Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen wir dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung die Durchführung des Workshops "Via Culturalis" mit Gesamtkosten in Höhe von 96.000 €. Die zur Finanzierung des Workshops erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 96.000 € (davon 48.000 € förderfähig durch Landesmittel) sind im Doppelhaushalt 2013/2014 im Teilergebnisplan 0901 - Stadtplanung in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Die bereitstehenden Fördermittel des Landes in Höhe von 48.000 € sind entsprechend im Doppelhaushalt 2013/2014 im Teilergebnisplan 0901 - Stadtplanung in Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen berücksichtigt.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.