Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen im Haushaltsjahr 2012 folgende überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen

Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII –

Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen -                                         in Höhe von 4.329.875,91 €

Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen -                                               in Höhe von 7.984.505,46 €

Teilplanzeile 16 – sonstige ordentl. Aufwendungen -                                in Höhe von    450.696,83 €

Teilplan 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen

Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen -                                               in Höhe von 4.972.837,07 €

Summe der Mehraufwendungen                                                                             17.737.915,27 €

 

Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Mehrerträge

in Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII - ,
Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen -                   in Höhe von 3.137.429,76 €

in Teilplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II -

Teilplanzeile 01 – Steuern und ähnliche Abgaben –                                  in Höhe von 2.169.774,08 €

bzw. zahlungswirksame Wenigeraufwendungen

in Teilplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II -

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen- in Höhe von 114.796,42 €

Teilplanzeile 16 – sonstige ordentl. Aufwendungen -                                in Höhe von 3.601.647,09 €

in Teilplan 1005 – Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit -

Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen -                                               in Höhe von 1.131.059,65 €

in Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft -

Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen -                    in Höhe von 7.583.208,27 €

Summe der Mehrerträge und Wenigeraufwendungen                                        17.737.915,27 €



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


In der Tagesordnungsdebatte wurde dieser Tagesordnungspunkt ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen im Haushaltsjahr 2012 folgende überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen

Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII –

Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen -                                         in Höhe von 4.329.875,91 €

Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen -                                               in Höhe von 7.984.505,46 €

Teilplanzeile 16 – sonstige ordentl. Aufwendungen -                                in Höhe von    450.696,83 €

Teilplan 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen

Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen -                                               in Höhe von 4.972.837,07 €

Summe der Mehraufwendungen                                                                             17.737.915,27 €

 

Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Mehrerträge

in Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII - ,
Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen -                   in Höhe von 3.137.429,76 €

in Teilplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II -

Teilplanzeile 01 – Steuern und ähnliche Abgaben –                                  in Höhe von 2.169.774,08 €

bzw. zahlungswirksame Wenigeraufwendungen

in Teilplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II -

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen- in Höhe von 114.796,42 €

Teilplanzeile 16 – sonstige ordentl. Aufwendungen -                                in Höhe von 3.601.647,09 €

in Teilplan 1005 – Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit -

Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen -                                               in Höhe von 1.131.059,65 €

in Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft -

Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen -                    in Höhe von 7.583.208,27 €

Summe der Mehrerträge und Wenigeraufwendungen                                        17.737.915,27 €



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.