Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss möge
beschließen:
Mit der Zielsetzung, das bisher in Köln
nicht genutzte Instrument der sozialen Erhaltungssatzung (Paragraph 172
Baugesetzbuch) zukünftig anzuwenden, wird die Verwaltung aufgefordert, bis zur
ersten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Jahr 2014
·darzustellen, welche Erfahrungen in deutschen
Großstädten mit sozialen Erhaltungssatzungen gemacht wurden,
·aufzuzeigen, welche sachlichen und personellen
Voraussetzungen in der Verwaltung zu schaffen sind, damit Erhaltungssatzungen
beschlossen werden können,
·zu skizzieren, wie Erhaltungssatzungen realisiert
werden können, bespielsweise für das Eigelstein-, Rathenau-, Mauritius-,
Griechenmarkt- und Georgs-Viertel.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.