Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt und den Wirtschaftsausschuss.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 68459/02 für das Gebiet zwischen den Gleisanlagen der Deutsche Bahn AG im Westen und Süden, der Koelnmesse mit der Logistikzone im Norden und der Deutz-Mülheimer Straße im Osten in Köln-Deutz —Arbeitstitel: 2. Änderung "ICE-Terminal Messe" in Köln-Deutz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 7;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 68459/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 68459/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.


Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 68459/02 für das Gebiet zwischen den Gleisanlagen der Deutsche Bahn AG im Westen und Süden, der Koelnmesse mit der Logistikzone im Norden und der Deutz-Mülheimer Straße im Osten in Köln-Deutz —Arbeitstitel: 2. Änderung "ICE-Terminal Messe" in Köln-Deutz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 7;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 68459/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 68459/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 68459/02 für das Gebiet zwischen den Gleisanlagen der Deutsche Bahn AG im Westen und Süden, der Koelnmesse mit der Logistikzone im Norden und der Deutz-Mülheimer Straße im Osten in Köln-Deutz —Arbeitstitel: 2. Änderung "ICE-Terminal Messe" in Köln-Deutz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 7;

 

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 68459/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

 

3.       den Bebauungsplan 68459/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.