Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vertagt die Vorlage in die Sondersitzung des Ausschusses am 16.07.2013.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
- Der Rat
beschließt rückwirkend für den Zeitraum vom 28.12.1999 bis 26.03.2008 die
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten und
Kostenersatz für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der
freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrsatzung) vom 12.12.1990
in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
- Der Rat
beschließt rückwirkend für den Zeitraum vom 16.06.2011 bis zum
Inkrafttreten der Feuerwehrsatzung gemäß Ziffer 3 und der
Feuerwehrgebührensatzung gemäß Ziffer 4 die 3. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Leistungen
der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrsatzung)
vom 12.03.2008 in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
- Der Rat
beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die
Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Köln (Feuerwehrsatzung) in der als Anlage 3 zu diesem Beschluss
paraphierten Fassung. Die Feuerwehrsatzung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
- Der Rat
beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Köln (Feuerwehrgebührensatzung) in der als Anlage 4 zu diesem
Beschluss paraphierten Fassung. Die Feuerwehrgebührensatzung tritt am Tage
nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat
beschließt rückwirkend für den Zeitraum vom 28.12.1999 bis 26.03.2008 die
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten und
Kostenersatz für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der
freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrsatzung) vom
12.12.1990 in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
- Der Rat
beschließt rückwirkend für den Zeitraum vom 16.06.2011 bis zum
Inkrafttreten der Feuerwehrsatzung gemäß Ziffer 3 und der
Feuerwehrgebührensatzung gemäß Ziffer 4 die 3. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Leistungen
der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrsatzung)
vom 12.03.2008 in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
- Der Rat
beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die
Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Köln (Feuerwehrsatzung) in der als Anlage 3 zu diesem Beschluss
paraphierten Fassung. Die Feuerwehrsatzung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
- Der Rat
beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Köln (Feuerwehrgebührensatzung) in der als Anlage 4 zu diesem
Beschluss paraphierten Fassung. Die Feuerwehrgebührensatzung tritt am Tage
nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat
beschließt rückwirkend für den Zeitraum vom 28.12.1999 bis 26.03.2008 die
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten und
Kostenersatz für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der
freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrsatzung) vom
12.12.1990 in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
- Der Rat
beschließt rückwirkend für den Zeitraum vom 16.06.2011 bis zum
Inkrafttreten der Feuerwehrsatzung gemäß Ziffer 3 und der
Feuerwehrgebührensatzung gemäß Ziffer 4 die 3. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Leistungen
der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrsatzung)
vom 12.03.2008 in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
- Der Rat
beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die
Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Köln (Feuerwehrsatzung) in der als Anlage 3 zu diesem Beschluss
paraphierten Fassung. Die Feuerwehrsatzung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
- Der Rat
beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Köln (Feuerwehrgebührensatzung) in der als Anlage 4 zu diesem
Beschluss paraphierten Fassung. Die Feuerwehrgebührensatzung tritt am Tage
nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.