Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt und den Wirtschaftsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 68459/02 für das Gebiet zwischen den Gleisanlagen der Deutsche Bahn AG im Westen und Süden, der Koelnmesse mit der Logistikzone im Norden und der Deutz-Mülheimer Straße im Osten in Köln-Deutz —Arbeitstitel: 2. Änderung "ICE-Terminal Messe" in Köln-Deutz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 7;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 68459/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan 68459/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 68459/02 für das Gebiet zwischen den Gleisanlagen der Deutsche Bahn AG im Westen und Süden, der Koelnmesse mit der Logistikzone im Norden und der Deutz-Mülheimer Straße im Osten in Köln-Deutz —Arbeitstitel: 2. Änderung "ICE-Terminal Messe" in Köln-Deutz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 7;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 68459/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan 68459/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 68459/02 für das Gebiet zwischen den Gleisanlagen der Deutsche Bahn AG im Westen und Süden, der Koelnmesse mit der Logistikzone im Norden und der Deutz-Mülheimer Straße im Osten in Köln-Deutz —Arbeitstitel: 2. Änderung "ICE-Terminal Messe" in Köln-Deutz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 7;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 68459/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan 68459/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.