Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen im
Haushaltsjahr 2012 folgende überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen
Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII –
Teilplanzeile
14 – Bilanzielle Abschreibungen - in
Höhe von 4.329.875,91 €
Teilplanzeile
15 – Transferaufwendungen - in
Höhe von 7.984.505,46 €
Teilplanzeile
16 – sonstige ordentl. Aufwendungen - in
Höhe von 450.696,83 €
Teilplan 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen - in Höhe von 4.972.837,07
€
Summe der
Mehraufwendungen 17.737.915,27 €
Die Deckung erfolgt durch
zahlungswirksame Mehrerträge
in Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII - ,
Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen - in Höhe von 3.137.429,76 €
in
Teilplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II -
Teilplanzeile
01 – Steuern und ähnliche Abgaben – in
Höhe von 2.169.774,08 €
bzw. zahlungswirksame Wenigeraufwendungen
in Teilplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB
II -
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen- in Höhe von 114.796,42 €
Teilplanzeile
16 – sonstige ordentl. Aufwendungen - in
Höhe von 3.601.647,09 €
in Teilplan 1005 – Leistungen zur Vermeidung von
Obdachlosigkeit -
Teilplanzeile
15 – Transferaufwendungen - in
Höhe von 1.131.059,65 €
in Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft -
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen - in Höhe von 7.583.208,27 €
Summe der
Mehrerträge und Wenigeraufwendungen 17.737.915,27 €
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
In der Tagesordnungsdebatte wurde dieser Tagesordnungspunkt ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt zur
Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen im Haushaltsjahr 2012 folgende überplanmäßige
zahlungswirksame Aufwendungen
Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII –
Teilplanzeile
14 – Bilanzielle Abschreibungen - in
Höhe von 4.329.875,91 €
Teilplanzeile
15 – Transferaufwendungen - in
Höhe von 7.984.505,46 €
Teilplanzeile
16 – sonstige ordentl. Aufwendungen - in
Höhe von 450.696,83 €
Teilplan 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen - in Höhe von
4.972.837,07 €
Summe der
Mehraufwendungen 17.737.915,27 €
Die Deckung erfolgt durch
zahlungswirksame Mehrerträge
in Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII - ,
Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen - in Höhe von 3.137.429,76 €
in
Teilplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II -
Teilplanzeile
01 – Steuern und ähnliche Abgaben – in
Höhe von 2.169.774,08 €
bzw. zahlungswirksame Wenigeraufwendungen
in Teilplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB
II -
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen- in Höhe von 114.796,42 €
Teilplanzeile
16 – sonstige ordentl. Aufwendungen - in
Höhe von 3.601.647,09 €
in Teilplan 1005 – Leistungen zur Vermeidung von
Obdachlosigkeit -
Teilplanzeile
15 – Transferaufwendungen - in
Höhe von 1.131.059,65 €
in Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft -
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen - in Höhe von 7.583.208,27 €
Summe der
Mehrerträge und Wenigeraufwendungen 17.737.915,27 €
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.