ausweitung des
Aufgabenspektrums des Schulträgers geführt. Nicht nur die Schaffung der
baulichen und technischen Voraussetzungen, sondern auch der erhöhte
Stellenbedarf bei dem nicht pädagogischen Personal, wie den Schulsekretärinnen
und den Schulsekretären sowie den Schulhausmeisterinnen und den
Schulhausmeistern, führen zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung des
städtischen Haushalts.
Neben der Übernahme der o.g.
zusätzlichen Aufgaben besteht in nachvollziehbarer Weise der Bedarf, für die
Schulsekretariate auch Präsenzzeiten einzuführen. Dies führt in der Praxis
dazu, dass in einer Vielzahl der Fälle die Stundenkontingente der
Schulsekretärinnen und Schulsekretäre angepasst werden müssen.
Die Notwendigkeit dieser Präsenzzeiten resultiert insbesondere aus den
geänderten Nutzungszeiten und –arten, den gestiegenen Erwartungen von Eltern
und Schülern und einem damit einhergehenden deutlich höheren Informations- und
Kommunikationsbedarf, der Öffnung der Schulen nach Innen und nach Außen, einer Vielzahl
neu entstandener Kooperationen und einem zeitgemäßen Servicegedanken der
Schulen. Auch wenn hier keine explizite Aufgabenübertragung durch das Land
erfolgt ist, spiegelt all dies den gesellschaftlichen Wandel wider und stellt
die „Lebenswirklichkeit“ dar, mit der sich die Schulen täglich konfrontiert
sehen.
1.2
Um den veränderten Anforderungen in den
Schulsekretariaten aufgrund der sich in den letzten Jahren gewandelten
Schullandschaft gerecht zu werden, hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung
vom 30.04.2013 im Rahmen des Beschlusses zum Stellenplan 2013/14 der Zusetzung
von Zeitbudgets im Wert von 50 zusätzlichen Stellen Schulsekretärinnen bzw.
Schulsekretäre zugestimmt. Diese Zusetzung steht unter dem Vorbehalt, dass der
Haushalt durch die Bezirksregierung Köln genehmigt wird. Dies wird
voraussichtlich Mitte Juli erfolgen. Der Rat erwartet über die
Zuweisungskriterien an den Schulen eine Mitteilung im Fachausschuss und im AVR.
Die Struktur der aktuellen Lösungsansätze ist im Folgenden dargestellt.
1.3
Die Zuweisungskriterien für alle städtischen
Schulen wurden in Zusammenarbeit mit den Bürgerämtern, dem Amt für
Schulentwicklung, dem Personal- und Organisationsamt sowie der Arbeitsgruppe
Schulsekretärinnen und Schulsekretäre erarbeitet. Hierbei wurde zum einen das
Ziel verfolgt, eine bedarfsgerechte Verteilung im Sinne des höheren
Informations- und Kommunikationsbedarfs der Schulsekretariate und den
gewünschten Präsenzzeiten anlehnend an die vorhandenen Schulformen zu finden,
sowie zum anderen das Ziel, den vorhandenen Vertretungspool für
Schulsekretärinnen und Schulsekretäre mit veränderten Zugriffskriterien und der
Aufstockung der Stellenausstattung an die tatsächlichen Vertretungssituationen
anzupassen. Gleichzeitig soll auch eine Reduzierung des Aufwandes bei den
jährlichen Anpassungen der Stundenkontingente für die Schulsekretariate der
einzelnen Schulen sowie eine Berechnung der Stundenkontingente auf Basis
aktueller Schülerzahlen Berücksichtigung finden.
1.4
In einem ersten Treffen wurden am 29.05.2013 den
Schulleitungssprecherinnen und –sprechern der verschiedenen Schulformen im
Beisein der Bürgeramtsleitungen und Vertreterinnen der Arbeitsgruppe
Schulsekretärinnen und Schulsekretäre die Zuweisungskriterien vorgestellt
(siehe Anlage). Die daraus resultierende Verteilung auf Basis des aktuell
berechneten Stundensolls des laufenden Schuljahres 2012/13 für die einzelnen
Schulsekretariate wurde als Handout zur Verfügung gestellt. Die Resonanz war
durchweg positiv. Den Schulleitungen wurde zugesagt, ihnen kurzfristig, unter
dem Vorbehalt weiterer ggfls. notwendiger Anpassungen, die Verteilung der
Sollstunden für das Schuljahr 2013/14 zukommen zu lassen.
Die Schulsekretärinnen und Schulsekretäre wurden über das generelle Vorgehen
ebenfalls informiert. Die Verwaltung plant, den Schulsekretärinnen und
Schulsekretären die Zuweisungskriterien im Einzelnen bis spätestens Ende Juli
in einer gesonderten Veranstaltung vorzustellen.
Entsprechend des Ratsbeschlusses werden dem AVR und dem Ausschuss für Schule und
Weiterbildung mit dieser Mitteilung die Kriterien für die Verteilung der
zusätzlichen Stellen vorgestellt. Darüber hinaus erhalten auch die
Bezirksvertretungen diese Mitteilung.
2.
Aufstockung
der Stellenausstattung der Schulsekretariate
2.1
Aktuelle Berechnungsgrundlage der
Wochenstunden der einzelnen Schulsekretariate
Auf Basis der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung der Schulsekretariate
aus dem Jahre 2001/02 werden bislang jährlich, die den einzelnen Schulen
zustehenden Schulsekretariatswochenstunden mit Hilfe der Schülerzahlen aus der
jeweiligen aktuellen Oktoberstatistik und einem ermittelten
Jahresarbeitsminutenwert pro Schüler nach festgelegten unterschiedlichen
Schulformen berechnet und unter Berücksichtigung einer Mindestwochenstundenzahl
von fünf Wochenstunden den Schulsekretariaten zur Verfügung gestellt.
Seit Einführung des Ganztagsbetriebes werden die berechneten
Schulsekretariatswochenstunden auf Basis eines ermittelten
Jahresarbeitsminutenwertes pro Schüler und der Anzahl der jeweils am
Ganztagsbetrieb teilnehmenden Schüler ebenfalls um den Aufwand aus dem
Ganztagsbetrieb ergänzt. Ebenso werden die Schülerzahlen hinsichtlich aktueller
Gegebenheiten, wie Umverteilung von Schülern aufgrund Schulschließungen oder
Einrichtung zusätzlicher Integrationsklassen angepasst. Mit Beginn des
Schuljahres 2012/13 finden ebenso die Themen „Bildung und Teilhabe“ und
„Inklusion“ Berücksichtigung bei der Berechnung der
Schulsekretariatswochenstunden.
Im Ergebnis verteilen sich derzeit ca. 7.450 Wochenstunden - diese entsprechen
rund 191 Stellen - auf die Schulsekretariate aller städtischen Schulen.
2.2
Zuweisungskriterien
für die Zeitbudgets im Wert von 50 zusätzlichen Stellen für die
Schulsekretariate
Mit Blick auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Schulsekretärinnen und
Schulsekretäre werden die aktuell je Schulform festgelegten, unterschiedlichen
Jahresarbeitsminutenwerte generell um fünf Minuten pro Schüler erhöht. Damit
soll dem erweiterten Informations- und Kommunikationsbedarf Rechnung getragen
werden. Dieser erhöhte Jahresarbeitsminutenwert kommt zunächst insbesondere
Schulen mit einer hohen Schülerzahl zu Gute. Anhand der aktuellen Schülerzahlen
für das Schuljahr 2012/13 erhalten hierdurch entsprechende Schulen mit hohen
Schülerzahlen, wie die Berufskollegs, bis zu 8 Wochenstunden zusätzlich. Bei
Schulen mit niedrigen Schülerzahlen, wie Grundschulen, wirkt sich die Erhöhung
im Umfang bis zu 1 Wochenstunde aus.
Um aber allen Schulen die Möglichkeit zu geben, den Erwartungen durch
ausreichende Präsenzzeiten gerecht zu werden, soll den Schulen zukünftig eine
Grundversorgung mit Schulsekretariatswochenstunden bereitgestellt werden. Aus
den Erfahrungen der vergangenen Jahre wird einvernehmlich folgende Grundversorgung
für die einzelnen Schulformen geschaffen:
2.2.1 Grundschulen:
Gestaffelt nach 5 Wochenstunden, ausgehend von einer Mindestausstattung
von 15 Wochenstunden und einer Höchstgrenze von 30 Wochenstunden, aufbauend auf
die jährlich anhand der Schülerzahlen ermittelten Wochenstunden.
Beispiele: Die Wochenstundenzahl anhand der jährlich ermittelten Schülerzahlen
und nach Erhöhung des Jahresarbeitsminutenwertes um 5 Minuten pro Schüler
beträgt 18 WStd., somit Aufstockung gem. Staffelung auf 20 WStd. oder die
ermittelte Wochenstundenzahl beträgt 20 WStd., somit Aufstockung auf 25
WStd.
2.2.2 Förderschulen:
Eine Grundversorgung von 30 Wochenstunden.
Hier bleibt die aktuelle Entwicklung zum Thema „Inklusion“ und den
daraus resultierenden Verschiebungen zwischen den Regel- und Förderschulen
abzuwarten. Fest steht, dass durch Inklusion zusätzliche Ressourcen,
insbesondere im Schulsekretariatsbereich, auch zukünftig notwendig sein werden.
Hierbei werden die neuen Zuweisungskriterien, insbesondere im Hinblick auf die
jeweils abgebende und aufnehmende Schulform, einer genauen Betrachtung
unterstellt.
2.2.3 Haupt- und Realschulen:
Eine Grundversorgung von 35 Wochenstunden.
2.2.4 Und für alle übrigen Schulformen (Gymnasien, Berufskollegs und Gemeinschafts-/Gesamtschulen)
in Anlehnung an die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft eine Grundversorgung von 39
Wochenstunden.
Bei Einrichtung dieser Stundenkontingente als Grundausstattung profitieren nun
in erster Linie die Schulen mit geringen Schülerzahlen. Die Schulen mit hohen
Schülerzahlen decken diese „Präsenzzeiten“ bereits überwiegend durch ihre
Schülerzahlen bei der regulären Berechnung der Schulsekretariatswochenstunden
ab.
2.3 Fazit
Unter Anwendung der erarbeiteten Zuweisungskriterien erfolgte eine Neuberechnung
der Schulsekretariatswochenstunden für das Schuljahr 2012/13. Im Ergebnis
erhöht sich bei allen Schulen die derzeitig berechnete
Wochenstundenzahl. Ebenso sind bei zukünftiger Anwendung dieser
Zuweisungskriterien die jährlichen Anpassungen auf Basis der Schülerzahlen nur
noch bei Schulen die über der Grundversorgung liegen bzw. bei denen sich die
gestaffelte Grundversorgung anhand der Schülerzahl ändert, notwendig.
Hinsichtlich der Berücksichtigung aktueller Schülerzahlen für die Berechnung der
Stundenkontingente bedarf es der Unterstützung der Schulleitungen. Für die
Berechnung der Schulsekretariatswochenstunden ist es von großem Vorteil, wenn
die Schülerzahlen der Oktoberstatistik dem Schulträger so früh wie möglich zur
Verfügung stehen. Derzeit erhält der Schulträger diese frühestens im Februar /
März des laufenden Schuljahres. Möglich wäre dies, wenn die Schulleitungen die
Schülerzahlen der Oktoberstatistik dem Schulträger parallel zu der Mitteilung
an die Bezirksregierung mitteilen. Die rechtliche Zulässigkeit einer Weitergabe
der Schülerzahlen aus der Oktoberstatistik durch die Schulen direkt an den
Schulträger, parallel zu der Weitergabe an die Bezirksregierung, wird derzeit
mit der Bezirksregierung Köln erörtert und geprüft.
Nach dem aufgezeigten Lösungsansatz können Zeitbudgets im Wert von rund 39
Stellen unmittelbar den einzelnen Schulen zugewiesen werden.
3.
Anpassungen beim Vertretungspool für
Schulsekretärinnen und Schulsekretäre
Bezogen auf die zu verteilenden Zeitbudgets im Wert von 50 Stellen für
Schulsekretär/innen stehen nach Anwendung der erarbeiteten Zuweisungskriterien
und unter Heranziehung der bisher für die jährlich notwendigen Anpassungen zur
Verfügung stehenden Reserven für die vorgesehenen Anpassungen beim
Vertretungspool für Schulsekretärinnen und Schulsekretäre insgesamt 13,5
Stellen Schulsekretärinnen bzw. Schulsekretäre bereit.
Der seit 2008 bestehende Vertretungspool für Schulsekretariate mit 4
Halbtagskräften (je 19,5 Wochenstunden) und den sehr eng gefassten
Zugriffskriterien wird insofern nach den in den letzten Jahren gewonnenen
Erfahrungen ausgebaut.
Auf Grund der Zusetzung von
weiteren 11,5 Stellen für den Pool sind die Zugriffskriterien zu überarbeiten.
Sie werden wie im Folgenden beschrieben modifiziert:
Nach der bisherigen Zugriffsregelung war die Vertretung durch eine Poolkraft
nur möglich, wenn es sich um die Vertretung einer alleinigen Kraft im
Schulsekretariat handelte. Bei einer Ausstattung mit mehr als einer
Schulsekretärin bzw. eines Schulsekretärs, konnte, selbst bei Wegfall der Kraft
mit dem größten Stundenanteil, keine Poolkraft eingesetzt werden. So kam es
häufiger zu einer längerfristigen Unterbesetzung. Gesamtschulen konnten gar
nicht berücksichtigt werden.
Durch das zukünftig umfangreichere Vertretungskontingent kann das Zugriffskriterium der alleinigen Kraft wegfallen und durch eine Betrachtung der Ausfallstunden im Verhältnis zu den Sollstunden in den Sekretariaten ersetzt werden. Der Einsatz einer Poolkraft erfolgt bei einem Ausfall von mindestens 50% der Sollstunden. Dies bedeutet, dass sowohl weiterhin Schulsekretariate mit einer Kraft als auch Schulsekretariate mit mehreren Kräften bei entsprechend hohen Ausfallzeiten durch den Einsatz einer Vertretungskraft unterstützt werden können. In begründeten Einzelfällen, z. B. während der Anmeldung oder zu Statistikzeiten, ist ein Einsatz auch bei krankheitsbedingten Ausfallzeiten unter 50% möglich.
Zudem ist nunmehr allen Schulformen (auch den Gesamtschulen) grundsätzlich möglich, eine Vertretungskraft anzufordern.
Zukünftig soll die Vertretung durch eine Poolkraft bereits ab der zweiten Woche und nicht wie bisher erst nach drei Wochen gewährleistet werden. Hier ist lediglich darauf zu achten, dass es sich um eine längerfristige Erkrankung handelt.
Da derzeit keine Gesamtübersicht
über die Bedarfslage vorhanden ist, werden in einer Erprobungsphase die
angemeldeten und gedeckten Bedarfe erfasst und, wenn erforderlich, die
Zugriffskriterien erneut bedarfsgerecht angepasst.
Ansprechpartner für die Inanspruchnahme des Vertretungspools ist nicht mehr wie
bisher 02-1 – Bürgeramt Innenstadt sondern zukünftig 112/5 - Personaleinsatz.
4.
Besetzung der zusätzlichen Stellen
Im Focus steht zunächst die Besetzung der zusätzlichen 11,5 Stellen für den
Schulsekretariatspool. Die Stellenbesetzung erfolgt über externe Einstellungen
von Teilzeitkräften mit je 19,5 Wochenstunden. Grundsätzlich liegen bei 11
bereits Initiativbewerbungen für Schulsekretariatsstellen vor. Da jedoch nicht
alle Bewerberinnen und Bewerber auch Interesse an einem Einsatz im
Schulsekretariatspool haben, plant die Verwaltung kurzfristig einen
Bewerbungsaufruf im Intranet.
Im zweiten Schritt werden die
zusätzlichen Stunden an den verschiedenen Schulsekretariaten besetzt. Dabei
werden verschiedene Möglichkeiten im Vorfeld zu den dann folgenden internen
bzw. externen Ausschreibungen geprüft. Z. B. Stellenbesetzung über Abbau von
Stundenüberhängen, Arbeitszeiterhöhungen, Stundenverlagerungen (bei
Schulsekretärinnen und Schulsekretären, die an zwei oder mehr Schulen tätig
sind). Dies erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Personal- und
Organisationsamt und den Bürgerämtern bzw. dem Amt für Schulentwicklung.
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der
Verwaltung zur Kenntnis.
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