Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss möge beschließen:

 

Mit der Zielsetzung, das bisher in Köln nicht genutzte Instrument der sozialen Erhaltungssatzung (Paragraph 172 Baugesetzbuch) zukünftig anzuwenden, wird die Verwaltung aufgefordert, bis zur ersten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Jahr 2014

 

·darzustellen, welche Erfahrungen in deutschen Großstädten mit sozialen Erhaltungssatzungen gemacht wurden,

 

·aufzuzeigen, welche sachlichen und personellen Voraussetzungen in der Verwaltung zu schaffen sind, damit Erhaltungssatzungen beschlossen werden können,

 

·zu skizzieren, wie Erhaltungssatzungen realisiert werden können, bespielsweise für das Eigelstein-, Rathenau-, Mauritius-, Griechenmarkt- und Georgs-Viertel.  

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.